und wieder wundgelaufen...mmhhhhh
Verhaften kann ich, darf ich, muss ich (ggfls.).....aber "wollen" nach Deiner Erläuterung dann doch nicht mehr :D
Himmel, was ist denn das hier für ein prüder Haufen? Verhaften dürftest Du ohne Haftbefehl schon mal gar nicht, allenfalls festnehmen, Herr Kollege! Kommste grad aus der ...
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- Thema: und wieder wundgelaufen...mmhhhhh
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- 07.11.2004, 13:06
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