Hallo Karin,
absolut richtig

da habe ich mich im Eifer nicht richtig ausgedrückt ... Asche auf mein Haupt, ist ja mein Metier

Also i.d.R. erwirbst Du bei einer Wohnung einen Miteigentumsanteil xxx/1000stel verbunden mit einem Sondereigentum an Wohnung Nr. xx inkl. Balkon/Dachterrasse und Keller Nr. xx, gleiches gilt i.d.R. für TG-Stellplätze (1/1000stel) ... Sondernutzungsrechte beziehen sich i.d.R. auf z.B. zugeordnete Gartenflächen von Erdgeschosswohnungen (aber auch Stellplätze für Waschmaschinen und Trockner).
"Normalerweise" steht nun in der Teilungserklärung dass die Stellplätze nur zum Abstellen von im Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugen zu verwenden sind (also keine Panzer o.ä.) ... haben wir nun eine ältere unglücklich formulierte Teilungserklärung, bornierte Mitglieder der Hausgemeinschaft und extrem engstirnige Gerichte dann kommt so ein Schmarrn zustande, dass gegen jede Logik keine E-Fahrräder abgestellt werden dürfen, darüber habe ich mich eigentlich am meisten aufgeregt, völlig an der Realität vorbei ... ich bin der Meinung das Abstellen bekommt man durch, E-Bikes mit Elektroantrieb über 25 km/h werden rechtlich mit dem Kleinkraftrad gleichgestellt und benötigen somit eine Betriebserlaubnis und sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrerlaubnispflichtig ... somit ein KRAFTFAHRZEUG ... sollte es sich um schwache Elektrofahrräder handeln ... selbst schuld, wer kauft sowas?!

... selbst dann halte ich es für borniert, wenn schon ein Umdenken stattfindet und Menschen auf stinkende Spritschlucker verzichten (und anstelle lieber andere Umweltsünden durch Akkuherstellung und Entsorgung unterstützen

) dann kann man doch mal als Gericht ein Zeichen setzen ...
Mit dem Boden gebe ich Dir Recht, das Bauunternehmen muss das Bohren im festgelegten Umfang freigeben (Gebäudehülle, man darf auch nicht einfach in den Kellerboden bohren) selbst dann muss die Gemeinschaft zustimmen, daran scheitert´s dann ... soll er halt nen Ständer hinstellen und mit Betonplatten beschweren, steht dann auch fest! In heutigen Anlagen stehen sogar pro Stellplatz eine Ladesteckdose zur Verfügung ... für ... Elektro-KFZ! ... also das Urteil ist in heutiger Zeit echter Unfug ...