Verhaften kann ich, darf ich, muss ich (ggfls.).....aber "wollen" nach Deiner Erläuterung dann doch nicht mehr
Himmel, was ist denn das hier für ein prüder Haufen? Verhaften dürftest Du ohne Haftbefehl schon mal gar nicht, allenfalls festnehmen, Herr Kollege! Kommste grad aus der Polizeischule? ;-)
Und den Wisch würde Dir auch kein Richter ausstellen, denn Nacktlaufen in der Öffentlichkeit ist weder strafbar noch kann es belästigend sein! Allenfalls läge eine Orndungswidrigkeit drin (118 OWiG), das aber liegt im Ermessen der jeweiligen Beamten. Schliesslich brauchen die Kommunen Geld ...
Was ist an Herrn Niehenke, den ich persönlich übrigens sehr schätze, weil er sich für ein Bürgerrecht aufopfert und Machtmissbrauch erfolgreich blossstellt, so ekelerregend? Er ist schlank, hat keinen Bauch, wie andere vollgefressene Wohlstandsproleten. Ein Foto mit einer nackten Frau hätte sicher zu keinem Aufschrei geführt. Esthätische Komponenten sind kein Massstab für die Durchsetzung eines Bürgerrechts. Wo kämen wir hin, wenn wir vor diesem Hintergrund Behinderte von der Strasse weisen würden? Es ist schlichtweg von jedermann hinzunehmen, einen Menschen anzuschauen - ob nackt oder bekleidet. Wer anders denkt, zeigt sich in menschenverachtender Weise.
Also: Überdenkt mal Euer irrationales Urteil über öffentliche Nacktläufer und übertragt diesen Mist auf andere Belästigungen, denen wir täglich ausgesetzt sind - von der unsere Justiz im übrigen keine Notiz nimmt (Beispiel Rauchen, Kotzen, Rechtsradikalismus etc.).
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