So wie ich das sehe bezieht sich dieser Satz grundsätzlich auf den öffentlichen Raum. Im Gesamtkontext möchte man meinen, dass der Gesetzgeber an den - "zunächst"(!) - zehn auserwählten öffentlichen Orten, an denen die Atemschutzmaske Pflicht ist, hier pauschaliert und davon ausgeht, dass dort nicht der Abstand von 1,5m eingehalten werden kann ... mithin dieser Satz nicht für die "zunächst" zehn auserwählten öffentlichen Orte angedacht war.Bewapo hat geschrieben:Naja, einen entscheidenden Halbsatz von berlin.de, der Sport auch ohne Maske ermöglicht, hast du ja auch unterschlagen:
"Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann."
Ist aber alles auch nur Spekulation bis die neue Berliner SarsCoV2-Infekt-Verordnung bekanntgegeben wird ... und außerdem ist es ja auch ziemlich belanglos ... da ja abzusehen ist, dass bald der gesamte öffentliche Raum betroffen sein wird (ist ja viel zu umständlich immer hier und da Infektionsschutzgebiete auszurufen und da hinterher zu sein).