Guten Morgen Katz,
Katz hat geschrieben:Darauf hatte ich mich doch gar nicht bezogen. Lese doch erst mal meine Beiträge richtig durch...
Katz hat geschrieben:Ich bin überhaupt nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit daher gekommen. Geht's noch?? Bitte um Beleg / Zitat!
Ich hatte mit meinem Posting
#12592 auf Deins
#12590, indem Du von "Verletzung der Grundrechte" (also im Allgemeinen) sprachst, geantwortet und dabei beispielhaft eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in Frage gestellt. Dabei habe ich mir tatsächlich nicht die Mühe gemacht und Seiten zuvor durchgeblättert um zu ermitteln, ob Du es vielleicht doch speziell für nur ein (anderes) Grundrecht gemeint hattest. Hätte ich lieber machen sollen? Ich denke nicht - bei mittlerweile über 500 Seiten. Jedenfalls kamst Du dann mit Deinem Posting
# 12594 mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit daher und ich mich deswegen missverstanden fühlte bzw. dachte Du hättest da was durcheinandergewirbelt. Naja, wir haben irgendwie aneinander vorbeigeredet; sei es drum.
Katz hat geschrieben:??? Was soll denn dieser Käse?? Zu was werden denn Supermarktverkäufer gezwungen??? Bitte mit Quellen, damit ich nicht annehmen muss, dass das ein Witz ist.
Kein Käse, sondern bittere Realität!
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§ 6a (2):
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben sind verpflichtet, das Angebot nach Absatz 1 wahrzunehmen; diese Pflicht kann mittels Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zur Selbstanwendung nur erfüllt werden, soweit die Anwendung unter Aufsicht erfolgt.
Der Verordnungs-/Gesetzgeber rotzt eine neue Zwangsmaßnahme hin nach dem Motto "macht mal irgendwie"; mit Einführung dieser Zwangsmaßnahme geht aber ein riesen Paket an rechtlichen Fragen einher. Nicht nur zur Zulässigkeit - auch zur Durchführung. Soll der Supermarktkassierer Heiko jetzt zweimal in der Woche von Uschi vom Käsestand überwacht werden, wie er sich was in den Körper einführt? Nur so als Beispiel.
Übrigens habe ich keinerlei Begründung vom Verodnungs-/Gesetzgeber ermitteln können, welche derlei aufgebürgte, einschneidende Zwangsmaßnahmen rechtfertigt.
Katz hat geschrieben:Wer wird von wem gezwungen?
Der Definition nach ist es kein Eingriff.
Stichwort "Fachwissen"...
Ich kann mich jetzt nur auf Berlin beziehen:
Der Gesetzgeber verpflichtet.
Und der Arbeitgeber sieht sich veranlasst, dass der Arbeitnehmer seiner Pflicht nachkommt. Jedoch wird der Arbeitgeber nicht vom Gesetz her dazu verpflichtet die Testpflicht des Arbeitnehmers zu überwachen - er hat lediglich gem. § 6a (1) Tests anzubieten! Und dennoch wird in der Praxis der überwiegende Teil der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu diesen Tests gängeln - ja vielleicht sogar bald nötigen - mit Androhung des unbezahlten Nachhauseschickens bei Verweigerung ... oder gar bald Kündigung. Arbeitsrechtlich wohl aber fragwürdig. Wir können auf die Rechtsprechungsentwicklung gespannt sein.
Dass die Gesellschaft im Privaten massiv gespalten wurde war nicht das Ende der Fahnenstange - jetzt geht es im Beruflichen weiter.
Ansonsten - wegen "kein Eingriff": siehe auch die Antwort von Oma.
Katz hat geschrieben:Ich werde künftig wohl jedes Mal herzhaft lachen müssen, wenn mir die Nase läuft... :-) :-) :-)
Wie ich schon gestern geschrieben habe - hier wird leider viel zu sehr verharmlost und eine konstruktive Diskussion ist so nicht möglich. Sicher kommt jetzt aber lieber wieder irgendso ein Witzbold um die Ecke und will mir irgendein Stigma ankreiden. Ist natürlich viel einfacher eine Diskussion in's Lächerliche zu ziehen oder jmd. pauschal zu diskreditieren, statt auf die Diskussion mit sachlichen Argumenten einzugehen.
Einen schönen, zwanglosen Tag wünsche ich!