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Das ist eine berechtigte Frage! Ich würde vermuten, dass ein Versicherer das "Falschverhalten" durchaus in seinem Sinne nutzen würde. Wenn also ein Fussgängerweg existiert und stattdessen der Radweg oder die Straße genommen wird, ist das ein selbstverschuldetes Fehlverhalten, so meine Interpretation ...

Hab einen Artikel im Netz gefunden, der die Sachlage ganz gut beschreibt, wie ich finde: https://www.n-tv.de/ratgeber/Selbst-fuer-Fussgaenger-gibt-es-Grenzen-article18424426.html Tretroller müssten demnach als "besondere Fortbewegungsmittel" gelten und somit den Regelungen für Fußgänger entsprechen.

Rollerfahren und Alkohol

Hallo zusammen,

habe heute gelesen, dass ein Escooter-Fahrer seinen Führerschein abgeben musste, nachdem er mit 1,1 Promille erwischt wurde. Da stellt sich mir doch die Frage, wie es mit einem muskelbetriebenen Roller rechtlich ausschaut. Der Roller wird ja nicht als Fahrzeug, sondern als Spielzeug ...

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