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Fahren in der Fussgängerzone und Gehwegen

Fahren in der Fussgängerzone und Gehwegen

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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob man irgendwo nachlesen kann, vieleicht sogar einen Paragraphen, wo drinnen steht, das es erlaubt ist auf Gehwegen und in einer Fussgängerzone mit einem Roller zu fahren. Man wird doch teilweise von älteren schief angeschaut wenn man auf dem Gehweg fährt. Auch bei der Polizei wäre es bestimmt von Vorteil, wenn man ein Spezielles Schriftstück zur Hand hätte und bei einer Kontrolle vorzeigen könnte.
Gruss, Axel

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Hallo Axel,
hier die Notizen, die ich zusammengesammelt habe. (Der Link zum WDR ist wohl zu alt.)

Grüße von Hans


1. Aus: Radwelt 6/07, S. 17
„So dürfen Roller als ‚Fortbewegungsmittel’ nach §24 StVO und §16 Absatz 2 StVO auf Gehwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden – auch von Erwachsenen (OLG Oldenburg Ss 186/96)

2. Roller in Fußgängerzone:
OLG Oldenburg 1996-02-07
Ss 186/96
Rechtsbereich/Normen: StVO
Einstellung in die Datenbank: 1997-03-06
Bearbeitet von: ---
Tretroller - auch Tretroller für Erwachsene - dürfen in einer Fußgängerzone benutzt werden.
Tretroller sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO.

3. Siehe auch: DasErste.de - Ratgeber - Recht - Startseite

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Ich hatte neulich bei einer Verkehrssicherheitsprüfung, bei der ich dann mit meinem Roller erschienen bin, eine sehr interessante Diskussion.

Ich: Wo darf/muss ich fahren?
Polizist: Auf dem Gehweg, weil es ja kein Fahrrad ist.
Ich: Aber ich fahre bis zu 30kmh schnell, Ist das dann nicht gefährlich ?
Polizist: Sie dürfen nur schrittgeschwindigkeit fahren.
Ich: Dann falle ich um, ausserdem komme ich dann zu spät zur Arbeit. Wäre da nicht der Radweg besser ?
Polizist 2: Naja, von der Geschwindigkeit her schon.
....
.....
...
...
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass es ansich überall ok ist zu fahren, wenn man rücksichtsvoll, vorausschauend und vorsichtig fährt und sich natürlich an die Verkehrsregeln hält.

Gruß Martin
http://www.flow-berlin.de | http://www.Kidscooter.de ....jetzt auch Tretroller in der Hauptstadt !!

Von Fall zu Fall entscheiden!

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Laut StVO sind die Roller ja keine Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (vgl. § 24 - Besondere Fortbewegungsmittel) und daher ähnlich wie Rollstühle auf dem Gehweg zu führen/fahren. So wie es in den vorhergehenden Beiträgen ja teils schon angeklungen ist.

Auf meinen Wegen (z. B. zur Arbeit) nutze ich entweder Geh- oder Radwege. Dabei bevorzuge ich Radwege, wenn beides vorhanden ist. Gibt es - wie auf dem letzten Stück meines Arbeitsweges weder Rad- noch Gehweg, so fahre ich äußerst rechts auf der Fahrbahn der Ortsverbindungsstraße - wie mit dem Rad eben auch. Bisher gab es noch keine Probleme damit.

Ansonsten sollten wir alle stets den 1. Paragraphen der StVO in der Praxis beachten - gegenseitige Rücksichtnahme - zumal wir RollerfahrerInnen nicht überall bekannt sind und viele Passanten gar nicht ahnen, wie schnell wir rollern können....

Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Klasse! Und ich dachte bisher, nur die Niederlande sind ein Roller- und Radparadies...
Ich erinnere mich dunkel, dass jemand so etwas bezüglich der Schweiz schonmal erwähnt hat, aber so detailliert hab ich es noch nicht gesehen. Da ist denke ich wirklich alles drin und an fast alles gedacht worden und in meinen Augen mit gesundem Menschenverstand, weder zu streng noch zu blauäugig, super!
Und das noch dazu mit solchen wackligen Gefährten...

Gruß
Jo

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Hallo,

die Österreicher sehen das etwas anders.
Dort ist in der Erläuterung vom Verkehrsministerium sogar eine extra Rubrik "Sidewalker" vorhanden ;-)

Hier eine PDF-Datei aus dem Jahre 2005:
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/11520 ... rechtl.pdf
und eine Erläuterung direkt im Web, Stand 13.11.2008:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/ohnemoto ... oards.html

In Berlin wurde ich einmal von einer Polizistin angesprochen, dass ich mit meinem Fahrrad doch auf die Straße müsste (am Breitscheidplatz), auf die Frage "Welches Fahrrad" sah sie nochmas genau hin und sagte dann nur "Ach so"
;-)
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