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Startnummer 11604 beim Olympus Marathon Hamburg 2004
Original von Uschi:
Hallo Toronto,
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt seit dem 1. Januar 2002 zwei Jahre (laut BGB §§ 433 ff, speziell § 438 ).
Der Hersteller darf dir natürlich eine LÄNGERE Garantiedauer einräumen, aber er kann sie nicht verkürzen.
Gruß
Uschi
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Unter 2 Jahren geht bei der gesetzlichen Gewährleistung nichts!Original von Toronto21:
Daß die Garantiezeiten im Sinne der Verbraucher geändert wurden, ist mir bekannt. Aber gelten 2 Jahre wirklich auch für Kleidung?
Wie kann ich denn nach z.B. längerer Nutzung nachweisen, daß es ein Herstellungsfehler ist und kein von mir verursachter Schaden? ?(
Original von rennic:
Geht gar nicht unter 2 Jahren bei Gebrauchtwaren (auch Schuhe, Bekleidung). Die Frage ist nur, wer geht nach anderthalb Jahren wegen einem Mangel am Laufschuh ins Geschäft und reklamiert? Da kann man gar nix mehr reklamieren, wenn man den Schuh benutzt hat. Das sind dann normale Abnutzungserscheinungen.
Gruß...René
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