stachelbär hat geschrieben:Dieter Baumann?
Ich bin zwar kein Experte, aber ich glaube nicht, dass Du recht hast - meiner Meinung nach führt ein positiver Befund zur Sperre, egal ob im Training oder WK. Wobei das im Ermessen des jeweiligen nationalen Verbands liegen könnte... Und wer hat hier behauptet, die USA seien keine Bananenrepublik? Bei dem Thema sind die m.E. schlimmer als jede echte Bananenrepublik.
Michael
Unter
Doping versteht man unerlaubte Methoden zur Leistungssteigerung im
Sport. Alle Versuche den Begriff des Dopings genau zu definieren sind an Formulierungsschwierigkeiten gescheitert, da es nicht gelingt die komplexen Inhalte der verbotenen
Wirkstoffe und Methoden der unphysiologischen Leistungssteigerung zusammenzufassen. Doping wird auf Grund dieser Schwierigkeiten durch eine
Dopingliste mit genau aufgezählter und beschriebener Wirkstoffe und Vorgehensweisen definiert.
Diese Liste wurde von internationalen
Sportverbänden aufgestellt und wird von allen nationalen Verbänden übernommen. Ebenso wurde festgelegt, dass ein Dopingverstoß dann vorliegt, wenn eine der in der Verbotsliste aufgezählten
Substanzen im Körper des
Athleten nachgewiesen wird oder er eine
Dopingkontrolle verweigert. Jeder Sportler, der an offiziellen Wettkämpfen teilnimmt, verpflichtet sich durch seine Teilnahme gegenüber dem nationalen Verband, alle Dopingvorschriften einzuhalten.
Bei dem Nachweis von illegalen Substanzen wird zwischen Wettkampf- und
Trainingskontrollen unterschieden. Wettkampfkontrollen sind nötig, um die kurzzeitige Leistungssteigerung durch Doping nachzuweisen, die kurz vor Beginn des Wettkampfes eingenommen wurden. Trainingskontrollen versuchen ein langzeitige Einnahme von Doping nachzuweisen und Stoffe aufzuspüren, die auf Grund einer rechtzeitigen Absetzung nicht mehr in Wettkampfkontrollen nachgewiesen werden können. Diese Kontrollen bestehen aus einer
Urinprobe und einer in Deutschland freiwilligen
Blutprobe.
Die
Sanktionen bei Dopingverstößen werden ebenso weltweit gleich geahndet. Bei der erstmaligen Einnahme von verbotenen
Stimulanzien oder
Schmerzmitteln wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei allen anderen Vergehen, wie der Einnahme von anabolen
Steroiden oder der Manipulation einer Dopingprobe, wird eine
Wettkampfsperre (siehe auch
Disqualifikation) von mindestens zwei Jahren für den Sportler verhängt. Des weiteren werden bei Dopingvergehen, die während eines Wettkampfes stattfinden, die Leistungen annulliert. In Deutschland liegt mit der Einnahme von Doping jedoch kein
Straftatbestand vor, denn laut § 6 a des
Arzneimittelgesetzes ist nur die Weitergabe von Dopingmitteln für den Einsatz im Sport strafbar. Diese Straftat wird laut § 95 des Arzneimittelgesetzes mit einer
Geldstrafe oder einer
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.