Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug gesetzt
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... n-102.html
Und an so einer Stelle suche ich mir dann lieber die Original-Pressemitteilung raus, als eine womöglich sinnentstellende Zusammenfassung zu lesen:
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1.
Ok, das überrascht mich ein wenig - aber das hat geklappt.
Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt.
Kurz gesagt: Viel Müll drin, aber nicht nur.
Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des "COMPACT-Magazin für Souveränität" die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.
Zu Deutsch: Man hat es sich mit einem pauschalen Verbot vielleicht ein wenig zu leicht gemacht, weil man damit auch die Teile trifft, die "OK" sind. Andere Möglichkeiten hat man ja nicht mal probiert.
Im Unterschied hierzu haben die Klagen der weiteren Antragsteller zu 2 bis 10 voraussichtlich keinen Erfolg. Ihre Eilanträge waren daher abzulehnen.
Also bei Weitem kein Erfolg auf ganzer Linie.
Alles sehr spannend auch für ein AfD-Verbotsverfahren. Das NPD-Verbot ist daran gescheitert, dass die NPD nicht erfolgreich genug war. Das Compact-Verbot scheitert jetzt (vorerst) daran, dass "nicht alles schlecht" ist.