Der Hiddestorfer hat geschrieben:Warum sollte ein ( nicht kommerzieller) Veranstalter, z.B. ein Verein, dir auf die Nase binden, was er mit seinem Überschuß aus einer Volkslaufveranstaltung macht. Kopfschüttel.
Stimmt, die Kosten muss er nur gegenüber dem Landesverband rechtfertigen:
(VAO, Rubrik Volksläufe)
7.1 Das Startgeld beinhaltet den Wert der Auszeichnung und die Verpflegung, die an die Teilnehmer
abgegeben wird. Es darf den Wert der Auszeichnung, der Verpflegung und der sonstigen Kosten pro
Teilnehmer um nicht mehr als 20 % überschreiten. Die LV sind berechtigt, das Verhältnis von Kosten und
Startgeld zu überprüfen und das Startgeld erforderlichenfalls zu ändern.
Da staunt, wer hier Marktwirtschaft erwartet hat!
Auch wenn ich nicht glaube, dass es in der Realität tatsächlich so abläuft, finde ich die Startgelder bei kleinen Läufen meist ok, und ich habe auch nichts dagegen, wenn auf diese Art etwas Geld in die Kasse eines Vereins kommt.