hardlooper hat geschrieben:Wie würde denn das organisiert werden? Wie sollen denn die getäuschten Kunden nachweisen, dass sie so blöd waren, diesen Käse zu glauben? 
Das an sich wäre gar nicht so schwer. Die Kunden müßten einfach nur den Kaufbeleg vorweisen, und wenn erwiesen ist, daß die Versprechungen des Herstellers irreführend sind, würde das als Anscheinsbeweis (den gibt es auch in angelsächsichen Rechtssystemen) dafür genügen, daß den Kunden ein Schaden entstanden ist. 
Das Problem sehe ich eher darin, daß die erstens die Kunden beweisen müßten, daß sie die Treter auch fleißig getragen haben. Und zweitens wäre zu fragen, wie der Schaden zu beziffern wäre. Die Kunden müßten ihr Geld zurückbekommen. Weitere Ansprüche (Zeitaufwand für den Erwerb, Fahrtkosten usw.) sind schon wesentlich schwieriger.
Aber zum Glück gibt es ja noch das US-amerikanische Produkthaftungsrecht, das uns immer wieder aufs Neue (erfolgreich?) suggeriert, die Amis seien das dümmste Volk der Erde. Wahrscheinlich muß also individuell gar nichts nachgewiesen oder beziffert werden. Es wird erst einmal eine Pauschale festgelegt, der Rest ist dann entweder Sache der zuständigen Gerichte - womit es dann erst richtig kompliziert würde -, und am Ende geht es dann aus wie das Hornberger Schießen. Oder Reebok zahlt, um aus den Schlagzeilen zu kommen und den Imageschaden zu begrenzen. Das werden wir aber wahrscheinlich nirgends mehr nachlesen können, weil sich bis dahin kein Aas mehr dafür interessiert.