
https://tretroller-magazin.de/
treterle hat geschrieben:Ich bin gerade beim Surfen über die Seite Tretrollermagazin gestolpert. Macht erst mal einen interessanten Eindruck. Wer die Seite noch nicht kennt, nachfolgend der Link:
https://tretroller-magazin.de/
danielo hat geschrieben:Es ist jeder herzlich eingeladen an der Seite mitzuwirken, sei es durch Beiträge oder durch konstruktive Kritik.
....mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Kann, aber muss nicht.[font=&][font=&]Kann ohne Aufpreis in Bus und Bahn mitgenommen werden[/font][/font]
[font=&][font=&]https://tretroller-magazin.de/ratgeber/ ... en-gesund/ [/font][/font]
[font=&][font=&](9.5) Fahrräder[/font][/font]
[font=&][font=&](1) Ein Fahrrad ist ein [/font][font=&]mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug[/font][font=&]. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).[/font][/font]
[font=&][font=&]Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbren- nungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.[/font][/font]
[font=&][font=&](2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.[/font][/font]
[font=&][font=&]http://www.vrr.de/imperia/md/content/se ... ed_nrw.pdf[/font][/font]
[font=&][font=&]Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße[/font][font=&] können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen [/font][font=&]kostenfrei[/font][font=&] transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. [/font][/font]
[font=&][font=&]Die Sperrzeiten sind zu beachten.[/font][/font]
[font=&][font=&]Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder[/font][font=&] dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie [/font][font=&]kein Ticket[/font][font=&] und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.[/font][/font]
[font=&][font=&]MVV - Mitnahmeregelungen[/font][/font]
Fundamentalkonstante hat geschrieben:Wie, Lust auf Rüstung? Schon mal im Gelände bergab gefahren? Überhaupt den geeigneten Roller? http://www.axaeco.se/contents/media/l_iron%20cols%201.jpg Leute, etwas weniger Dogma und etwas mehr gechillt wenns denn geht.
Die angesichts lächerlicher Sicherheitsnormen für Helme auch mit Helm tödlich verlaufen wären...M.Gold hat geschrieben:Die meisten tödlichen Fahrradunfälle sind auf schwere Kopfverletzungen zurück zu führen.
Wenn ich mich recht erinnere, stand die Liste der Ausrüstungsgegenstände unter dem allgemeinen Text zum Thema "Kleidung beim Rollern". Und bezog sich nicht speziell aufs Downhillfahren. Täte ich dies, würde ich mich auch entsprechend ausrüsten.Fundamentalkonstante hat geschrieben:Wie, Lust auf Rüstung? Schon mal im Gelände bergab gefahren? Überhaupt den geeigneten Roller? http://www.axaeco.se/contents/media/l_i ... ls%201.jpg Leute, etwas weniger Dogma und etwas mehr gechillt wenns denn geht.