Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert

Meines Wissens nicht, es gilt das Kaufdatumrennrad hat geschrieben:Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
Grundsätzlich nicht!rennrad hat geschrieben:Mein FR 305 wurde komplett ausgetauscht, da sich nach nicht einmal einem Jahr, der Gummit einiger Tasten aufgelöst hatte.
Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert![]()
Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
Aufs Original gibts ja auch nur 12 Monate Garantie (+12 bis 24 Monate Gewährleistung, je nach Händler).
heftigster widerspruch, herr verteidiger;-))Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben.burny hat geschrieben:
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage.
Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!42,195 hat geschrieben:Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.
Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.Manzoni hat geschrieben:heftigster widerspruch, herr verteidiger;-))
bei einem gerätetausch entsteht juristisch eine sogenannte wandlung, d.h. die Garantiezeit läuft neu ab gerätetauschdatum.
Dies macht es nicht richtiger, in Deutschland muß ein Produkt, wenn ein Verkauf an einen Privatkunden vorliegt, mind. 12 Monate Herstellergarantie und 24 Monate Gewährleistung durch den Händler aufweisen. Nichts mit anschließend, die Garantiezeit und Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum, bzw. Rechnungsstellung.Hennes hat geschrieben:Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!
Ist also nicht weniger als die 24M Gewährleistung sondern mehr!
die garantie dauert trotzdem nicht ewig, da auch der verkäufer nach der dritten wandlung erfolgreich vom kaufvertrag zurücktreten kannHennes hat geschrieben:Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.gruss hennes
Was ist daran unlogisch? Das Szenario wuerde ja nur dann eintreten, wenn das Geraet tatsaechlich immer wieder innerhalb des Gewaehrleistungszeitraumes kaputt geht. Umgekehrt wird ein Schuh draus, nimm an du kaufst ein Geraet, das staendig kaputt ist: Meinst du, der Hersteller kann dich einfach so lange mit unzureichenden Nachbesserungen hinhalten, bis die urspruengliche Gewaehrleistungsfrist abgelaufen ist?Hennes hat geschrieben: Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie.
Na, genau sowas habe ich doch behauptet - oderDeisterläufer hat geschrieben: Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.
harriersand hat geschrieben:Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben.![]()
Das war nicht negativ gegen Dich, das war mehr der Versuch eine Bestätigung zu bekommen dass meine Meinung (dann eher) korrekt war.....Deisterläufer hat geschrieben:Du bist aber nicht der einzige der hier schreibt![]()
So ist es.Deisterläufer hat geschrieben:Es gibt keine Wandlung mehr.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
Ich weißauenwaldläufer hat geschrieben:So ist es.