Solange Käufer und Verkäufer sich über die Veranstaltungsregeln im Klaren sind steht meiner Meinung nach einem Handel nichts im Wege. Dem Käufer ist selbstverständlich klar dass er unter falschem Namen startet und er hierfür disqualifiziert werden kann.
Dies ist aber Sache des Käufers - ich möchte ...
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- Thema: Biete 2 Tickets für Berlin Marathon 2013
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- 11.09.2013, 10:59
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