Thomas Naumann hat geschrieben:Klar. Wo steht das denn? Das fände ich ja super. Dann wäre mein Problem gelöst.
§ 10 Urheberschutz und Veröffentlichung
Die Software darf weder vervielfältigt, noch verarbeitet werden. Das gilt auch für die Speicherung auf anderen Medien. Die digitalisierten Touren unterliegen ebenfalls dem Copyright und dürfen nur in Rücksprache mit MagicMaps veröffentlicht werden.
Wenn Sie Abbildungen / Screenshots von Kartenmaterial der CD-ROMs veröffentlichen, müssen die Lizenzbestimmungen der Datenhersteller, d.h. der Landesvermessungsämter, berücksichtigt werden.
Eine kostenlose Datenveröffentlichung im Internet ist möglich, wenn Sie die folgenden 6 Punkte berücksichtigen:
1. Das MagicMaps-Produkt muss in Ihrem rechtmäßigen Besitz sein.
2. Der Zugang zu Ihrer Internetdomain muss unentgeltlich sein.
3. Die Karten / Abbildungen müssen mit thematischen Informationen verknüpft werden.
4. Die Daten Ihrer Internetdomain dürfen den Umfang von 1024 x 768 Pixel nicht überschreiten (d.h. eine Abbildung mit max. 1024x768 Pixel oder mehrere kleine Abbildungen mit einer insgesamten Größe von max. 1024x768 Pixel).
5. Es muss ein Copyright-Vermerk mit Link für das Kartenmaterial angebracht werden (z.B. © Landesvermessungsamt Bayern, TK 1:25.000. Link auf
www.geodaten.bayern.de).
6. Es muss ein Copyright-Vermerk mit Link für die Software angebracht werden (z.B. © MagicMaps GmbH, Bayern 3D. Das interaktive Kartenwerk. Link auf
www.magicmaps.de).
Alle anderen Arten der Veröffentlichung von kartographischen Daten (z.B. für Presse) bedürfen der Zustimmung und Lizenzierung der jeweiligen Landesvermessungsämter.
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