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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung !!

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung !!

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Hallo Leute,

habe am Freitag einen Abmahnung eines Anwaltsbüros bekommen. Vorgeworfen wird das über meinen Internetanschluß ein Spiel Namens Dongeon upgeloadet wurde und in einer Tauschbörse angeboten wurde. Der Übeltäter war schnell gefunden, es war mein großer Sohn (Volljährig). Jetzt wird verlangt bis zum 30.März 500 Euro zu bezahlen dann wäre die Sache erledigt, weiter soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Angeblich wurden die Daten per Gerichtsbeschluß von meinem Anbieter Kabel Deutschland herausgegeben.

Meine Fragen: Wer hat schon mit sowas Erfahrungen gemacht. Soll oder muß ich das einfach hinnehmen und bezahlen. Hab ich eine Chance vielleicht die 500 Euro zu verringern ?

Über hilfreiche und ernstgemeinte Antworten wäre ich dankbar.
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Ich meine ich kann mich an einen Thread erinnern der das Thema schon mal ziemlich ausführlich behandelt hat.....

Walter
You can only fail if you give up too soon

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Hi,

hatte ähnliches vor ca. 2 Jahren erlebt - bevor nicht ein rechtsgültiger Titel erwirkt wurde, brauchst du schon mal gar nichts zu unternehmen, vor allem zahle nicht einfach.

Meiner Erfahrung nach hast du zwei Möglichkeiten
1.) Widerspruch, ... und ein ewiges hin und her, sie werden dir drohen, usw ... und wenn du nicht zahslt es irgendwann wohl aufgeben. Aber dafür braucht DU Nerven.
2.) Gehe zu einem Rechtsanwalt und lass dich beraten.

Ich hatte zweite Variante gewählt, und dann einen Brief erhalten, dass die Forderungen eingestellt werden oder sowas in der Art.

Wie gesagt, das war in meiner Situation so. Aber zahlen würde ich nicht und glauben das aufgrund eines Gerichtsbeschluß Daten herausgegeben werden sowieso nicht.

Gruß Andreas

Edit: Such mal in google nach dem Anwaltwbüros oder dem der die Forderungen stellt, ich gehe jede Wette ein, du bist nicht der Einzige!

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Hallo gandolf,

ja, das Anwaltsbüro googeln ist eine gute Idee! Mir hat das auch einmal in einem ähnlichen Fall weiter geholfen.

Ich hatte damals aus heiterem Himmel eine Forderung von einem Routenplaner auf den ich ausgewichen war und wohl versehentlich ein Abo abgeschlossen habe. Es handelte sich um 69 Euro für 3 Monate.

Nach sofotigem Widerspruch zog sich der Schriftverkehr über fast 2 Jahre(!) - von mir ein Widerspruch auf den anderen, natürlich immer per Einschreiben.
Von denen eine Drohung nach der anderen, Inkasso war da noch das Kleinste - am Ende war ich kurz davor zu zahlen. Der Betrag wurde natürlich auch immer höher. Schließlich flatterte ein Brief ins Haus, dem ein Gerichtsurteil als Kopie beigefügt war. Es sollte der Eindruck entstehen, dass die angeklagte Dame einen Prozess in dieser Sache verloren hatte und nun auch noch hunderte/ tausende von Euro Prozesskosten am Hals hatte. Bei genauem Lesen viel aber auf, dass dieser Prozess mit meinem "Fall" rein gar nichts zu tun hatte. Es sollte nur weiter einschüchtern.

Dank meiner Internetrecherchen hatte ich aber wirklich den Mut nicht zu zahlen. Das Anwaltsbüro war in dieser Hinsicht bekannt und es gab wohl bereits massenhaft Beschwerden bei der Anwaltskammer. Es war auch an der Adresse angeblich keine Kanzlei. Seit mindestens einem Jahr habe ich jetzt nichts mehr gehört.

Wenn du dir einen Anwalt leisten kannst, ist das sicher die schnellste und sicherste Lösung.

Viel Glück!
21.05.2010 -- Abendvolksl. Heckershausen, 10km -- 56:14,8
02.07.2010 -- Nachtmarathon Marburg HM -- 2:10:01,8
07.08.2010 -- 17. Brückenlauf Goßfelden, 10km -- 56:54

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mrsmerian hat geschrieben:Hallo gandolf,

ja, das Anwaltsbüro googeln ist eine gute Idee! Mir hat das auch einmal in einem ähnlichen Fall weiter geholfen.

Ich hatte damals aus heiterem Himmel eine Forderung von einem Routenplaner auf den ich ausgewichen war und wohl versehentlich ein Abo abgeschlossen habe. Es handelte sich um 69 Euro für 3 Monate.

Nach sofotigem Widerspruch zog sich der Schriftverkehr über fast 2 Jahre(!) - von mir ein Widerspruch auf den anderen, natürlich immer per Einschreiben.
Von denen eine Drohung nach der anderen, Inkasso war da noch das Kleinste - am Ende war ich kurz davor zu zahlen. Der Betrag wurde natürlich auch immer höher. Schließlich flatterte ein Brief ins Haus, dem ein Gerichtsurteil als Kopie beigefügt war. Es sollte der Eindruck entstehen, dass die angeklagte Dame einen Prozess in dieser Sache verloren hatte und nun auch noch hunderte/ tausende von Euro Prozesskosten am Hals hatte. Bei genauem Lesen viel aber auf, dass dieser Prozess mit meinem "Fall" rein gar nichts zu tun hatte. Es sollte nur weiter einschüchtern.

Dank meiner Internetrecherchen hatte ich aber wirklich den Mut nicht zu zahlen. Das Anwaltsbüro war in dieser Hinsicht bekannt und es gab wohl bereits massenhaft Beschwerden bei der Anwaltskammer. Es war auch an der Adresse angeblich keine Kanzlei. Seit mindestens einem Jahr habe ich jetzt nichts mehr gehört.

Wenn du dir einen Anwalt leisten kannst, ist das sicher die schnellste und sicherste Lösung.

Viel Glück!
Für eine Abofalle nichts zu zahlen hat aber gar nichts mit dem betreffenden Fall zu tun. Da würde ich auch ohne Anwalt nichts zahlen - aber bei dem Fall der Urheberrechtsverletzung sieht die Sache etwas anders aus. Und auf ein Gerichtsverfahren würd ichs ohne Rechtsschutzversicherung auch nicht ankommen lassen - sonst wirds am Ende noch viel teurer. 500 finde ich persönlich noch nicht einmal zu hoch - da haben in der Vergangenheit andere für weniger schon mehr bezahlen können. Wenn der Sohn volljährig ist kann der das doch bezahlen und unter Lehrgeld verbuchen.

Siegfried

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Wer sagt denn dass das keine Abo-Falle war??
Ohne einen mir persönlich vorliegenden, auf meinen Namen ausgestellten rechtskräftigen Titel, würde ich nie etwas zahlen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es z.B. um Telefongebühren geht, auf die man reingefallen ist. Das ist aber hier glaube ich nicht so.

Mich hat übrigens der Gang zum Anwalt so ca. 50 Euro gekostet - aber die Sorgen war ich danach los. Ist zwar ärgerlich, aber das würde ich dem Sohne empfehlen, bevor er einfach 500,- Euro zahlt.

Und übrigens, mit dem Widerspruch bestätigt du, dass es dich unter der Adresse gibt und dass du dich angesprochen fühlts, also ein Unrechtbewußt sein vorhanden ist. Es gibt auch Empfehlungen, nicht einmal einen Widerspruch einzulegen, also gar nicht zu reagieren.

Gruß Andreas

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Hallo.
Siegfried hat geschrieben:Für eine Abofalle nichts zu zahlen hat aber gar nichts mit dem betreffenden Fall zu tun. Da würde ich auch ohne Anwalt nichts zahlen - aber bei dem Fall der Urheberrechtsverletzung sieht die Sache etwas anders aus.
Danke für die Erläuterung :) - da ich das selbst nicht beurteilen kann, habe ich die Details dazu geschrieben. So kann gandolf selbst entscheiden, wie vergleichbar das ist.

Mein Rat bleibt derselbe: Internetrecherche kann aufschlussreich und sinnvoll sein.
Die Beratung durch einen Anwalt spart mindestens Zeit und schont die Nerven.
(Wahrscheinlich kann man auch die ungefähren Kosten vorher anfragen.)

LG, m.
21.05.2010 -- Abendvolksl. Heckershausen, 10km -- 56:14,8
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07.08.2010 -- 17. Brückenlauf Goßfelden, 10km -- 56:54

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Hi Gandolf,

1.
Als IP. - Adresseninhaber haftest Du auch für Schutzrechtsverletzungen Dritter (also auch volljähriger Kinder - Minderjährige sowieso)

2.
Wenn Du die Unterlassungserklärung nicht abgibst - ggf. in modifizierter Form (s.u.) - riskierst Du eine einstweilige Verfügung - das geht ziemlich schnell und kostet richtig Geld - also im Zweifel lieber - modifiziert, d.h. ohne Kostenübernahmeverpflichtung hinsichtlich der Anwaltsgebühren, ohne Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz "dem Grunde nach" - o.ä. - die Burschen sind ziemlich phantasievoll in ihren Formulierungen - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben - es sei denn, Du kannst 100 % ig ausschließen, dass das von Deiner IP-Adresse erfolgt ist.... ist aber wohl nicht Dein Fall,

3.
Wenn Du im Internet nach den Abmahnanwälten googelst, wirst Du ziemlich schnell auf Seiten sog. "Medienanwälte" gelangen, die Dir per www ihre Hilfe anbieten und Dir als erstes empfehlen unter gar keinen Umständen die Unterlassungserklärung abzugeben (sog. modifizierte Erklärung); pass bloß auf, bevor Du da dem falschen irgendein Mandat erteilst, sonst kann´s Dir ziemlich schnell passieren, dass Du zwei Mal "abgekocht" wirst - im Zweifel rufst Du besser - wenn Du keinen Anwalt Deines Vertrauens hast - bei der örtlichen RA-Kammer an; die haben regelmäßig Listen für Kollegen, die sich auf solche Sachen verstehen

4.
Deine Rechtschutzversicherung zahlt keinen Knopf! - Urheberrechtsverletzungen sind in den ARB ausdrücklich ausgeschlossen

5.
Wenn Dein Herr Sohn filesharingmäßig häufiger unter Deiner IP-Adresse unterwegs gewesen sein sollte, klär besser sehr schnell ab, was er alles runtergeladen hat - das Anklicken reicht regelmäßig schon für die Schutzrechtsverletzung! - und gib im Zweifel ggü den Rechteinhabern entsprechende Unterlassungserklärungen ab! Und hau ihm auf die Finger! Der Mist kann echt teuer werden - oder heißt er Karl-Theodor? :teufel:

6.
Das ist selbstverständlich nur meine ganz private, unverbindliche und unerhebliche und persönliche Meinung


LGUli

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AndreasLauf hat geschrieben:Wer sagt denn dass das keine Abo-Falle war??
Der TE.
Was soll denn "Spiel hochgeladen und in Tauschbörse eingestellt" mit einem Abo zu tun haben?

Meine Kinder sind noch nicht volljährig. Sie wissen aber, wer zahlen darf sollten sie sich je bei so einem Mist erwischen lassen.

Ich würde in dem Fall wohl zahlen (also, natürlich den Sohn zahlen lassen)

Wenn man beim falsch parken erwischt wird, gibt es ein Knöllchen.
Wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wird, gibt's Hausverbot.
Und wenn man beim illegalen Up- oder Download von Daten erwuscht wird, gibt es Post vom Abmahnanwalt.

Naja, es sei denn, der Sohn hat ein riesen Fragezeichen im Kopf und keine Ahnung worum es geht.
Ist ja nicht ausgeschlossen, dass da ein Abmahnanwalt einfach mal sein Glück versucht.

(Ich halte Urheberrechtsverletzungen nicht für einen Kavaliersdelikt. Ich glaube aber trotzdem, dass die kriminelle Energie der Abmahnanwälte größer ist als die der "Täter")

Streak 3: Beginn 10.10.2009

Es ist nichts Großartiges daran, besser zu sein als jemand anderes.
Wahre Größe zeigt sich darin, besser zu sein, als man selbst vorher war
(Plakat in einer Klasse)

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viermaerker hat geschrieben:Ich meine ich kann mich an einen Thread erinnern der das Thema schon mal ziemlich ausführlich behandelt hat.....

Walter
Streß macht vergeßlichDie meisten Menschen führen einen ständigen Kampf gegen das Vergessen. Ob es die Telefonnummer ist oder ein Name, an den man sich nicht mehr erinnert, das Gedächtnis scheint sehr unzuverlässig zu sein. Dabei gibt es meist einen einfachen Grund für unsere Alltagsvergeßlichkeit: Unsere Lebensweise. Streß ist der größte Risikofaktor für Vergeßlichkeit. Wer andauernd zuviele Eindrücke aufnehmen und speichern muß, der ist anfälliger dafür, einiges davon zu vergessen.

Ich würde gar nicht zahlen sondern erst deinen Internetanbieter befragen.
Wenn der die Daten weiter gegeben hat...diesen erst mal kündigen.
Ist doch eine Frechheit, wenn die Daten an Dritte weiter gegeben haben und keine Information an den Kunden fließen.

Solange keine Beweise vorliegen .....gar nichts unternehmen.
Erst wenn die keine Ruhe geben....Rechtsanwalt

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klausi hat geschrieben:
Ich würde gar nicht zahlen sondern erst deinen Internetanbieter befragen.
Wenn der die Daten weiter gegeben hat...diesen erst mal kündigen.
Ist doch eine Frechheit, wenn die Daten an Dritte weiter gegeben werden und keine Information an den Kunden fließt.

Solange keine Beweise vorliegen .....gar nichts unternehmen.
Erst wenn die keine Ruhe geben....Rechtsanwalt
Ein schlechter Rat und auf keinen Fall zu befolgen sonst wirds richtig teuer!
Ich versuche durch Training schneller schnell zu werden als durchs Alter langsam :)

PB: 5k: 19:07 // 10k: 40:04 // HM: 1:28.58,8 // M: 3:17:39
Ziele: 5k: 18:59 // 10k: 39:59 // HM: 1:29:59 // M: 3:14:59

http://www.feelinggood24.de/page-rauchstop.html

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Ich kenne ein paar Fälle aus dem Bekanntenkreis: Bei der Sachlage wirst du zahlen müssen.

Und bitte ignorier die Abmahnung nicht, dann wird es viel teurer.

Gruß,
Gero

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rost66 hat geschrieben:Ein schlechter Rat und auf keinen Fall zu befolgen sonst wirds richtig teuer!
So lange ich kein Einschreibebrief mit Rückschein bekomme wandern diese Briefe in die Tonne. :hihi:
Erst dann werden Anwälte hinzu gezogen. :sauer:

Der Provider wird sowieso gekündigt.Da habe ich schon bei geringeren Gründen gekündigt.

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Es wäre noch zu überlegen, ob man statt Rechtsanwalt nicht erstmal die örtliche Verbraucherzentrale befragt. Vielleicht bekommt man dort schon Rat, der so aussagekräftig ist, daß man sich den Anwalt sparen kann.
Nichts gegen einen guten Rat vom Anwalt, für den ich auch zu zahlen bereit wäre. Da Anwälte aber natürlich jeden Fall annehmen, weil sie damit ihr Brot verdienen, würde ich den Anwalt nicht als erste Anlaufstelle wählen. Sollte sich bei der Verbraucherzentrale nichts Eindeutiges ergeben, würde ich allerdings nicht lange warten, sondern sofort einen für Internetabmahnungen empfohlenen Anwalt aufsuchen.
Da das aber ein bekanntes und nicht gerade exotisches Thema ist, reicht vielleicht tatsächlich ein Besuch bei der Verbraucherzentrale.

Kann mir jemand das mit dieser Abofalle erklären? Kann man da völlig unbedarft reintappen, oder wie funktioniert das? Irgendwie muß ich ja zumindest meine Adresse dann mal angegeben haben. Passiert das also, wenn ich gutgläubig etwas über's Internet bestelle, meine Adresse angebe, und dann aber irgendwo ein Kästchen "Abo bestellen" übersehe, welches schon von vornherein angeklickt ist :confused:
Um welche Produkte handelt es sich bei diesen Abofallen?

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Drehwurm hat geschrieben:Es wäre noch zu überlegen, ob man statt Rechtsanwalt nicht erstmal die örtliche Verbraucherzentrale befragt. Vielleicht bekommt man dort schon Rat, der so aussagekräftig ist, daß man sich den Anwalt sparen kann.
Auch die Verbraucherzentralen arbeiten nicht mehr völlig kostenfrei, wie ich vor 1 1/2 Jahren erfuhr, als ich sie wg. Ärgers mit einem dsl-Anbieter in Anspruch nahm. Man muss eine Beratungs-Grundgebühr zahlen (15 Euro waren es glaube ich) und müsste ggf. für alle weiteren Aktivitäten von deren Seite, z.B. Aufsetzen von Schreiben, ebenfalls zahlen, falls man sich das selbst nicht zutraut. Außerdem war die Wartezeit auf einen Termin mit 3 Wochen recht lang. Da ist u.U. eine Einspruchsfrist abgelaufen, bis man das Problem diskutiert hat.

Einen Versuch ist es natürlich trotzdem wert, vielleicht klappt es anderenorts schneller mit einem Termin. Es gibt auch noch die telefonische Beratungshotline der Verbraucherzentralen, bei denen es aber auch recht teuer werden kann, weil Minutenpreise abgerechnet werden. :frown:

Grundsätzlich: Hast du mal geschaut, ob es über den Anwalt, der dir da geschrieben hat, Infos im Netz gibt. Mit etwas Glück findest du Infos über dessen Seriosität. Wenn es aber tatsächlich so war, dass dein Sohn ein Spiel illegal zum Tausch im Netz angeboten hat, wirst du - oder aus pädagogischen Gründen besser: er - wohl zahlen müssen.

vg,
kobold

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kobold hat geschrieben:Auch die Verbraucherzentralen arbeiten nicht mehr völlig kostenfrei
Ist ja auch ok, daß die Verbraucherzentralen die Ratsuchenden an den Kosten beteiligen.
Mein Argument für die Beratung in der Verbraucherzentrale war auch gar nicht, daß die Beratung eventuell kostenlos ist, sondern, daß man sich -sollte es sich um ein bereits mehrfach durchgekämpftes Problem handeln- eventuell an eine Sammelklage anhängen kann, oder daß man zumindest auf ein bewährtes Verfahren zurückgreifen kann. Da muß man ja nicht einem Anwalt sinnlos Geld in den Rachen werfen, damit er das Rad jedesmal neu erfindet.
kobold hat geschrieben:Da ist u.U. eine Einspruchsfrist abgelaufen, bis man das Problem diskutiert hat.
Das ist echt ein wichtiges Argument dafür, die Verbraucherzentrale nur dann zu nutzen, wenn es mit dem Termin und der Beratungsqualität "fluppt". Bei leisen Zweifeln würde ich dann doch einen Anwalt einschalten.

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AndreasLauf hat geschrieben:Wer sagt denn dass das keine Abo-Falle war??
Na der Threadersteller

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Drehwurm hat geschrieben:
Kann mir jemand das mit dieser Abofalle erklären? Kann man da völlig unbedarft reintappen, oder wie funktioniert das? Irgendwie muß ich ja zumindest meine Adresse dann mal angegeben haben. Passiert das also, wenn ich gutgläubig etwas über's Internet bestelle, meine Adresse angebe, und dann aber irgendwo ein Kästchen "Abo bestellen" übersehe, welches schon von vornherein angeklickt ist :confused:
Um welche Produkte handelt es sich bei diesen Abofallen?
Bei einer Abofalle nimmst Du eine Dienstleistung auf einer Website in Anspruch. Meistens ist das irgendwelcher belangloser Mist (Routenplanung, Kochrezepte) oder der Download von Software die ohnehin umsonst ist. Irgendwo steht dann im Kleingedruckten das man damit ein Abo eingeht das dann eine bestimmte Zeit läuft und einen bestimmten Betrag kostet. Das ist dann absichtlich so gut versteckt das das eigentlich kaum jemand auf den ersten Blick sieht. Aber um einen Anspruch herzuleiten muss man dort Name und Anschrift angeben - das sollte einen schon stutzig machen.

Der Fall hier liegt etwas anders. Hier hat jemand illegal etwas über eine Tauschbörse runtergeladen. Und bei Tauschbörsen wird jeder Runterlader automatisch zum Anbieter - dafür sorgt die Tauschbörsensoftware. Schon während des Downloads ist es für andere Teilnehmer an der Tauschbörse bereits möglich Teile des Downloads selbst wieder downzuloaden. Früher war das Gang und Gäbe - heut endet das oft wie in dem Fall hier. Man kann einen Anwalt aufsuchen, aber die Chancen da drumherum zu kommen sind eher gering. Und 500 EUR sind zwar ärgerlich, aber durchaus noch auf niedrigem Niveau. Einfach ignorieren kann man bei einer Abofalle - aber hier kann das schnell richtig teuer werden.

Siegfried

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Drehwurm hat geschrieben:
Kann mir jemand das mit dieser Abofalle erklären? Kann man da völlig unbedarft reintappen, oder wie funktioniert das? Irgendwie muß ich ja zumindest meine Adresse dann mal angegeben haben. Passiert das also, wenn ich gutgläubig etwas über's Internet bestelle, meine Adresse angebe, und dann aber irgendwo ein Kästchen "Abo bestellen" übersehe, welches schon von vornherein angeklickt ist :confused:
Um welche Produkte handelt es sich bei diesen Abofallen?
Meistens ist es so, dass der Betroffene sich irgendwo was runtergeladen hat. Und dann gab ws da eine Maske zur Eingabe der Adressdaten. Und irgendwo klein und versteckt (manchmal allerdings auch sehr deutlich) steht dann, dass es sich um ein Abo handelt. Wobei dann oft noch fraglich ist, was man denn da nun abonniert.
Gerne auch bei Dingen die es eigentlich gratis gibt (open office zum Beispiel), häufige Köder sind auch Hausaufhgbenhilfe, Referate...

Allerdings kann es auch passieren, dass die es auf gut Glück versuchen. Ohne dass man je seine Daten irgendwo eingeben hat. Adressen kann man ja kaufen.
Ich bekam regelmäßig schreiben von der Anwältin Katja Günther. Angeblich sei ich Kunde bei genealogie.net (oder so). Als ich mich dort angemeldet haben soll war ich tagelang weit entfernt von einem Internetzugang. Die Daten die sie von mir hatten stimmten nur so halb. Falscher Geburtstag, emailadresse die ich schon lange nicht mehr nutzte...

Das ist sehr eindeutig Betrug.

Bei diesen Betrügern kann man einfach abwarten, die klagen nicht.
Ist halt ein lohnendes Geschäftsmodell. Selbst wenn nur jeder 100. zahlt...

Streak 3: Beginn 10.10.2009

Es ist nichts Großartiges daran, besser zu sein als jemand anderes.
Wahre Größe zeigt sich darin, besser zu sein, als man selbst vorher war
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Nur nochmal zur Klarstellung, da einige hier anscheinend ein paar Dinge verwechseln:

Bei einer Abofalle handelt es sich um Betrug seitens der Seiten-Betreiber, da z.B. ohnehin kostenlose Software oder nutzlose/minderwertige Informationen für viel Geld verkauft werden. Dabei wird durch "Kleingedrucktes" oder möglichst versteckte Information verhindert, dass sich der User bewusst ist, gerade Geld auszugeben oder ein Abo abzuschließen.
Deshalb kann in solchen Fällen meist gefahrlos das Bezahlen der Rechnungen unterlassen und das Säbelrasseln ignoriert werden. Die Abofallen-Betreiber sind sich bewusst, dass sie vor Gericht niemals damit durchkommen würden und eher selbst zum Ziel von Ermittlungen werden.

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (sofern diese tatsächlich geschehen ist) ist eine völlig andere Sache. Man kann von der Abmahn-Praxis halten was man will, sie ist jedoch nach der derzeitigen Gesetzeslage das mittel zum Zweck, um Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich zu handhaben. Natürlich sollte man nicht bezahlen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Allerdings gilt nach der derzeitigen Rechtssprechung die IP-Adresse aus der Datenbank des Providers als ausreichender Beweis. Lässt man es darauf ankommen und wird am Ende schuldig gesprochen, dürften die Kosten deutlich über der ursprünglichen Abmahn-Gebühr liegen.

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Siegfried hat geschrieben: Der Fall hier liegt etwas anders. Hier hat jemand illegal etwas über eine Tauschbörse runtergeladen. Und bei Tauschbörsen wird jeder Runterlader automatisch zum Anbieter - dafür sorgt die Tauschbörsensoftware. Schon während des Downloads ist es für andere Teilnehmer an der Tauschbörse bereits möglich Teile des Downloads selbst wieder downzuloaden. Früher war das Gang und Gäbe - heut endet das oft wie in dem Fall hier. Man kann einen Anwalt aufsuchen, aber die Chancen da drumherum zu kommen sind eher gering. Und 500 EUR sind zwar ärgerlich, aber durchaus noch auf niedrigem Niveau. Einfach ignorieren kann man bei einer Abofalle - aber hier kann das schnell richtig teuer werden.

Siegfried
Sehe ich auch so... Hier liegt nicht wie so oft der Fall einer ungerechtfertigten (Abzocker-)Abmahnung vor, sondern die Anschuldigungen treffen tatsächlich zu.
Da wurden in anderen Fällen schon ganz andere Beträge als 500.- Taler aufgerufen
Bezahlen und die Rechnung mit Schleife drum an den Sohn weiterleiten... :teufel:

Grüsse
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coldfire30 hat geschrieben:Bezahlen und die Rechnung mit Schleife drum an den Sohn weiterleiten... :teufel:
Das ist in diesem Fall tatsächlich das einzig Vernünftige.

Und wo wir gerade bei diesem leidigen Thema sind: Natürlich will ich hier keine Pferde scheu machen, aber es ist nun einmal so, daß etliche Foristen hier als Avatar Fotos von irgendwelchen Läufen verwenden. Oft dürfte es sich dabei um Fotos handeln, die irgendein Fotoservice geknipst und anschließend den Betreffenden verkauft hat. Mit dem Erwerb einer solchen Fotoserie ist aber (außer wenn das explizit Gegenstand des Kaufvertrages ist) nicht zugleich der Erwerb der Rechte verbunden! Die dürften nach wie vor beim Fotografen liegen. Und wenn der spitzkriegt, daß seine Erzeugnisse hier als Avatare durchs Netz irren, kann das mächtig Ärger geben. Ich würde mich auch nicht unbedingt darauf verlassen, daß solche Restriktionen ausschließlich für Fotos gelten, die für berufliche Zwecke angefertigt wurden, z.B. Bewerbungsfotos.
Дуа кинум йах иди, ту пуц ца бофт тар ту-хез йатов̌!

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aghamemnun hat geschrieben:Und wo wir gerade bei diesem leidigen Thema sind: Natürlich will ich hier keine Pferde scheu machen, aber es ist nun einmal so, daß etliche Foristen hier als Avatar Fotos von irgendwelchen Läufen verwenden. Oft dürfte es sich dabei um Fotos handeln, die irgendein Fotoservice geknipst und anschließend den Betreffenden verkauft hat. Mit dem Erwerb einer solchen Fotoserie ist aber (außer wenn das explizit Gegenstand des Kaufvertrages ist) nicht zugleich der Erwerb der Rechte verbunden! Die dürften nach wie vor beim Fotografen liegen. Und wenn der spitzkriegt, daß seine Erzeugnisse hier als Avatare durchs Netz irren, kann das mächtig Ärger geben. Ich würde mich auch nicht unbedingt darauf verlassen, daß solche Restriktionen ausschließlich für Fotos gelten, die für berufliche Zwecke angefertigt wurden, z.B. Bewerbungsfotos.
Das mag rein rechtlich vielleicht sogar zurteffen (kann ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin), allerdings kann ich mir nicht vorstellen das ein Fotoservice rechtlich genau gegen die Kundschaft vorgeht, an die er ab und zu auch mal ein Wettkampfbild zum "Schnäppchenpreis" verkaufen möchte.... :P
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Zum Anwalt gehen und klären lassen, ob es sich um eine einfache / unerhbeliche Urheberrechtsverletzung nch § 97 a Abs. 2 UrhG handelt. Leider ist die Rechtssprechung widersprüchlich, so dass es vom Gerichtsstand abhängt.

AG Frankfurt a. M.: ? 100,00- Deckelung der Anwaltskosten greift auch bei Tausch eines Musik-Albums | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Zugänglichmachen eines gesamten Musikalbums / Massenabmahnung eines Musikverlags nicht rechtsmissbräuchlich | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

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coldfire30 hat geschrieben:Das mag rein rechtlich vielleicht sogar zurteffen (kann ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin), allerdings kann ich mir nicht vorstellen das ein Fotoservice rechtlich genau gegen die Kundschaft vorgeht, an die er ab und zu auch mal ein Wettkampfbild zum "Schnäppchenpreis" verkaufen möchte.... :P
... und damit seine Kundschaft verliert. Außerdem ist die private Nutzung meist ausdrücklich erlaubt und ich stufe die Verwendung eines Bildes (von sich selbst) als Avatar in diesem Forum durchaus als private Nutzung ein.

Gruß,
Gero

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Was aber, wenn jemand ein fremdes Bild von so einem Fotoservice nimmt?

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Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber der Trickreichtum diverser Anbieter ist vielfältig, deshalb erzähl ich hier mal kurz was sich zugetragen hat:

Mein Sohn hat drei Monate vor seinem 18 Geburtstag als "Geschenk" ein 3-monatiges kosten- (und sinnloses) Premium-Service seines e-mail Dienste Anbieters bekommen und einige Tage danach wohl eine e-mail mit der Bestätigung einer "Vertragsannahme" seitens des Anbieters. Hat er natürlich als Spam gelöscht :klatsch: .
Drei Monate nach seinem Geburtstag flatterte jetzt eine Mahnung ins Haus, mit dem Hinweis dass der Vertrag mit seinem Geburtstag rechtskräftig geworden sei (er war ja da volljährig). Die Beträge sind insignifikant, 4 x 15 Euro für ein Jahresabo. Habe mich aber trotzdem geärgert. Einmal wegen meinem Sohn und zum zweiten wegen der frechen Vertriebstaktik.

Ich habe also einen nicht unfreundlichen aber sehr klaren Brief an den Vorstand Customer Relations geschickt und meine Meinung ausgedrückt.

Heute, nur drei Tage nach dem Absendedatum des Briefes kam eine freundliche e-mail vom Kundenservice die auszugsweise besagt: ".... Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Daher habe ich Ihren Vertrag xxxxxxx per sofort gekündigt und die Forderung storniert. Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit dieser Information weiter helfen konnte......"

So ist zwar kein Schaden entstanden, Aufwand und Ärger aber schon.

Walter
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dsZdWiS hat geschrieben:Was aber, wenn jemand ein fremdes Bild von so einem Fotoservice nimmt?
Die werf ich in unserem Vereinsforum regelmässig raus - und Tim macht das auch. Gekaufte Bilder ja - aber die wo noch das Logo des Bildservices drauf sind dienen der Vorschau für den Bildservice - und für sonst nichts.

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Also, ich war heute bei einem Anwalt. Er wird eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfassen. Er meint, danach wird etwa in einem halben Jahr eine Mahnung kommen die wir ignorieren können und damit ist die Sache erledigt. Ich hoffe er hat recht. Nachdem meine Rechtschutzversicherung in einem solchen Fall nichts übernehmen wird bleiben für mich die Anwaltskosten von 150 Euro. Immerhin 350 Euro eingespart, hihi

grüße gandolf
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gandolf hat geschrieben:Also, ich war heute bei einem Anwalt. Er wird eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfassen. Er meint, danach wird etwa in einem halben Jahr eine Mahnung kommen die wir ignorieren können und damit ist die Sache erledigt. Ich hoffe er hat recht. Nachdem meine Rechtschutzversicherung in einem solchen Fall nichts übernehmen wird bleiben für mich die Anwaltskosten von 150 Euro. Immerhin 350 Euro eingespart, hihi

grüße gandolf
Naja, ich drück Dir die Daumen. Meine Zweifel hab ich trotzdem. Sehr vertrauenserweckend stuf ich die anwaltliche Beratung nicht gerade ein.

Siegfried

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Siegfried hat geschrieben:Naja, ich drück Dir die Daumen. Meine Zweifel hab ich trotzdem. Sehr vertrauenserweckend stuf ich die anwaltliche Beratung nicht gerade ein.

Siegfried
Warum ?
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gandolf hat geschrieben:Warum ?
Deshalb:
Er meint, danach wird etwa in einem halben Jahr eine Mahnung kommen die wir ignorieren können und damit ist die Sache erledigt.
Klingt nicht sehr professionell. Naja, der hat ja auch nicht den Ärger an der Backe wenns anders kommt - dann verdient er vielleicht noch mal an dir. Aber warts ab - ich glaub eher, das das noch nicht ausgestanden ist.

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Er hat gesagt er hat schon zahlreiche solche Fälle gehabt bei denen es jedesmal so abgelaufen ist. Hoffe er behält recht.
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Das Abändern der Unterlassungserklärung ist wichtig, denn dann verliert der andere Anwalt seinen Anspruch auf Kostenerstattung, hat aber noch weitere Vorteile, siehe z.B.
Modifizierte Unterlassungserklärung

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dsZdWiS hat geschrieben:Das Abändern der Unterlassungserklärung ist wichtig, denn dann verliert der andere Anwalt seinen Anspruch auf Kostenerstattung.


Nein.

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uli.g. hat geschrieben:Nein.
Das glaub ich auch. :daumen:

Wovon soll der Kollege denn sonst leben.... :hihi:

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WinfriedK hat geschrieben:Zum Anwalt gehen und klären lassen, ob es sich um eine einfache / unerhbeliche Urheberrechtsverletzung nch § 97 a Abs. 2 UrhG handelt. Leider ist die Rechtssprechung widersprüchlich, so dass es vom Gerichtsstand abhängt.

AG Frankfurt a. M.: ? 100,00- Deckelung der Anwaltskosten greift auch bei Tausch eines Musik-Albums | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Zugänglichmachen eines gesamten Musikalbums / Massenabmahnung eines Musikverlags nicht rechtsmissbräuchlich | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Sofern man eben nicht weiß, ob dies nun legitim ist oder nur fake, würd ich vorher auch immer zum Anwalt gehene. Hier mal meine Empfehlung, glaub der erste anruf ist kostenlos....In deinem Fall bin ich davon überzeugt das dies eine falsche Mahnung ist, einfach ignorieren! Meine (Ex) Frau hat sich da echt mal kirre machen lassen, die hatte deswegen schon schlafstörungen. Ich wüsche dies keinem und hoffe das derjenige dieses Thema vorher findet!!

Lieben Gruß :-)

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blaue rose hat geschrieben:In deinem Fall bin ich davon überzeugt das dies eine falsche Mahnung ist, einfach ignorieren!
Das ist aber ein gewagter Vorschlag. Du übernimmst sicherlich die Mehrkosten wenns doch teurer kommt :hihi:

Siegfried

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Der Ausgangs-Post ist ja nun auch schon fast 5 Wochen alt. Wäre interessant zu hören ob es was Neues gibt.

Gandalf, wie steht's?

Walter
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:haeh: nich dass er schon sitzt...... :confused:

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Siegfried hat geschrieben:Das ist aber ein gewagter Vorschlag. Du übernimmst sicherlich die Mehrkosten wenns doch teurer kommt :hihi:

Siegfried
Naja das hat aber bei einem Bekannten von mir auch geklappt. Die ersten beiden Schreiben in die Tonne und dann war Ruhe. Die gleiche Strategie wie bei Abo-Fallen. Wer zahlt ist selbst schuld. Man kann aber vorher im Internet recherchieren ob es ein bekannter Massen-Abmahn-Anwalt ist.

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DanielaN hat geschrieben:Naja das hat aber bei einem Bekannten von mir auch geklappt. Die ersten beiden Schreiben in die Tonne und dann war Ruhe. Die gleiche Strategie wie bei Abo-Fallen. Wer zahlt ist selbst schuld. Man kann aber vorher im Internet recherchieren ob es ein bekannter Massen-Abmahn-Anwalt ist.
Klar - kann man. Aber hier gehts ja um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Abos oder Benutzung irgendwelcher Bildchen auf der eigenen Website. Da kommt man ohne entsprechende Befugnisse schon mal nicht an Einwahldaten ran - von daher kann man recht sicher sein das die Abmahnung nur der erste Schuss ist.

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Siegfried hat geschrieben:Klar - kann man. Aber hier gehts ja um Urheberrechtsverletzungen und nicht um Abos oder Benutzung irgendwelcher Bildchen auf der eigenen Website. Da kommt man ohne entsprechende Befugnisse schon mal nicht an Einwahldaten ran - von daher kann man recht sicher sein das die Abmahnung nur der erste Schuss ist.
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Siegfried hat geschrieben:Das ist aber ein gewagter Vorschlag.
Nicht wenn man die Schwester von Tino Kuprat ist :zwinker5: .

Knippi

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naja wie auch immer; im Internet finden sich auch für Tauschbörsen-Abmahnungen genug Informationen über die einzelnen Firmen/Anwälte und Strategien wie man reagieren kann; auch Muster-Antwortbriefe der Verbraucherberatung und bei SternTV u.a.

Da findet man auf jeden Fall etwas passendes.

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Wenn das Schreiben per Post an die beim Provider hinterlegte Adresse zugestellt wurde und der Provider darin auch namentlich als Herausgeber der Adresse auftaucht, die geloggte IP-Adresse und Uhrzeit und Datum der Tat darin auftauchen, dann ist davon auszugehen, daß es absolut authentisch ist ! Diese Daten bekommt man nicht ohne Gerichtsbeschluß und der Provider muss diese auch herausgeben. Klausi darf sich also wieder abregen, er kann ja gar nicht anders.
Wenn der Vorwurf dann lautet eine urheberrechtlich geschützte Datei über eine Tauschbörse zum UPLOAD angeboten zu haben, dann ist das in der Tat teuer. Der Download selbst ist nämlich gar nicht das Problem in Deutschland. Deswegen benutzt eigentlich auch niemand mehr der sich ein wenig auskennt Peer-to-Peer Tauschbörsen. Dort bietet man nämlich leider das was man herunterlädt auch gleichzeitig zum upload an.

Das hier der Rat erteilt wird die Sache einfach nur auszusitzen ohne etwas zu unternehmen ist einfach nur Weltfremd denn die gegnerischen Anwaltskosten werden steigen und wenn es zu einem Prozess kommt wird es richtig teuer. Wir sprechen hier von Diebstahl geistigen Eigentums und der Bestohlene setzt sich juristisch korrekt dagegen zur Wehr. Wer dafür kein Verständnis aufbringt hat meiner Meinung nach übrigens kein Unrechtsbewustsein oder dem ist das Wertesystem welches das Leben in unserem Kulturkreis bestimmt nicht vermittelt worden.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden darf der Geschädigte eine Unterlassungserklärung fordern und die Kosten hierfür in Rechnung stellen. Diese sind aber seit 2010 auf 100,- Euro gedeckelt worden.

Ich finde das eigentlich für beide Seiten eine faire Lösung. Wenn jemand trotz Unterlassungserklärung noch einmal erwischt wird, dann wird die vereinbarte Vertragsstrafe halt fällig. Da kann sich aber dann auch niemand mehr mit Nichtwissen herausreden.
Bewegung ist Fortschritt - Stillstand ist Rückschritt

Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!

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.... und (nochmal!) hütet euch vor irgendwelchen selbsternannten "Medienanwälten", die im Internet mit Angstparolen für ihre Dienste werben! Und lest euch - für den Fall, dass ihr einen Anwalt (v.a. so einen Internet-Anwalt!!!!!) mandatiert, GANZ! genau durch, was ihr da mit der Vollmacht unterschreibt!!!!!! Und wegen der Gebühren: VORHER FRAGEN, WENN IHR ETWAS NICHT VERSTANDEN HABT!

Sonst fallt ihr u.U. gleich zweimal irgendwelchen Honoraroptimierern in die Hände!!!!

LGUli
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