Jo, ist ja nicht der erste, der nebenher Anwaltstätigkeiten nachgeht. Ich hab damit grundsätzlich ein Problem, unabhängig davon, wer da vertreten wird. Entweder ist man nun Vollzeit MdL/MdB oder halt nicht.
Aber das Rechtsverständnis scheint ja schon "interessant" zu sein:
OkBallwegs Anwälte gehen von seiner Unschuld aus. Es habe keinen Betrug gegeben, denn die Geldgeschenke der "Querdenken"-Unterstützerinnen und -Unterstützer seien nicht zweckgebunden gewesen.
Wegen?Daher läge selbst dann kein Betrug vor, wenn Ballweg tatsächlich einen Teil des Geldes privat verwendet hätte, so ihre Argumentation.
AlsoSie verweisen auf das Ergebnis einer Zeugenbefragung der Polizei Stuttgart. Diese hat im Oktober 2022 rund 1.000 Personen angeschrieben und gebeten darzulegen, von welcher Verwendung sie für ihre Schenkung ausgegangen waren.
Laut Ermittlungsunterlagen beantworteten mehr als 650 der Angeschriebenen die offen gestellten Fragen. Knapp 200 seien davon ausgegangen, dass ihr Geld für die Durchführung von Demonstrationen verwendet wurde. Ein Teil von ihnen habe eine private Nutzung des Geldes ausgeschlossen. Gut 400 Befragte aber hätten angegeben, Michael Ballweg persönlich unterstützen zu wollen und ihm deshalb freie Hand bei der Verwendung des Geldes gewährt.
1) 350 haben nicht geantwortet. Die drückt man direkt ins Lager: "alles egal": Kann man machen
aber was ist mit
2) "Knapp 200 seien davon ausgegangen, dass ihr Geld für die Durchführung von Demonstrationen verwendet wurde. Ein Teil von ihnen habe eine private Nutzung des Geldes ausgeschlossen.". Die drückt man auch einfach weg?
und was ist mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung?