Mein FR 305 wurde komplett ausgetauscht, da sich nach nicht einmal einem Jahr, der Gummit einiger Tasten aufgelöst hatte.
Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert
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Die Garantiefrage kann ich nicht beantworten,
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage.
Bernd
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage.
Bernd
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Meines Wissens nicht, es gilt das Kaufdatumrennrad hat geschrieben:Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
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Grundsätzlich nicht!rennrad hat geschrieben:Mein FR 305 wurde komplett ausgetauscht, da sich nach nicht einmal einem Jahr, der Gummit einiger Tasten aufgelöst hatte.
Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert
Logischerweise kann sich die Garantie nicht verlängern, sonst könntest Du ja mit 10maligem Austausch nach 11 Monaten ein halbes Leben lang Garantie bekommen.
Aufs Original gibts ja auch nur 12 Monate Garantie (+12 bis 24 Monate Gewährleistung, je nach Händler). Daher kannste bei einem Garantiefall zwar ne neue Mühle bekommen, aber keine neue Garantie. Die Restzeit der "alten" Garantie läuft weiter und bei einer Reparatur (sehr unwahrscheinlich) und dem gleichen Fehler (gut möglich ) danach hätte man sicher "Verhandlungsspielraum" Richtung Kulanz, aber bei Komplettaustausch sehe ich keinen.
gruss hennes
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Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
Aufs Original gibts ja auch nur 12 Monate Garantie (+12 bis 24 Monate Gewährleistung, je nach Händler).
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heftigster widerspruch, herr verteidiger;-))Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
bei einem gerätetausch entsteht juristisch eine sogenannte wandlung, d.h. die Garantiezeit läuft neu ab gerätetauschdatum.
sollte sich der hersteller/verkäufer explizit in seinen garantiebedingungen davon distanzieren, so gilt trotzdem zumindest die gewährleistungsfrist von sechs monaten, auch hier wiederum nach
gerätetauschdatum
die gewährleistuing ist nie auzuschliessen, allerdings behalten sich die meisten agbs einen kaufrücktritt auch für den verkäufer nach drittem erfolglosen umtausch vor
grundlagen hierfür sind
§§438,443, 476BGB
wichtig ist die unterscheidung zwischen garantie (teilweise freiwillig)und gewährleistung (gesetzlich verpflichtend, nach sechs monaten umkehr der beweispflicht zu lasten des käufers)
Grüsse von Manzoni
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May your moccasins make happy tracks in many snows,
And may the rainbow always touch your shoulder
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Wettkampfplanung 2009
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Wettkampfplanung 2009
- 22.03. Rom-Marathon sub 3:45
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Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben.burny hat geschrieben:
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage.
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Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!42,195 hat geschrieben:Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.
Ist also nicht weniger als die 24M Gewährleistung sondern mehr!
Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.Manzoni hat geschrieben:heftigster widerspruch, herr verteidiger;-))
bei einem gerätetausch entsteht juristisch eine sogenannte wandlung, d.h. die Garantiezeit läuft neu ab gerätetauschdatum.
gruss hennes
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Dies macht es nicht richtiger, in Deutschland muß ein Produkt, wenn ein Verkauf an einen Privatkunden vorliegt, mind. 12 Monate Herstellergarantie und 24 Monate Gewährleistung durch den Händler aufweisen. Nichts mit anschließend, die Garantiezeit und Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum, bzw. Rechnungsstellung.Hennes hat geschrieben:Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!
Ist also nicht weniger als die 24M Gewährleistung sondern mehr!
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@rennrad meint wohl Gewährleistung, für neue Ware an Endkunden gesetzlich auf 24 Monate festgelegt. Allgemein kann man sagen, dass die meisten Händler oder Hersteller ungemein kundenfreundlich sind, weil der Kunde ab 6 Monaten nach Kauf beweisen muss dass das Produkt bereits zu diesem Zeitpunkt schadhaft war (das wären auch versteckte Mängel).
Garantie ist freiwillig (zusätzlich) und kann vertraglich vereinbart werden.
Ich bin auch der Meinung, dass sich die Pflicht nicht verlängert.
Hoffe, das stimmt einigermaßen.
Knippi
Garantie ist freiwillig (zusätzlich) und kann vertraglich vereinbart werden.
Ich bin auch der Meinung, dass sich die Pflicht nicht verlängert.
Hoffe, das stimmt einigermaßen.
Knippi
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die garantie dauert trotzdem nicht ewig, da auch der verkäufer nach der dritten wandlung erfolgreich vom kaufvertrag zurücktreten kannHennes hat geschrieben:Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.gruss hennes
die gewährleistung dauert zwar ebenfalls 24 Monate hier bei uns, faktisch aber nur sechs monate, da du beweisen müsstest, dass der fehler schon von anfang an vorlag, was erfahrungsgemäß schwer wird.
nimm doch mal ein investitionsgut, welches nicht so unkompliziert umgetauscht wird: ein auto!
du8 kaufst frohen mutes einen neuwagen; nach sechs monaten stellst du fest, dass der motor leckt.....garantiereparatur (i.d.R. kein sofortiger umtausch !)
nach weiteren vier monaten verabschiedet sich das getriebe...erneute reparatur
nach weiteren vier monaten verabschiedet sich die elektronik, du verlangst wandlung und bekommst diese in form eines neuen autos
nu möchte ich dich mal sehen, wenn du dann nur ein halbes jährechen garantie hättest
Grüsse von Manzoni
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- 22.03. Rom-Marathon sub 3:45
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Was ist daran unlogisch? Das Szenario wuerde ja nur dann eintreten, wenn das Geraet tatsaechlich immer wieder innerhalb des Gewaehrleistungszeitraumes kaputt geht. Umgekehrt wird ein Schuh draus, nimm an du kaufst ein Geraet, das staendig kaputt ist: Meinst du, der Hersteller kann dich einfach so lange mit unzureichenden Nachbesserungen hinhalten, bis die urspruengliche Gewaehrleistungsfrist abgelaufen ist?Hennes hat geschrieben: Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie.
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Na hier gehts ja munter durcheinander
Gewährleistung ist Pflicht, steht im Gesetz. 2 Jahre bei Verbrauchsgüterkauf von Gewerbe zu Privatmann. In den ersetn 6 Monaten mit Beweislast zulasten Verkäufer, dass Mangel nicht bei Übergabe vorlag, dannach zulasten Kunde.
Garantie ist freiwillige gegebene zusätzliche Zusage (die dann aber natürlich verpflichtet).
Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.
Welche mglw abweichenden (weitergehenden) Garantieversprechen Garmin in den AGB gibt, weiß ich nicht.
Gewährleistung ist Pflicht, steht im Gesetz. 2 Jahre bei Verbrauchsgüterkauf von Gewerbe zu Privatmann. In den ersetn 6 Monaten mit Beweislast zulasten Verkäufer, dass Mangel nicht bei Übergabe vorlag, dannach zulasten Kunde.
Garantie ist freiwillige gegebene zusätzliche Zusage (die dann aber natürlich verpflichtet).
Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.
Welche mglw abweichenden (weitergehenden) Garantieversprechen Garmin in den AGB gibt, weiß ich nicht.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
http://www.hessel.ch
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Na, genau sowas habe ich doch behauptet - oderDeisterläufer hat geschrieben: Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.
gruss hennes
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Du bist aber nicht der einzige der hier schreibt
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
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harriersand hat geschrieben:Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben.
Jetzt hab´ ich´s auch gerafft.
Danke,
Gruß
Jörg
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Das war nicht negativ gegen Dich, das war mehr der Versuch eine Bestätigung zu bekommen dass meine Meinung (dann eher) korrekt war.....Deisterläufer hat geschrieben:Du bist aber nicht der einzige der hier schreibt
gruss hennes
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Ich weiß nicht wie es beim Umtausch kompletter Produkte ist.
Aber wenn an Deinem Wagen innerhalb der Garantiezeit ein Teil kaputt geht, und dieses eine Teil komplett als garantieleistung ausgetauscht wird, so läuft die Garantie auf dieses Teil gemeinsam mit der Garantie des ganzen Fahrzeuges ab.
Anders stellt es sich da, wenn Du das Ersatzteil selbst bezahlt hast. Dann beginnt die Garantie für dieses Ersatzteil mit dem Zeitpunkt des Erwerbs zu laufen, unabhängug vom Garantieablauf des Fahrzeuges.
Ich hätte das jetzt intuitiv auch auf den Austausch ganzer Produkte übertragen. Aber der Einwadn, dass das dann Wandelung ist, klingt auch recht einleuchtend.
Aber wenn an Deinem Wagen innerhalb der Garantiezeit ein Teil kaputt geht, und dieses eine Teil komplett als garantieleistung ausgetauscht wird, so läuft die Garantie auf dieses Teil gemeinsam mit der Garantie des ganzen Fahrzeuges ab.
Anders stellt es sich da, wenn Du das Ersatzteil selbst bezahlt hast. Dann beginnt die Garantie für dieses Ersatzteil mit dem Zeitpunkt des Erwerbs zu laufen, unabhängug vom Garantieablauf des Fahrzeuges.
Ich hätte das jetzt intuitiv auch auf den Austausch ganzer Produkte übertragen. Aber der Einwadn, dass das dann Wandelung ist, klingt auch recht einleuchtend.
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Es gibt keine Wandlung mehr.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
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So ist es.Deisterläufer hat geschrieben:Es gibt keine Wandlung mehr.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
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Ich weißauenwaldläufer hat geschrieben:So ist es.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
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