pflluegler hat geschrieben:Wenn ich mich recht entsinne, sind die offiziel vermessenen M Strecken doch immer 1% länger, um eventuelle Meßfehler auszugleichen.
1% wäre arg viel.
In den IWR (Internationale Wettkampfregeln), denen sich natürlich auch der DLV angeschlossen hat, heißt es:
Anmerkung 2: Bei dem Anlegen der Strecke ist ein »Sicherheitsfaktor« einzubeziehen, der bei der Fahrrad-Methode 0,1 % betragen soll, d. h., jeder Streckenkilometer hat eine »Messlänge« von 1001 m, um zu ver-hindern, dass bei einem späteren Nachmessen die Strecke als zu kurz befunden wird.
Das sind 42, nicht 422 m. Das bedeutet aber auch nicht, dass die Strecke um diesen Betrag länger ist, sondern dies ist ein Aufschlag, um die Messungenauigkeit auszugleichen.
Bei Wettkampf-veranstaltungen gemäß Regel 1.1a, b, c und f und bei direkt von der IAAF genehmigten Straßenläufen darf die Toleranz der Vermessung nicht mehr als 0,1 % betragen (d. h., beim Marathon 42 m).
Vieleicht noch eine Anmerung für die Technikgläubigen:
Wenn selbst bei einem geeichten und exakten Messverfahren eine Toleranz von 0,1% zulässig ist, ist 1% bei einer GPS-Messung mit sozusagen systemimmanenter Abweichung recht gut.
Bernd
Das
Remake
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