Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich habe eine kurze Frage bezüglich einer Anmeldung zu einem Lauf.
Ich habe mich diesen Montag (23.01.17) zu einem Lauf angemeldet, der im Mai stattfindet. Gestern habe ich allerdings erfahren, dass ich beruflich verpflichtend an dem Wochenende nicht laufen kann.
In den AGBs des Veranstalters steht zwar, dass keine Abmeldung inkl. Gebührenerstattung oder Weitergabe des Startplatzes genehmigt werden kann. Gilt hierfür evtl. auch ein Widerrufsrecht? Da das Teilnehmerfeld limitiert ist, möchte ich natürlich auch keinem anderen Läufer einen Platz wegnehmen.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke vorab und viele Grüße
Frank
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Ja, derrunning_frank hat geschrieben:Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
running_frank hat geschrieben: Veranstalter
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf
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Dann kommen nur illegale Massnahmen in Frage (Startnummer verkaufen). Oder sich ärgern und das Startgeld abschreiben.
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf
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Nein.running_frank hat geschrieben: Gilt hierfür evtl. auch ein Widerrufsrecht?
BGB - Einzelnorm
Unter Punkt 9, unter "Freizeitbetätigungen" fallen auch Sportwettbewerbe.
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Es könnte eine Chance geben, zu argumentieren, diese Klausel in den AGBs sei überraschend und würde dich als armen Verbraucher deutlich benachteiligen. Klapper mal die §§ 305 ff. BGB ab. Hinsichtlich der Erstattung sehe ich allerdings schwarz, bei einem "Austauschläufer" könnte man damit durchkommen.
Viele Grüße
Stephan
Viele Grüße
Stephan
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Ich hätte echt gedacht, dass der Veranstalter da etwas entgegenkommender wäre.
Bei mir ist's bisher einmal vorgekommen, dass ich nicht starten konnte, da durfte ich entgegen anders lautender Regelung von meiner Anmeldung zurücktreten und hab mein Startgeld zurückbekommen. Ich hatte es sehr freundlich und sehr defensiv angefragt, das kann die Sache beeinflusst haben.
Am besten finde ich immer noch die von mir so genannte dänische Regelung (die ich so nenne, weil sie in Dänemark oft vorkommt): Man meldet sich an, und man kann ohne Angabe von Gründen und ohne Nachweise einmal den Start aufs Folgejahr verschieben. Das erspart dem Veranstalter lästige Einzelfallentscheidungen und hinterlässt in der Regel zufriedene Läufer.
Bei mir ist's bisher einmal vorgekommen, dass ich nicht starten konnte, da durfte ich entgegen anders lautender Regelung von meiner Anmeldung zurücktreten und hab mein Startgeld zurückbekommen. Ich hatte es sehr freundlich und sehr defensiv angefragt, das kann die Sache beeinflusst haben.
Am besten finde ich immer noch die von mir so genannte dänische Regelung (die ich so nenne, weil sie in Dänemark oft vorkommt): Man meldet sich an, und man kann ohne Angabe von Gründen und ohne Nachweise einmal den Start aufs Folgejahr verschieben. Das erspart dem Veranstalter lästige Einzelfallentscheidungen und hinterlässt in der Regel zufriedene Läufer.
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Hallo Stephan. Danke für Deinen Hinweis. Ich werde das morgen nochmal anschauen.
Hallo Cristiano. Ich denke auch, dass das Verhalten etwas unüblich ist. Zumal meine Info drei Tage nach Anmeldung und knapp 3,5 Monate vor Anmeldung kommt. Sei's drum. Will mich da auch nicht wirklich rumstreiten.
Hallo Cristiano. Ich denke auch, dass das Verhalten etwas unüblich ist. Zumal meine Info drei Tage nach Anmeldung und knapp 3,5 Monate vor Anmeldung kommt. Sei's drum. Will mich da auch nicht wirklich rumstreiten.
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Die Vorgehensweise ist vom Veranstalter abhängig. Ich selbst kenne dieses Prozedere von SCC-Veranstaltungen.running_frank hat geschrieben:IIch denke auch, dass das Verhalten etwas unüblich ist. Zumal meine Info drei Tage nach Anmeldung und knapp 3,5 Monate vor Anmeldung kommt. Sei's drum. Will mich da auch nicht wirklich rumstreiten.
Ich würde den Veranstalter anschreiben und darum bitten, aus Kulanzgründen ggf. den Startplatz ins kommende Jahr mitnehmen zu dürfen, sodass dir das Startgeld nicht verloren geht.
Normalerweise ist jedoch das Startgeld futsch und du wirst mit Sicherheit auch niemanden den Startplatz wegnehmen, auch wenn dieser limitiert ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein paar Startplätze generell mehr verkauft werden, weil die Wahrscheinlich groß ist, dass nicht alle Starter tatsächlich antreten werden.
Ich habe gerade mal nachgeschaut. Ich bin zum Silvesterlauf vom SCC am 31.12.2017 angemeldet. Eine Übertragung/Überschreibung der Startplätze ist nicht möglich, Rückgabe oder Erstattung auch nicht. Gebe ich den Startplatz weiter, droht mir die Disqualifikation.
Ein übliches Prozedere und jedes Jahr wieder Aufhänger bei SCC-Veranstaltungen. (Ausnahme Berlin Marathon: Da ging wohl mit Attest eine Startplatzübertragung fürs kommende Jahr)
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Wie schon gezeigt, gilt für Laufwettbewerbe gesetzlich explizit kein Rücktrittsrecht. Wieso sollte eine AGB, in der nochmal genau das Gleiche steht, überraschend sein?undläuftundläuft hat geschrieben:Es könnte eine Chance geben, zu argumentieren, diese Klausel in den AGBs sei überraschend und würde dich als armen Verbraucher deutlich benachteiligen.
Außer auf Kulanz zu hoffen gibt es da keine Möglichkeit.
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Dieser Veranstalter erweist sich damit m.E. einen Bärendienst.running_frank hat geschrieben:Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich habe eine kurze Frage bezüglich einer Anmeldung zu einem Lauf.
Ich habe mich diesen Montag (23.01.17) zu einem Lauf angemeldet, der im Mai stattfindet. Gestern habe ich allerdings erfahren, dass ich beruflich verpflichtend an dem Wochenende nicht laufen kann.
In den AGBs des Veranstalters steht zwar, dass keine Abmeldung inkl. Gebührenerstattung oder Weitergabe des Startplatzes genehmigt werden kann. Gilt hierfür evtl. auch ein Widerrufsrecht? Da das Teilnehmerfeld limitiert ist, möchte ich natürlich auch keinem anderen Läufer einen Platz wegnehmen.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke vorab und viele Grüße
Frank
Sicher kann man verstehen, dass die Planung und Organistation enes Laufes, der in aller Regel keine Cash-Cow ist, ein "Rein-in-die-Kartoffeln-raus-aus-den-Kartoffeln" insbesondere wenige Wochen vor der Veranstaltung nicht gebrauchen kann.
In deinem Fall und diesem zeitlichen Vorlauf ist der Veranstalter allerdings als zickig und unklug zu bezeichnen, denn es entsteht ihm kein nennenswerter Schaden wenn er Dich aus dem Vertrag entläßt oder Dir das Startrecht im Folgejahr gewährt.
Du wirst diese Veranstaltung potientiell meiden und Anderen von Deiner Erfahrung berichten....und Mund-zu-Mund-Propaganda ist die stärkste Publicity die man bekommen kann - POSITIV oder auch NEGATIV.
Und auf diese Weise verliert der Veranstalter - in jedem Fall.
Kurze Nachfrage: Hast Du schon bezahlt ?
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Wie stellt sich denn eigentlich der Arbeitgeber dazu, dass er dir mit seiner Entscheidung Kosten verursacht ?
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Wobei das mit Blick auf den BM so gehandhabt wird, dass man "lediglich" (das ist natürlich schon eine Menge wert), den Startplatz für das nächste Jahr garantiert bekommt (also nicht in die Lostrommel muss) und einen Rabatt (ich glaube es waren EUR 30) erhält. Man zahlt also schon zu großen Teilen doppelt.Isse hat geschrieben: Ein übliches Prozedere und jedes Jahr wieder Aufhänger bei SCC-Veranstaltungen. (Ausnahme Berlin Marathon: Da ging wohl mit Attest eine Startplatzübertragung fürs kommende Jahr)
Da man das ja aber alles vor der Anmeldung weiß oder jedenfalls wissen könnte, sehe ich hierin keinen Grund für Gejammer oder Beschwerden (hat der Threaderöffner aber in meinen Augen auch nicht getan).
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Warum? Verstehe ich nicht so richtig.MiGu_15 hat geschrieben: Du wirst diese Veranstaltung potientiell meiden und Anderen von Deiner Erfahrung berichten....und Mund-zu-Mund-Propaganda ist die stärkste Publicity die man bekommen kann - POSITIV oder auch NEGATIV.
Und auf diese Weise verliert der Veranstalter - in jedem Fall.

Was den TE ereilt ist absolut kein Einzelfall.
Du wirst mit Zahlung der Startgebühr auf geltende AGB verwiesen. Du weißt also vorher und kannst für dich entscheiden, ob du dich für den WK anmeldest oder aus o.g. Gründen Abstand nimmst.
Das dürfte den AG nicht interessieren. Der WK ist m.E. Privatsache.RunningPotatoe hat geschrieben:Wie stellt sich denn eigentlich der Arbeitgeber dazu, dass er dir mit seiner Entscheidung Kosten verursacht ?
Übrigens wurde ich auch kurzerhand (allerdings Ehrenamt) zu einem WE-Seminar gemeldet, obwohl ein WK anstand, für den ich bereits die Startgebühr zuvor entrichtet hatte. Die Startgebühr war für mich weg und zusätzlich hatte ich Teilverluste wg. der Unterkunft, die nicht kostenfrei stornierbar war.
Ja genau, dich meinte ich.todmirror hat geschrieben:Wobei das mit Blick auf den BM so gehandhabt wird, dass man "lediglich" (das ist natürlich schon eine Menge wert), den Startplatz für das nächste Jahr garantiert bekommt (also nicht in die Lostrommel muss) und einen Rabatt (ich glaube es waren EUR 30) erhält. Man zahlt also schon zu großen Teilen doppelt.

Ich könnte hier das Beispiel Wien M anbringen. (Ich bin hier gemeldet für 2017 und trete nicht an)
Nehmen wir den TE und sein Beispiel beruflich verpfllichtend, somit keine Teilnahme.
HP Wien M lt. AGB:
Das weiß ich vorher und rege mich hierüber nicht auf.(7)
Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. Es werden keine Namensänderungen (Marathon und Halbmarathon) vorgenommen.
(8)
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(9)
Bei ONLINE Anmeldungen über Internet haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Storno-/Rücktrittsversicherung für den Krankheitsfall abzuschließen.
2 Möglichkeiten gibt es hier.
1.
Sie bieten die Vers. im Krankheitsfalle an. Diese würde den TE nichts nützen, weill er aus anderen Gründen nicht beim WK antreten würde.
2.
Man hätte beim Wien M die Möglichkeit, von M auf HM umzuswitchen, also einfach nach der HM Marke aussteigen und hierbei würde der WK dann als HM gewertet werden. Auch das würde dem TE in diesem Falle nicht weiterhelfen.
Ich könnte jetzt noch eine Reihe weiterer WKs aufzählen, wo ich in den letzten Jahren startete und die AGB's ähnlich liegen. Wenn mich nicht alles täuscht, träfe das auch zusätzlich auf meinen WK am 19.3. zu.
Edit: Ich lasse das jetzt alles so stehen, wohlwissend, dass ich mit meiner Meinung ziemlich alleine bin.

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Wien ist noch eine ganz andere Hausnummer, da gilt österreichisches Recht.
Nur auf die AGB zu verweisen ist aber auch in Deutschland deutlich zu einfach.
AGB-Klauseln dürfen z.B. nicht
- Gesetzliche Regelungen aushebeln, auf die der Kunde nicht wirksam verzichten kann (z.B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über normale Waren)
- überrraschend sein ("Mit Unterschrift unter diesen Mobilfunkvertrag verpflichten Sie sich zusätzlich, drei Waschmaschinen zu kaufen")
- den Kunden einseitig unangemessen benachteiligen (Der Anbieter darf den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen, der Kunde nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit).
Wenn AGB derartige Klauseln enthalten, sind diese schlichtweg unwirksam, auch wenn der Kunde zehn Unterschriften geleistet hat, mit denen er sie anerkennt.
Ja, es gibt jede Menge AGB, die ungültige Klauseln enthalten. Problem: Um das "offiziell" feststellen zu lassen, muss man meist erstmal klagen und vor Gericht. Bei vielleicht 50-100€ Streitwert überlegt man sich das aber lieber 3x. Auch eine Rechtschutzversicherung sollte man nicht "einfach so" in Anspruch nehmen, wenn man es übertreibt, schmeißen die einen schnell raus und dann hat man keine, wenn man sie wirklich braucht...
Und in den allermeisten Fällen ist es in der Praxis schlichtweg egal, was in den AGB steht, weil der Vertrag problemlos von Anfang bis Ende funktioniert.
Nur auf die AGB zu verweisen ist aber auch in Deutschland deutlich zu einfach.
AGB-Klauseln dürfen z.B. nicht
- Gesetzliche Regelungen aushebeln, auf die der Kunde nicht wirksam verzichten kann (z.B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über normale Waren)
- überrraschend sein ("Mit Unterschrift unter diesen Mobilfunkvertrag verpflichten Sie sich zusätzlich, drei Waschmaschinen zu kaufen")
- den Kunden einseitig unangemessen benachteiligen (Der Anbieter darf den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen, der Kunde nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit).
Wenn AGB derartige Klauseln enthalten, sind diese schlichtweg unwirksam, auch wenn der Kunde zehn Unterschriften geleistet hat, mit denen er sie anerkennt.
Ja, es gibt jede Menge AGB, die ungültige Klauseln enthalten. Problem: Um das "offiziell" feststellen zu lassen, muss man meist erstmal klagen und vor Gericht. Bei vielleicht 50-100€ Streitwert überlegt man sich das aber lieber 3x. Auch eine Rechtschutzversicherung sollte man nicht "einfach so" in Anspruch nehmen, wenn man es übertreibt, schmeißen die einen schnell raus und dann hat man keine, wenn man sie wirklich braucht...
Und in den allermeisten Fällen ist es in der Praxis schlichtweg egal, was in den AGB steht, weil der Vertrag problemlos von Anfang bis Ende funktioniert.
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Aus diesem Grund melde ich mich wenn immer möglich nur noch kurzfristig an.
Kostet zwar oft ein paar € Nachmeldegebühren aber was ich schon an Startgeldern verloren habe weil ich dann trotzdem nicht konnte, meist wegen Verletzung oder Krankheit, kompensiert das locker.
Krankheit gilt ab und zu zwar als Rücktrittgrund, in einigen Fällen kann man auch eine Versicherung abschliessen, dazu brauche ich aber ein Arztzeugnis und das kostet hier in der Schweiz oft mehr als das Startgeld
Kostet zwar oft ein paar € Nachmeldegebühren aber was ich schon an Startgeldern verloren habe weil ich dann trotzdem nicht konnte, meist wegen Verletzung oder Krankheit, kompensiert das locker.
Krankheit gilt ab und zu zwar als Rücktrittgrund, in einigen Fällen kann man auch eine Versicherung abschliessen, dazu brauche ich aber ein Arztzeugnis und das kostet hier in der Schweiz oft mehr als das Startgeld

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Nee, damit stehst Du nicht alleine da.Isse hat geschrieben:Edit: Ich lasse das jetzt alles so stehen, wohlwissend, dass ich mit meiner Meinung ziemlich alleine bin.![]()
In meinem Posting hatte ich vergessen, eines klarzustellen: Ich sehe keinen Grund, warum hier so eine AGB-Klausel unwirksam sein sollte.
Mal einen Tick weitergedacht:
Wenn die Veranstalter irgendwann mal rechtlich zur kostenlosen Rücknahme/Übertragung des Startrechts verpflichtet werden, würden ganz schnell die "Frühbucherrabatte" verschwinden, denn ansonsten würden sich viele Läufer erstmal auf Verdacht anmelden, den geringen Betrag zahlen und wenn es nicht klappt, den Platz entweder gegen Erstattung zurückgeben oder gar mit Gewinn weiterverkaufen. Und bei verlosten Startplätzen wird dann der gesamte Freundeskreis mit in die Lostrommel geworfen, eines von den 20 Losen wird schon gezogen und der Rest geht zurück oder wird gewinnbringend vertickert...
Ich meist langfristig. Hat bisher mehr gespart als mich ein ausgefallener Lauf gekostet hätte.Fire hat geschrieben:Aus diesem Grund melde ich mich wenn immer möglich nur noch kurzfristig an.
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Hier gibt es schon große Unterschiede zwischen den Veranstaltern. Vorbildlich ist der Veranstalter des Heilbronner Trollinger-Marathons: Wer aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, erhält einen 50%-Gutschein für das nächste Jahr. Es ist zudem eine Ummeldung auf eine andere Person bis 2 Wochen vor dem Start möglich. Ich selbst habe die Möglichkeit des Finisherschutzes für ca. 3 EUR genutzt und bekomme mein Startgeld zurück wenn ich im wegen Krankheit / Verletzung nicht antreten kann.
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Letzlich unterscheide ich da auch in meinem Verhalten zwei Arten von Veranstaltern.
Beim teuren, weil vielleicht von einem kommerziellen Anbieter angebotenen großen Lauf wie z.B. einem Marathon würde ich durchaus je nach Fall aus Kulanz hoffen und bei ausbleibender Kulanz durchaus auch für mich Konsequenzen ziehen. Wobei das eben eine Einzelfallentscheidung wäre. Wenn mir einen Tag nach der Anmeldung und noch Monate vor dem Lauf etwas dazwischenkäme, würde ich da etwas anderes erwarten als wenn ich eine Frühbucherregelung genutzt hätte und dann kurz vorm Lauf absagen muss. Ich würde Fälle ausbleibender Kulanz auch durchaus dort kommunizieren, wo ich übers Laufen kommuniziere, hier im Forum, im Lauftreff, unter Freunden. Allerdings nichts im Sinne einer "Kampagne", dafür respektiere ich die rechtliche Situation zu sehr, höchstens als Anekdote rund um einen Lauf, als "da hätten die von Marathon in ... durchaus etwas entgegenkommender sein können." Das geht auch mit Respekt vor Menschen, die mit so einer Veranstaltung eben auch Geld verdienen müssen.
Beim Volklauf vom Verein um die Ecke würde ich gar nicht auf die Idee kommen, mein Geld zurückzuwollen. Wenn Startplätze knapp sind, geb ich meinen frei, damit jemand anders laufen kann, aber ich geh nicht Vereine aus Ehrenamtlichen mit jeder Menge Herzblut um 10 Euro an. Das ist ja irgendwo zwischen albern und asozial.
Beim teuren, weil vielleicht von einem kommerziellen Anbieter angebotenen großen Lauf wie z.B. einem Marathon würde ich durchaus je nach Fall aus Kulanz hoffen und bei ausbleibender Kulanz durchaus auch für mich Konsequenzen ziehen. Wobei das eben eine Einzelfallentscheidung wäre. Wenn mir einen Tag nach der Anmeldung und noch Monate vor dem Lauf etwas dazwischenkäme, würde ich da etwas anderes erwarten als wenn ich eine Frühbucherregelung genutzt hätte und dann kurz vorm Lauf absagen muss. Ich würde Fälle ausbleibender Kulanz auch durchaus dort kommunizieren, wo ich übers Laufen kommuniziere, hier im Forum, im Lauftreff, unter Freunden. Allerdings nichts im Sinne einer "Kampagne", dafür respektiere ich die rechtliche Situation zu sehr, höchstens als Anekdote rund um einen Lauf, als "da hätten die von Marathon in ... durchaus etwas entgegenkommender sein können." Das geht auch mit Respekt vor Menschen, die mit so einer Veranstaltung eben auch Geld verdienen müssen.
Beim Volklauf vom Verein um die Ecke würde ich gar nicht auf die Idee kommen, mein Geld zurückzuwollen. Wenn Startplätze knapp sind, geb ich meinen frei, damit jemand anders laufen kann, aber ich geh nicht Vereine aus Ehrenamtlichen mit jeder Menge Herzblut um 10 Euro an. Das ist ja irgendwo zwischen albern und asozial.