bones hat geschrieben: 27.07.2026, 10:02
Einen 21jährigen Islamisten, der gezielt durch die Welt reist um sich einer Terrorgruppe anzuschließen, nach dem Jugenstrafrecht zu beurteilen und auf Bewährung wieder auf die Bevölkeung loszulassen, ist das Naivität der Justiz oder zwingend geboten?
Hörenswert die heutige Folge des Ronzheimer-Podcasts mit dem Terrorismusforscher Peter Neumann.
Der sagt, dass die Behörden ziemlich schlampig unterwegs waren. Typen wie der Terrorist, die sich zwei Mal (!) beim IS beworben haben und es nicht geschafft haben, die gefährlichsten Terroristen überhaupt sind ("Failed Travellers"). Müssen sich beweisen und machen das bei erstbester Gelegenheit.
Neumann sagt auch, dass wir in Europa die mildesten Strafen für Terroristen haben. 3 Jahre im Schnitt, in Frankreich sind es 6 und in UK 7. Ich halte das mit Cem Özdemir: "keine Freiheit für Feinde der Freiheit".
Der Terrorist ist auf Bewährung freigekommen, was ich schon für einen absoluten Fail halte. Bewährung weil er angeblich "glaubhaft versicherte", dass er mit dem IS nichts zu tun haben wolle. Klar, deshalb reist er zwei Mal durch die halbe Welt und postet Shit. Aber ok.
Dann lässt man ihn auf Bewährung frei. Er postet Bilder von sich mit Waffen. Polizei rückt zur Hausdurchsuchung an, erstmal gut. Findet Spielzeugwaffen. Statt dass man seine Beteuerung in den Müll wirft (Gesamtkontext betrachten, nicht Einzelvorfall), hakt man es hier wieder ab und verlässt sich auf Deradikalisierungsmaßnahmen. Warum hat man ihn nicht an dieser Stelle sofort festgenommen bis zum finalen Urteil? Mir völlig unverständlich. Schutz solcher Individuen vor dem Schutz der Bevölkerung, siehe oben.
bones hat geschrieben: 27.07.2026, 10:02
Überhaupt das Jugenstrafrecht. Die Jugendlichen dürfen ab 16 aufwärts wählen, den Führerschein machen, verbindliche Rechtsgeschäfte tätigen usw. Nur wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, bleiben sie bis 21 bedingt zurechnungsfähig. Ich würde das Alter von 21 auf 18 Jahre senken.
Man sieht ja den erzieherischen Aspekt, für mich ok. Aber wenn man alle Straftäter über einen Kamm schert, dann schert man auch Terroristen mit einer Gewalttäterhistorie über einen Kamm wie in diesem Fall. Da muss man schon auch Ausnahmen machen zwischen Ladendieb und IS-Terroristen.
Edit: exakt das was
@ruca schreibt, der war nur schneller.