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Freiburg-Marathon: Warum durfte Dopingsünderin starten?

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Was meine Moralposition angeht, verweise ich mal hierauf:
Moral Realism (Stanford Encyclopedia of Philosophy)
https://de.wikipedia.org/wiki/Realismus ... _Realismus

In Diskussionen wie in diesem Forum kann ich meine Position kurz dahingehend zusammenfassen, dass ich denke, dass es moralische Fakten gibt, die wir erkennen können und das die allermeisten Menschen auch wissen, dass z.B. der Holocaust absolut falsch war. Ansonsten kann ich nur raten, zwischen Meinungen und Fakten unterscheiden zu lernen. Ist generell ganz hilfreich.

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Werderaner hat geschrieben:Ansonsten kann ich nur raten, zwischen Meinungen und Fakten unterscheiden zu lernen.

Daran hapert es bei mir schon und irgendwie habe ich die Hoffnung aufgegeben, das jemals zu können. (Ist der Kurs einer VW-Aktie ein Fakt oder die Meinung der Marktakteure über deren Wert?)

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Man sollte in Foren weder über Religion noch Moral streiten, weil es kein Ergebnis geben wird und nur Unfrieden entstehen kann.

Die Ausgangsfrage war, warum eine Doping-Sünderin in Freiburg starten durfte. Die Antwort ist: weil es eine private Laufveranstaltung war, bei der Veranstalter alleine entscheidet, wer mitlaufen darf oder nicht. Und alle übrigen Teilnehmer dürfen auch für sich entscheiden, ob sie mitlaufen wollen oder nicht.

Davon zu trennen ist die Frage, ob und welche Strafen man gegen Doping-Sünder verhängen soll. Die „Strafgewalt“ der Sportverbände beschränkt sich auf ihre eigenen Veranstaltungen, und ein allgemeines Gesetz, dass ein Doping-Sünder an sonstigen Laufveranstaltungen nicht teilnehmen dürfe, gibt es nicht. So reduziert sich das auf die rechtspolitische Frage, ob man ein solches Gesetz schaffen soll.

Meine Meinung dazu ist: Nein. Wir haben ohnehin schon zu viele Gesetze, alles und jedes wird reglementiert und, weil jede Regel auch den Regelverstoß verursacht, anschließend kriminalisiert. Auch wenn ein großes öffentliches Interesse besteht, ist Sport dennoch eine Privatsache. Marathon-Läufe sind für den Fortbestand der Menschheit oder der Gesellschaft nicht essentiell, und es ist faktisch auch völlig egal, wer ihn gewinnt oder wie schnell der Sieger gelaufen ist. Wichtig ist dies einzig für die Teilnehmer am Wettbewerb. Die können sich aber alleine Regeln geben, nach denen gelaufen wird, und genau dies geschieht ja auch schon in den Sportverbänden.

Einen Regelungsbedarf des Staates sehe ich nur, wenn der Schutz der Gesundheit der Sportler es notwendig macht. Dazu reicht es, wenn man bestimmte Substanzen verbietet und deren Handel/Besitz unter Strafe stellt. Ein Eingriff ist das Regelwerk der Sportverbände ist dazu nicht notwendig.
______________________________________

Es ist nicht entscheidend, woher man kommt, sondern wohin man geht.

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Bharti hat geschrieben:Daran hapert es bei mir schon und irgendwie habe ich die Hoffnung aufgegeben, das jemals zu können. (Ist der Kurs einer VW-Aktie ein Fakt oder die Meinung der Marktakteure über deren Wert?)
Da zeigt sich doch nur, daß beides sich gegenseitig beeinflussen kann. Der Kurs ist ein Fakt. Du kannst ihn vielleicht nicht anfassen, aber er ist ablesbar. Dieser Kurs basiert auf Angebot und Nachfrage. Ist das Angebot der Aktien zum aktuellen Preis höher als die Nachfrage, wird der Preis bis zum Gleichgewicht fallen und umgekehrt. Wenn der Preis, also der Fakt, über längere Zeit fällt, bekommen vielleicht ein paar Anleger zittrige Hände und haben Angst. Also verstärken sie die Angebotsseite. Hier wird die Meinung des Aktionärs oder potentiellen Käufers vom Fakt beeinflusst. Das ganze wird sogar gelegentlich nutzbar gemacht. Es heisst dann so schön: "the trend is your friend".

Ok, bei der Moral wird´s dann wohl komplexer :zwinker5:

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FreddyT hat geschrieben:und ein allgemeines Gesetz, dass ein Doping-Sünder an sonstigen Laufveranstaltungen nicht teilnehmen dürfe, gibt es nicht. So reduziert sich das auf die rechtspolitische Frage, ob man ein solches Gesetz schaffen soll.
Tut es das? Ich habe diese Forderung hier noch nicht gesehen.

Die Frage, auf die sich alles reduziert ist meiner Meinung nach "Wie sollte ein Veranstalter mit in anderen Bereichen gesperrten Sportlern umgehen"?

Und wenn man es hier übertreibt, hat man ganz schnell die Lage, dass ein Amateur-Fußballspieler, der gerade seine 5. gelbe Karte abbrummt (1 Spiel Pause) nicht am Wochende beim Vater-Kind-Lauf mit seinem Kleinen 2km mitmachen darf...
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1. Unzulässige Verallgemeinerung. Ich habe durchaus auch in Foren etwas über Moral und Religion gelernt. Und nur weil es keinen Konsens gibt, folgt auch nicht, dass es keine Erkenntniserweiterung gibt (z.B. kann man argumentieren lernen, etwas über die Denkgewohnheiten von Forenusern erfahren etc.
2. Die Frage erstreckte sich auch darauf, ob es richtig war, die Läuferin an den Start gehen zu lassen. Da reicht es nun einmal nicht aus, darauf zu verweisen, dass dies in der Entscheidungsbefugnis des Veranstalters liegt. Es wird ja gerade darüber zu diskutieren sein, wie der Veranstalter sich entscheiden sollte.
3. Es war nicht die Frage, ob ein Radsportverband aufgrund einer positiven Probe eine Teilnahme bei einem Laufwettbewerb verbieten sollte, sondern wenn überhaupt, ob Verbände Dopingsperren in anderen Verbänden als Gründe für ein Teilnahmeverbot bei ihren Wettbewerben anführen können oder sollten.
4. Wir mögen zu viele Gesetze haben. Wir haben aber sicherlich auch Gesetzeslücken. Liegt hier eine vor? Dein Vorschlag: Lass uns doch mal schauen, ob Marathon essenziell für den Fortbestand der Menschheit ist. Ein interessantes Kriterium. Welcher einzelne Mensch ist das schon? Ist "Hamlet" essenziell für den Fortbestand? Nein? Also verbieten. Gut, das war übertrieben. Du meinst, dass es egal sei, wer gewinnt außer für die Teilnehmer. Nun ist es so, dass Sport für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens ist und es vielen Menschen sehr wichtig ist, wer gewinnt und vor allem auch, wie jemand gewinnt ("Der Bessere soll gewinnen"). Viele Menschen träumen von sportlichen Erfolgen. Sollen wir da sagen, ist doch nur Privatsache? Gut, ich kann verstehen, dass man meint, dem Sport wird ein zu hoher Stellenwert zugesprochen. Ich verstehe aber nicht,warum man nicht sagen können sollte. Solange das so ist und Menschen das als so wichtig erachten wer gewinnt, da sollten wir schon dafür sorgen, dass man auf faire Weise gewinnt. Wenn ein Startverbot dabei hilft, ist das zumindest ein Argument.
5. Letzter Absatz und letzter Fehler: Man könnte fast glauben, dass Sperren auch dazu dienen, dem Verbot der Benutzung bestimmter Substanzen Nachdruck zu verleihen, i.e. dazu führen soll, dass diese weniger konsumiert würden. Dein Gegenargument? Ooops, das fehlt ja.

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ruca hat geschrieben:Und wenn man es hier übertreibt, hat man ganz schnell die Lage, dass ein Amateur-Fußballspieler, der gerade seine 5. gelbe Karte abbrummt (1 Spiel Pause) nicht am Wochende beim Vater-Kind-Lauf mit seinem Kleinen 2km mitmachen darf...
Das ist aber ein deutlicher Unterschied. Das durch das taktische Foul verhinderte Gegentor, für das er die 5. Gelbe bekommen hat, verschafft ihm beim Vater-Kind-Lauf keinen illegitimen Vorteil.

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Werderaner hat geschrieben:...in diesem Forum kann ich meine Position kurz dahingehend zusammenfassen, dass ich denke, dass es moralische Fakten gibt,... Ansonsten kann ich nur raten, zwischen Meinungen und Fakten unterscheiden zu lernen. Ist generell ganz hilfreich.
Für dich gibt es also absolut gültige moralische Fakten. Für mich ist aber das, was du für einen Fakt hältst, lediglich deine Meinung. Ich glaube, dass das, was wir unter "moralisch" und "unmoralisch" verstehen, einem fortwährenden Wandel unterliegt.

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Werderaner hat geschrieben: 2. Die Frage erstreckte sich auch darauf, ob es richtig war, die Läuferin an den Start gehen zu lassen. Da reicht es nun einmal nicht aus, darauf zu verweisen, dass dies in der Entscheidungsbefugnis des Veranstalters liegt. Es wird ja gerade darüber zu diskutieren sein, wie der Veranstalter sich entscheiden sollte.
Nochmal:

Wir wissen nicht mal, ob sich der Veranstalter für den vergangenen Lauf überhaupt anders entscheiden konnte.

Wenn sich jemand anmeldet, das Geld bezahlt und eine Teilnahmebestätigung erhält, ist das ein geschlossener Vertrag. Da ist es nicht einfach möglich hinterher zu sagen: "Ätsch, Du darfst nicht starten", solange diese Person nicht gegen irgendwelche -vorher festgelegten und wirksam in den Vertrag einbezogenen- Regeln verstoßen hat.

Wenn ein Veranstalter "solche Leute" nicht in seinem Feld haben möchte, dann steht es ihm frei, die Bedigungen so zu formulieren, dass er sie zukünftig fernhalten kann. Daran besteht in Freiburg offensichtlich kein Interesse.
Viele Menschen träumen von sportlichen Erfolgen. Sollen wir da sagen, ist doch nur Privatsache?
Wenn man an einem Lauf teilnimmt, bei dem keine klaren Regeln definiert sind, sollte sich dessen bewusst sein.

Willst Du jetzt allen "Zwangsregeln" aufdrücken? Soll es der Dame z.B. auch verboten sein, an einem Mutter-Kind-Lauf (bei dem das Kind das Tempo vorgibt) teilzunehmen? Soll der gelb-gesperrte Fußballer teilnehmen dürfen? Dann viel Spaß beim Formulieren der gesetzlichen Regelung...
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Zak_McKracken hat geschrieben:Das ist aber ein deutlicher Unterschied. Das durch das taktische Foul verhinderte Gegentor, für das er die 5. Gelbe bekommen hat, verschafft ihm beim Vater-Kind-Lauf keinen illegitimen Vorteil.
Sollte man auch noch unterscheiden, ob das Dopingvergehen auch noch für die folgenden Wettkämpfe einen Vorteil verschafft? Wie langfristig hält Doping denn an? Irgendwann werden doch die zusätzlichen Blutkörperchen durch EPO wieder verschwunden sein und die Bronchien entspannende Wirkung diverser Asthmamittel auf der Dopingliste ist irgendwann auch weg.

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Zak_McKracken hat geschrieben:Das ist aber ein deutlicher Unterschied. Das durch das taktische Foul verhinderte Gegentor, für das er die 5. Gelbe bekommen hat, verschafft ihm beim Vater-Kind-Lauf keinen illegitimen Vorteil.
Den Ball nehme ich auf. :liebe:


Der Freiburg-Marathon war kein Wettkampf eines Sportverbandes.
Lediglich ein Spaßveranstaltung einer kommerziellen Event-GmbH.
[INDENT]- Für ihren zweiten Platz gab es kein Preisgeld.
- Ihre Leistung interessiert den DLV nicht die Bohne.
- Es wurde keine Antrittsprämien gezahlt.[/INDENT]

Welchen illegitimen Vorteil hat sich Ann-Kathrin H. verschafft?
(Um die geht es ja in diesem hochmoralischen Faden.)

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Bharti hat geschrieben:Sollte man auch noch unterscheiden, ob das Dopingvergehen auch noch für die folgenden Wettkämpfe einen Vorteil verschafft? Wie langfristig hält Doping denn an? Irgendwann werden doch die zusätzlichen Blutkörperchen durch EPO wieder verschwunden sein und die Bronchien entspannende Wirkung diverser Asthmamittel auf der Dopingliste ist irgendwann auch weg.
Ich bin jedenfalls ganz laienhaft davon ausgegangen, dass Dopingeffekte durchaus noch über die Nachweisdauer der Substanzeinnahme anhalten können und sich Sperrdauern auch an dieser Langzeitwirksamkeit orientieren. Dabei fällt mir noch ein, dass mich mal interessieren würde, ob Leistungssportler während einer Dopingsperre eigentlich weiterhin im Training überwacht werden.

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M.E.D. hat geschrieben:Welchen illegitimen Vorteil hat sich Ann-Kathrin H. verschafft?
Den einer besseren Platzierung?

Mist, jetzt bin ich plötzlich mitten im Getümmel und bei den Moralisten einsortiert...

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Ja, ruca. Schon klar. Ich bin wie andere der Meinung, dass der Veranstalter die Sportlerin hätte ausschließen dürfen. Aber es stimmt, die Frage, ob der Veranstalter die Sportlerin hätte ausschließen dürfen, ist relevant.
Das zweite Zitat ist leider aus dem Zusammenhang gerissen. Hier ging es mir nur darum, welchen Wert man Sport beimessen sollte. Ich bin auch der Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung aus den von dir genannten Gründen problematisch ist. Zudem sollte es meines Erachtens auch relevant sein, wie der Dopingverstoß zustande gekommen ist und ob die Person glaubhaft bereut oder nicht. Daher plädiere ich dafür, jeden Fall einzeln zu betrachten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen (sollte ein Verbot nicht möglich sein, könnte der Veranstalter der Sportlerin zumindest sagen, dass er sie nicht dabei haben will o.Ä.).

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Zak_McKracken hat geschrieben:Das ist aber ein deutlicher Unterschied. Das durch das taktische Foul verhinderte Gegentor, für das er die 5. Gelbe bekommen hat, verschafft ihm beim Vater-Kind-Lauf keinen illegitimen Vorteil.
Ich meinte es von der anderen Seite:

Dass der gelb-gesperrte Vater daran teilnehmen können sollte, ist uns allen klar.
Bei der doping-gesperrten Mutter ist es grenzwertig, ich wäre hier aber auch für ja, denn das Kind gibt in den meisten Altersklassen das Tempo vor und dieses soll ja nicht bestraft werden.
Was ist mit einem "Spendenlauf", bei dem es gar nicht um das Gewinnen geht, sondern darum, dass soundsoviele Leute für einen guten Zweck viele Kilometer laufen?
Was ist mit einer organisierten Wanderung? Auch verboten? Oder ein Karnevalsumzug?

Versuche das alles mal in eine gesetzliche Formulierung zu gießen, die genau dieses "gesunden Menschenverstand" abbildet und keine ungewollten Härtefälle produziert.
Es wird Dir kaum gelingen bzw. das Gesetz wird so kompliziert, dass da kaum noch jemand durchblickt.

Da ist es doch viel einfacher, wenn der Veranstalter sich vertraglich das Recht zusichert, Personen, die wegen XY gesperrt sind, zu disqualifizieren. Ob er es dann tut oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.
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ruca hat geschrieben:Versuche das alles mal in eine gesetzliche Formulierung zu gießen, die genau dieses "gesunden Menschenverstand" abbildet und keine ungewollten Härtefälle produziert.
Richtig. So wie ich den Gesetzgeber kenne (wir sind gute Kumpels), würde er da lieber die Finger von lassen.

P.S.: er hat aber auch schon einmal die Sittenwidrigkeit ganz clever als Verstoß gegen die guten Sitten definiert. Das Reichsgericht stand dann sehr bald vor der Aufgabe, das ein bisschen genauer zu erklären, und kam auf die bis heute gültige Auslegung, dass sittenwidrig ist, was gegen das Anstandsgefühl aller Recht- und Billigdenkenden verstößt. Seitdem wissen wir es also ganz genau... :nick:

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Zak_McKracken hat geschrieben:...dass sittenwidrig ist, was gegen das Anstandsgefühl aller Recht- und Billigdenkenden verstößt. Seitdem wissen wir es also ganz genau... :nick:
...wobei auch dieses Anstandsgefühl einem permanenten Wandel unterworfen ist...

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M.E.D. hat geschrieben: [*]Ein Sportverband kann jemanden nur für SEINE EIGENEN VERANSTALTUNGEN sperren. Oder würde es dir gefallen, wenn die German-Barbecue-Assocation dir das Grillen in deinem eigenen Garten verbieten dürfte?
[/LIST]
Das ist so nicht richtig: Bei einer 'richtigen' Sperre nach dem WADA-Reglement besteht Startverbot für alle Sportarten, die dem WADA-Code unterliegen. Also z.B. bei den meisten Laufveranstaltungen, die den DLV-Regeln unterliegen.

Hier liegen allerdings einige Sondereffekte vor:
- Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Das ist also, wie schon gesagt wurde, nur eine 'Spaßveranstaltung'. Das alleine ist schon ein Grund da nicht teilzunehmen...
- Die Athletin wurde vom BDR nicht richtig gesperrt, es gab nur eine wachsweiche Schiedsvereinbarung, aufgrund derer sie nur bei Radsportveranstaltungen nicht starten darf. Da Missbrauch mit einem verschreibungspflichtigen Medikament (Modafenil), das niemand 'aus Versehen' nehmen kann, nachgewiesen wurde, ist das völlig unverständlich und eigentlich rechtlich nicht haltbar.

Dass der Veranstalter das nachträglich noch gut findet und in Zukunft weiter so handhaben will - statt es in den Teilnahmebedingungen auszuschließen - schlägt natürlich dem Fass den Boden aus. :sauer:

Gruß Matthias

WADA: World Anti-Doping Agency
Pain is temporary, pride is forever (Dave Scott)

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MatthiasR hat geschrieben:Das ist so nicht richtig: Bei einer 'richtigen' Sperre nach dem WADA-Reglement besteht Startverbot für alle Sportarten, die dem WADA-Code unterliegen. Also z.B. bei den meisten Laufveranstaltungen, die den DLV-Regeln unterliegen.
Danke für die Klarstellung.
MatthiasR hat geschrieben:.....Die Athletin wurde vom BDR nicht richtig gesperrt, es gab nur eine wachsweiche Schiedsvereinbarung, aufgrund derer sie nur bei Radsportveranstaltungen nicht starten darf. Da Missbrauch mit einem verschreibungspflichtigen Medikament (Modafenil), das niemand 'aus Versehen' nehmen kann, nachgewiesen wurde, ist das völlig unverständlich und eigentlich rechtlich nicht haltbar. ...
Das sie nicht "richtig" gesperrt wurde war mir nicht bewusst.
Naja, es bestätigt meine Vorurteile gegenüber der Radsport-Szene. :nene:

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M.E.D. hat geschrieben: Das sie nicht "richtig" gesperrt wurde war mir nicht bewusst.
Naja, es bestätigt meine Vorurteile gegenüber der Radsport-Szene. :nene:
Der direkte Link geht nicht, aberhierklicken und dann der einzige Eintrag von August 2015.

Gruß Matthias
Pain is temporary, pride is forever (Dave Scott)

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M.E.D. hat geschrieben: Naja, es bestätigt meine Vorurteile gegenüber der Radsport-Szene. :nene:
Die Radsportler sehen die Teilnahme auch kritisch

Trotz Dopingsperre: Deutsche Spitzenfahrerin Zweite beim Freiburg Marathon - MTB-News.de
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)

Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf

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Werderaner hat geschrieben:Und dann vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob es einen Unterschied zwischen etwas für moralisch richtig halten und tatsächlich moralisch zu sein geben könnte.

Wenn man so ersichtlich keinen Schimmer von einer Materie hat, einfach nichts dazu zu schreiben und sich zunächst bilden.
Da triffst Du Dich nun leider selbst. Denn natürlich gibt es kein objektives oder "tatsächlich"es Moralisch-Sein, so wenig wie es eine von allen akzeptierte Moral gibt. Anders wäre auch kaum zu verstehen, daß es immer noch neue Ansätze von Moralphilosophie gibt und daß viele Moralphilosophien nebeneinander bestehen können, ohne daß eine als "allgemeingültig" alle anderen weggefegt hätte.

Daß Gesetze "irgendwie legitimiert" werden, ist - na, nennen wir es 'mal: banal. Das galt auch für absolute Herrscher (zB. sakral legitimiert) und hat nichts mit Objektivität oder Unangreifbarkeit zu tun, sondern bleibt zwngsläufig relativ. Basis sind (meistens) gewisse Ansichten/WerteGrundsätze in der Gesellschaft (ob sie jetzt nur von einer herrschenden Schicht oder der Allgemeinheit vertreten werden), die aber in sich relativ sind und somit zwangsläufig die Relativität alles darauf Aufgebauten nach sich ziehen: Ändern sich die Werte, ändern sich automatisch auch die Gesetze. Als Beispiel mag die große Justizreform der 70-er-Jahre dienen.

Wer moralische Eindeutigkeit predigt, rutscht äüßerst schnell ins Sektiererhafte ab. Ist wohl das, was CR7 als Monstranz bezeichnet. (Denn erschreckenderweise hat der Kerl ziemlich häufig recht, wenn auch nicht immer im angemessenen Ton. - Aber zumindest da scheinst Du ihn ja zu schlagen, was offensichtlich mehr ihn erschreckt als mich! :D )
Gruß vom NordicNeuling

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NordicNeuling hat geschrieben:Da triffst Du Dich nun leider selbst. Denn natürlich gibt es kein objektives oder "tatsächlich"es Moralisch-Sein, so wenig wie es eine von allen akzeptierte Moral gibt. Anders wäre auch kaum zu verstehen, daß es immer noch neue Ansätze von Moralphilosophie gibt und daß viele Moralphilosophien nebeneinander bestehen können, ohne daß eine als "allgemeingültig" alle anderen weggefegt hätte.
Ja, super. Dieses Argument widerlegt den Moralischen Realismus natürlich endgültig. Denn sonst gibt es ja nirgendwo anhaltenden Dissens: Es wird darüber gestritten, ob das Mentale mit dem Physischen identisch ist. Klare Folge: Es gibt nichts Mentales. Es wird darüber gestritten, ob Zahlen geistesunabhängig existieren. Klare Folge: Natürlich nicht. Es wird darüber gestritten, ob Jesus eine Frau hatte. Klare Folge: Natürlich nicht. Ach Mist, der Argumentationsschluss wird ja immer lächerlicher.
Ansonsten habe ich behauptet, dass auch Gesetze legitimiert werden müssten. Eigentlich, da gebe ich dir recht, eine banale Feststellung. Rechtsphilosophie 101. Aber wie man an dir sieht, doch nicht von jedem verstanden. Daraus, dass Gesetze legitimiert werden müssen, folgt ebenso wenig eine Relativität wie aus der Tatsache, dass bestimmte Auffassungen einer Begründung bedürfen, folgt, dass Gründe nur relative Natur hätten. Es geht hier darum, dass Moral einen Vorrang vor dem Recht genießt und um nichts anderes.
Ansonsten wünsche dir viel Spaß dabei, Überlebenden des Holocaust zu erklären, dass ihr Beharren darauf, dass Hitler böse war, etwas "Sektiererhaftes" hat. Es ist schon unglaublich, was für miese Argumente man hier lesen muss.

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M.E.D. hat geschrieben:Welchen illegitimen Vorteil hat sich Ann-Kathrin H. verschafft?
Es geht mir nicht um einen Vorteil der Doperin.

Die Aufdeckenswahrscheinlichkeit für Doping bei dem Freiburger Marathon ist ohnehin sehr gering da er keinem Sportverband angeschlossen ist.
Woher soll die Drittplazierte die Gewissheit hernehmen dass die Zweitplazierte nicht vollgestofft ist?

Ein Veranstalter der gesperrten Sportlern eine Bühne gibt, gibt eine Ohrfeige ins Gesicht jeden sauberen Athleten.

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MatthiasR hat geschrieben:Der direkte Link geht nicht, aberhierklicken und dann der einzige Eintrag von August 2015.

Gruß Matthias
Aus der von dir verlinkten Seite:
...Die Parteien sind sich einig, dass jedenfalls keine Absicht der Schiedsbeklagten vorlag und darüber hinaus allenfalls von einer leichten Fahrlässigkeit der Schiedsbeklagten auszugehen ist. Da der Nationale Anti-Doping-Code des Bund Deutscher Radfahrer auch in diesen Fällen zwingend eine Sperre vorsieht, einigen sich die Parteien auf eine Sperre von 2 Jahren. Die Sperre beginnt am 14. August 2015 und endet am 13. August 2017.

2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll.....
Bedeutet das, die Sperre gilt nicht für internationale Radsport-Wettkämpfe im Ausland? (Schweiz, Frankreich, Österreich etc.)

Werderaner hat geschrieben:.... dass Hitler böse war,....
O.K. du bekommst nun, von mir, einen Godwin-Punkt. Dafür gehst du eine Stunde laufen. Das lässt einen die Dinge gelassener sehen. :nick:


rollon hat geschrieben:... Woher soll die Drittplazierte die Gewissheit hernehmen dass die Zweitplazierte nicht vollgestofft ist?

Ein Veranstalter der gesperrten Sportlern eine Bühne gibt, gibt eine Ohrfeige ins Gesicht jeden sauberen Athleten.
:klatsch: Wenn du siehst, ein 16 Tonnen LKW ist dabei dir die Vorfahrt zu nehmen, fährst du dann trotzdem stur weiter?


Im Ernst:
Ich bin der Meinung, dass man sich beim Sport an die Spielregeln hält. Auch wenn man sie nicht gut findet.

Wir haben hier eine Sportlerin die mit einer sehr milden Strafe davongekommen ist. Sie hatte deshalb das Recht beim Freiburger Marathon zu starten und es auch getan. Darüber können wir gerne Diskutieren. Aber lasst doch bitte die moralische Keule im Sack.

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Trennen wir mal die Sachebene von der moralisch-emotionalen Ebene... auf Letztere gehe ich mal nicht ein, aus dem einfachen Grund, dass ich hier eine mehrseitige Abhandlung schreiben müsste um meine Meinung fundiert zu begründen.

Sachlich betrachtet...

War die diskutierte Person für die Veranstaltung gesperrt? Soweit ich das rausgelesen habe, nein...

Hat die diskutierte Person gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen? Soweit ich das sehe, nein...

Muss der Veranstalter sie teilnehmen lassen, wenn sie sich anmeldet und Startgeld zahlt? Aus meiner Sicht nicht, da in D Vertragsfreiheit herrscht und man sich aussuchen kann, mit wem man Verträge schließt, solange die Begründung der Ablehnung nicht gegen das (Grund-)Gesetz verstößt. Ich kenne die AGBs des Veranstalters nicht, gehe aber einfach mal davon aus, das eine entsprechende Klausel dem Veranstalter das Recht vorbehält.

Warum wurde die diskutierte Person als Zugpferd eingesetzt? Vermutlich eine rein wirtschaftliche Betrachtung... Nutzen durch die Bewerbung des Events damit vs. Schaden, dass einzelne Teilnehmer deswegen fernbleiben.

Für mich stellt sich abseits der Diskussion eher die Frage, wo Doping anfängt? Sachlich betrachtet ist Doping doch "nur" die Anwendung verbotener Mittel zur Leistungssteigerung. Mit Betonung auf "verbotener". Ob die Liste dieser Mittel vollständig oder gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt. Man könnte auch z.B. damit argumentieren, dass die Anwendung von Salben wie Voltaren zur schnelleren Heilung eigentlich Doping sei.
Solange ein Mittel nicht verboten ist, kann ich jeden Sportler verstehen, der sich versucht auf "legalem" Weg einen Vorteil zu verschaffen. Wird dieser Weg verboten, muss er sich halt andere legale Wege suchen. Ob man seine Gesundheit dafür riskieren muss, weiß ich nicht. Das sei jedem selbst überlassen. Ich würde es nicht tun.

Sollte Doping bzw. Betrug im Sport strafbar sein? Aus meiner Sicht ja, sofern dadurch ein Schaden an der Allgemeinheit bzw. von öffentlichem Interesse entsteht, z.B. wenn man sich dadurch finanzielle Mittel, die durch öffentliche Gelder finanziert werden.
Der Betrug an den Mitsportlern - z.B. durch entgangene Medallien, Meisterschaften etc. kann ja durchaus unabhängig davon stets zivilrechtlich einzuklagen versucht werden.

Ist ein schwieriges aber vor allem umfangreiches Thema, das sich sicherlich in epischer Breite diskutieren lässt.

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Godwin's Law. Grossartig. The odiousness of the distorted Godwin’s Law - Salon.com
In der Moralphilosophie ist es übrigens unstrittig, dass Nazi-Beispiele wie das von mir erwähnte legitim sind. Aber Hauptsache einen Schweinchen-Schlau-Punkt ergattert. Was stimmt, ist, dass das Argumentieren hier sehr nervig ist. Das liegt allerdings daran, dass hier
praktisch jeder die einfachsten Unterscheidungen nicht begreifen will und/oder völlig außerstande ist, einigermaßen kohärent zu argumentieren.
Ein letztes Beispiel dazu von mir:

"Wir haben hier eine Sportlerin die mit einer sehr milden Strafe davongekommen ist. Sie hatte deshalb das Recht beim Freiburger Marathon zu starten und es auch getan. Darüber können wir gerne Diskutieren. Aber lasst doch bitte die moralische Keule im Sack."
Was meint der Denker hier? Möchte er darüber diskutieren, ob die Sportlerin das juristische Recht hatte zu starten? Dann haben wir es nur mit einer sehr ungeschickten Formulierung im zweiten Satz umzugehen, der sich so liest, als würde dieses Recht bereits konstatiert. Oder kann man darüber diskutieren, ob man ihr den Start aus anderen Gründen verweigern sollen? Aber aufgepasst, moralische Gründe sollen draußen bleiben. Oder ist mit dem Schwingen der Moralkeule nur eine bestimmte moralistische Argumentation gemeint? Man weiß es nicht. Und über solche völlig unverständlichen Sätze soll man dann diskutieren. Herzlichen Glückwunsch.

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Werderaner hat geschrieben: Aber wie man an dir sieht, doch nicht von jedem verstanden. Daraus, dass Gesetze legitimiert werden müssen, folgt ebenso wenig eine Relativität wie aus der Tatsache, dass bestimmte Auffassungen einer Begründung bedürfen, folgt, dass Gründe nur relative Natur hätten. Es geht hier darum, dass Moral einen Vorrang vor dem Recht genießt und um nichts anderes.
Ansonsten wünsche dir viel Spaß dabei, Überlebenden des Holocaust zu erklären, dass ihr Beharren darauf, dass Hitler böse war, etwas "Sektiererhaftes" hat. Es ist schon unglaublich, was für miese Argumente man hier lesen muss.
Du bist ein ziemlich arroganter, dabei aber dümmlicher Polemiker, mit dem man sich ganz offensichtlich nicht auseinandersetzen kann. Deine Verdrehereien (bzw. Dein Nichtverstehen relativ selbstverständlicher Argumente) zeigt mir, daß Du keine Ahnung hast. Sorry, nicht mein Niveau.
Gruß vom NordicNeuling

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Werderaner hat geschrieben:G....
Si tacuisses, philosophus mansisses.

- - -

Naja, dann halt ganz einfach für dich erklärt:
[INDENT]Wir können darüber diskutieren, ob die Strafe:
- zu milde ist
- zu hart ist
- Unfair gegenüber anderen Dopingsündern ist
- Ob man Veranstaltungen von Event-GmbHs in Dopingsanktionen einbeziehen kann
- und vieles mehr.[/INDENT]

Nur das selbstgerechte Moralisieren bitte ich wegzulassen.

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M.E.D. hat geschrieben:Nur das selbstgerechte Moralisieren bitte ich wegzulassen.
Er glaubt ja, die Wahrheit zu kennen; da kann er gar nicht anders: typischer Fall von Sektierertum. Ich mache es fast nie; aber er ist auf "ignore".
Gruß vom NordicNeuling

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FreddyT hat geschrieben:Man sollte in Foren weder über Religion noch Moral streiten, weil es kein Ergebnis geben wird und nur Unfrieden entstehen kann.
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FreddyT hat geschrieben: Davon zu trennen ist die Frage, ob und welche Strafen man gegen Doping-Sünder verhängen soll. Die „Strafgewalt“ der Sportverbände beschränkt sich auf ihre eigenen Veranstaltungen, und ein allgemeines Gesetz, dass ein Doping-Sünder an sonstigen Laufveranstaltungen nicht teilnehmen dürfe, gibt es nicht. So reduziert sich das auf die rechtspolitische Frage, ob man ein solches Gesetz schaffen soll.

Meine Meinung dazu ist: Nein. Wir haben ohnehin schon zu viele Gesetze, alles und jedes wird reglementiert und, weil jede Regel auch den Regelverstoß verursacht, anschließend kriminalisiert. Auch wenn ein großes öffentliches Interesse besteht, ist Sport dennoch eine Privatsache.
Einspruch! Die Nutzung von Doping ist eine Wettbewerbsverzerrung. Im Berufssport muss dies als Betrug gelten und von daher geregelt werden. Für den zweiten - sauberen - Sportler entsteht durch Doping ein direkter Nachteil. Das wäre so, als wenn Betrug in der übrigen Geschäftswelt nicht geahndet würde. Z.B. hat ein Angestellter oder ein Lieferant einen direkten Nachteil durch eine Insolvenzverschleppung. Analog gilt das für unlauteren Wettbewerb. Oder würdest Du als Unternehmer z.B. den Verlust eines Millionen-Auftrags als Privatsache ansehen, wenn jemand anderes diesen durch Betrug erhält? Meines Wissens dreht sich die Diskussion um gesetzliche Regelungen darum, ob Doping als Betrugsdelikt benannt wird oder nur "hintenrum" geahndet werden kann.

Allerdings ist es schwierig, länderübergreifend Gesetze durchzusetzen. Daher ist eine Regelung auf Ebene der Sportverbände besser als kein Gesetz. Für den Veranstalter sieht das u.U. etwas anders aus. Ein neuer Rekord ist erst einmal ein (Image-)Gewinn. Ein nachgewiesener Dopingfall ist ein Verlust.

Für eine Breitenveranstaltung sieht das wieder anders aus. Hier kann selbst ein des Dopings überführter "Promi-Sportler" ein Gewinn sein, selbst wenn ein paar Leute deshalb nicht kommen. Zumal, wenn es sich um unbekannte Freizeitsportler aus dem Mittelfeld handelt. Nur eine Masse von Absagen, die explizit so begründet werden, kann hier etwas bewirken.

FreddyT hat geschrieben: Einen Regelungsbedarf des Staates sehe ich nur, wenn der Schutz der Gesundheit der Sportler es notwendig macht. Dazu reicht es, wenn man bestimmte Substanzen verbietet und deren Handel/Besitz unter Strafe stellt. Ein Eingriff ist das Regelwerk der Sportverbände ist dazu nicht notwendig.
Auch hier Einspruch! Solange Du Dich nur selbst schädigst, ist das Deine Sache. Eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor bewusster Selbstschädigung (Doping, Übertraining usw.) ist m.E. nicht nötig. Eine Krankenversicherung hat sehr wohl das Recht, die Folgekosten abzulehnen. Dazu bedarf es aber keiner expliziter gesetzlicher Regelung des Dopings. Das kann im Rahmen der Gesetze durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt werden.

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MikeStar hat geschrieben: Hat die diskutierte Person gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen? Soweit ich das sehe, nein...

Muss der Veranstalter sie teilnehmen lassen, wenn sie sich anmeldet und Startgeld zahlt? Aus meiner Sicht nicht, da in D Vertragsfreiheit herrscht und man sich aussuchen kann, mit wem man Verträge schließt, solange die Begründung der Ablehnung nicht gegen das (Grund-)Gesetz verstößt. Ich kenne die AGBs des Veranstalters nicht, gehe aber einfach mal davon aus, das eine entsprechende Klausel dem Veranstalter das Recht vorbehält.
Der Punkt interessierte mich jetzt.

Hier die Veranstalter-AGB:

http://www.marathon-freiburg.com/media/ ... -12-16.pdf

Hier die Teilnahmebediungungen:

Teilnahmebedingungen - 13. FREIBURG MARATHON 2016

In beiden taucht dieser Satz auf:
Ich versichere ferner, dass ich keine Dopingmittel (siehe auch Informationen der NADA unter www.nada-bonn.de) einnehme

Ja, ein wenig schwammig (es wird nur die Gegenwart abgefragt) aber meiner Meinung nach muss man eine aktuell laufende Sperre auch darunter einsortieren und damit hat sie bei der Anmeldung unrichtige Angaben gemacht.

Ironie an der Sache: Der Veranstalter selbst verweist auf die NADA, die Dame taucht mit ihrem Dopingfall auf der NADA-Website auf und trotzdem lässt er sie starten...
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ruca hat geschrieben: Ja, ein wenig schwammig (es wird nur die Gegenwart abgefragt) aber meiner Meinung nach muss man eine aktuell laufende Sperre auch darunter einsortieren und damit hat sie bei der Anmeldung unrichtige Angaben gemacht.
Deine Meinung ist falsch, weil
1. es eine private Veranstaltung ist, der Veranstalter den Sachverhalt vorab kannte und die Sportlerin die Sperre vorab bestätigt hat
2. es sich nicht um eine kommerzielle Veranstaltung handelt (als Doping kein Betrugsdelikt wäre)
3. das Schiedsgericht den Sachverhalt anders einstuft
4. die aktuelle Einnahme von Dopingmitteln nicht nachgewiesen wurde und mangels Kontrolle auch nicht wird (der Vertragspassus ist im Präsens!)

Der einzige, der ein rechtliches Problem hat, ist der Geschäftsführer der veranstaltenden GmbH. Er hat zugegeben, dass er von der Sperre wusste, ihm hätte der mögliche Imageschaden klar sein müssen und er hat die Sportlerin nicht von der Teilnahme bzw. der Wertung ausgenommen. Das könnte man als grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten werten. Allerdings müsste wohl einer der Gesellschafter tätig werden.

Als Privatperson darf die Dame gerne starten um während der Sperre für die Zeit danach zu trainieren. Wäre sie jedoch hellsternig genug, hätte sie sich von der Siegerliste streichen lassen (gab eh nix dafür) und somit sich und dem Veranstalter den Imageschaden ersparrt.

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jsb317 hat geschrieben:Deine Meinung ist falsch, weil
1. es eine private Veranstaltung ist, der Veranstalter den Sachverhalt vorab kannte und die Sportlerin die Sperre vorab bestätigt hat
Die Reihenfolge war:

- Sie meldet sich an
- Andere Läufer meckern
- Veranstalter fragt sie
- Sie sagt "ja, stimmt"

Genau an diesem Punkt hätte der Veranstalter dann sagen können: "wir haben deutlich gemacht, dass wir keine Doper nehmen, haben das auch abgefragt, also keine Teilnahme". Er entschied sich aber, den juristischen Weg abzuklappern und sich "dahinter zu verstecken".
2. es sich nicht um eine kommerzielle Veranstaltung handelt (als Doping kein Betrugsdelikt wäre)
3. das Schiedsgericht den Sachverhalt anders einstuft
Ist doch irrelevant für den AGB-Verstoß.
4. die aktuelle Einnahme von Dopingmitteln nicht nachgewiesen wurde und mangels Kontrolle auch nicht wird (der Vertragspassus ist im Präsens!)
Das mit dem Präsens meinte ich mit "schwammig". Welcher Moment zählt denn? Die Anmeldung? Der Lauf selbst? Die Zeit dazwischen?

Ja, die AGB-Klausel ist Müll. Trotzdem hat der Veranstalter klar gemacht, dass er (laut AGB) keine Doper dabeihaben will. Wenn er jetzt deshalb jemanden ausschließt, was soll ihm schon passieren? Ein Preisgeld gibt es nicht, welchen Schaden sollte sie denn einklagen können? Ausschließen, Anmeldegebühr erstatten, fertig.
Bild

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@jsb317
Zuspruch zu den Passagen über Profisportler.
Es ist mE nicht klar, ob jegliche Selbstschädigung erlaubt sein sollte. Ist eine bekannte liberale Position, aber unstrittig ist die sicherlich nicht. Fast alle Gesellschaften haben zu allen Zeiten auch Regelungen gegen gewisse Selbstschädigungen erlassen, zumal das Argument hier ja ist, dass bestimmte Person nur deshalb eine Selbstschädigung begehen, weil sie ihr Ziel nur auf diesem Wege erreichen zu können glauben, weil sie wissen oder annehmen, dass sich andere Personen selbst schädigen.Sicher gibt es eine konsistente liberale Position, nach der auch hier Eingriffe abzulehnen sind, aber ich bin davon zumindest überzeugt
In Bezug auf Freizeitsport argumentierst du materiell. Das verstehe ich nicht. Wir fragen uns ja unter anderem, ob es angemessen wäre, wenn Sportler Druck auf den Veranstalter ausüben würden oder ob es moralisch richtigwäre, wenn ein Veranstalter versuchen würde, Doper von der Teilnahme an seiner Breitensportveranstaltung abzuhalten. Das verkennt deine Argumentation.

Dann noch zu meinen Freunden M.E.D. und NordicNeuling: Habe ich eure Argumente überlesen oder habt ihr gar keine geliefert? Ich habe argumentiert, dass Godwin's Law hier nicht einschlägig ist und dass das argument from moral disagreementkein gutes Argumentist. Ihr habt nur noch gepöbelt. Übrigens mit den denkbar schlechtesten Beschimpfungen. "Si tacuisses"- na klar, merkt man, dass ich kein Philosoph bin. "Dümmliche Pöbelei"- nachdem ich dein Argument auseinandergenommen und karikiert habe. Viel Spaß noch.

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Werderaner hat geschrieben: ....
Wir fragen uns ja unter anderem, ob es angemessen wäre, wenn Sportler Druck auf den Veranstalter ausüben würden oder ob es moralisch richtigwäre, wenn ein Veranstalter versuchen würde, Doper von der Teilnahme an seiner Breitensportveranstaltung abzuhalten.
....
Nun ja, das liegt völlig im privaten Ermessen jedes Teilnehmers. Wer in Kenntnis der Teilnahme der gesperrten Mountainbikerin (ich sage jetzt einfach mal "gesperrt" und verzichte auf die Feinheiten) trotzdem selbst auch teilnimmt, mag dafür gute Gründe haben (z.B. weil sie/er nicht auf den Heim-Marathon verzichten will). Sicherlich wird dadurch aber auch die Entscheidung des Veranstalters, gesperrten Dopern eine Bühne zu bieten, stillschweigend akzeptiert.
Wer das im Moment der Teilnahme nicht weiß (was z.B. bei mir sicher der Fall gewesen wäre, weil ich mich im Vorfeld eher nicht mit anderen Teilnehmern beschäftige), hat, wenn er die Startzulassung der Doperin nicht richtig findet, guten Grund sauer zu sein (das wäre z.B. sehr gut zu verstehen für die Drittplatzierte im Marathon).
Was kann man tun? Man kann ganz privat entscheiden, diese Veranstaltung nicht mehr zu besuchen, insbesondere wenn - wie es hier der Fall zu sein scheint - der Veranstalter seine eigenen Bestimmungen konterkariert und sich in seinen Einlassungen nicht gerade feinfühlig zeigt.
Wie stark die Einstellung des Veranstalters zum Start überführter Doper die eigene Startentscheidung beeinflusst, bleibt aber dem ganz privaten Abwägen der eigenen Pros und Contras überlassen. Ich würde mir nicht anmaßen, von anderen Startern eine Entscheidung parallel meiner eigenen zu verlangen; maximal würde ich - z.B. im Rahmen diesesForums - auf die möglichen Folgen dieser Entscheidung hinweisen (eben dass man durch die eigene Teilnahme, vielleicht unfreiwillig, den Start von Dopern irgendwie gutheißt).

@werderaner: Ich hatte Dir in einem früheren Beitrag den Eingangspost untergeschoben; das war ein Irrtum, sorry.

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leviathan hat geschrieben: Der Kurs ist ein Fakt. Du kannst ihn vielleicht nicht anfassen, aber er ist ablesbar. Dieser Kurs basiert auf Angebot und Nachfrage. Ist das Angebot der Aktien zum aktuellen Preis höher als die Nachfrage, wird der Preis bis zum Gleichgewicht fallen:
Außer die Aktie wird vom Handel ausgeschlossen. Oder die Börse macht gleich für einige Tage ganz dicht. Siehe China anfang des Jahres.

"Das Internet ist der dümmste Ort der Welt." Jan Gorkow

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M.E.D. hat geschrieben:Aus der von dir verlinkten Seite:
...
Bedeutet das, die Sperre gilt nicht für internationale Radsport-Wettkämpfe im Ausland? (Schweiz, Frankreich, Österreich etc.)
Das war mir gar nicht aufgefallen. Zumindest dem Wortlaut nach ist das tatsächlich so. Imho ist das auch ein Punkt, der von BDR-Seite aus unmöglich ist. :daumenr2:

Gruß Matthias
Pain is temporary, pride is forever (Dave Scott)

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Interessant, dass in dem der Sperre zugrunde liegenden Schiedsspruch von einer "allenfalls leichten Fahrlässigkeit" die Rede ist. Es wird explizit darauf verwiesen, dass auch in diesem Falle eine Sperre zwingend ist, dem weiteren Text ist dann zu entnehmen, dass man diese aufgrund des fehlenden Vorsatzes aber wohl so klein wie irgend möglich gehalten hat.

Das könnte man zur Kenntnis nehmen. Man könnte auch mal vom hohen moralischen Ross absteigen und schauen, wie man leichte Fahrlässigkeit moralisch zu werten gedenkt. Erfahrungsgemäß galoppieren die Reiter der besonders hohen moralischen Rösser über dererlei Fakten aber lieber schnell hinweg.

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HerbertRD07 hat geschrieben:Ann-Katrin Hellstern: Freiburg
Tja. Auf die [font=&quot][font=&quot]"allenfalls leichte Fahrlässigkeit"[/font][/font] kommt es aber nicht an, wenn man Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Doping nachweisen müsste, dann käme man nie zu einer Bestrafung, solange sich der Athlet nicht verplappert. Und eine gute Story, die begründet, warum sie dafür überhaupt nichts konnten, haben fast alle überführten Doper...

Ja, es muss der Horror sein, unter Dopingüberwachung zu stehen. Ich hätte keine Lust, mich immer an- und abzumelden, wenn ich mal länger nicht zuhause bin und bei jedem Medikament/Arztbesuch extrem vorsichtig sein müsste und immer Angst haben müsste, dass ich irgendwas übersehen habe...

Es besteht in der Tat ein nicht kleines Risiko, sich eine Dopingsperre einzufangen, nur weil man "einmal nicht aufgepasst hat". Die besteht aber böse gesagt auch, dass man bei der Ausübung des Sports nicht aufpasst und sich dabei so schwer verletzt, dass man ähnlich lange den Sport nicht ausüben kann...
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crsieben hat geschrieben:Interessant, dass in dem der Sperre zugrunde liegenden Schiedsspruch von einer "allenfalls leichten Fahrlässigkeit" die Rede ist. ....
In der von HerbertRD07 verlinkten Seite schreibt sie etwas von einer Langzeit-Haaranalyse. Ich kenne das von einem Bekannten, mit "klassischen" Drogenproblemen. Mit solchen Haaranalysen können Substanzen auch nach längerer Zeit nachgewiesen werden.

Offensichtlich war sie, diesbezüglich, sauber. Wenn sie dann noch eine Erklärung hatte wie sie das verbotene "Zeugs" versehentlich einnehmen konnte...

Naja, es ist schon eine sehr milde Strafe. :giveme5:


MatthiasR hat geschrieben:Das war mir gar nicht aufgefallen. Zumindest dem Wortlaut nach ist das tatsächlich so. Imho ist das auch ein Punkt, der von BDR-Seite aus unmöglich ist. :daumenr2:

Gruß Matthias
Ich kenne mich nicht so damit aus.
Aber zwischen den Zeilen glaube ich heraus zu lesen, dass die deutschen Meisterschaften der einzige betroffene Wettkampf sein könnte.

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ruca hat geschrieben:Tja. Auf die [font=][font=]"allenfalls leichte Fahrlässigkeit"[/font][/font] kommt es aber nicht an, wenn man Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Doping nachweisen müsste, dann käme man nie zu einer Bestrafung...
Um zu einer Bestrafung zu kommen, ist es vielleicht noch ohne Belang, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Spätestens bei der Bemessung des Strafmaßes spielt das aber sehr wohl eine große Rolle.

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HerbertRD07 hat geschrieben:Spätestens bei der Bemessung des Strafmaßes spielt das aber sehr wohl eine große Rolle.
Aber unter Mindestmaß kommt man da trotzdem nicht raus.
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M.E.D. hat geschrieben:Der DLV hat sich dazu geäusert:
DLV will Leistung von gesperrter Radsportlerin annullieren

Unterlag der Freiburg-Marathon doch den DLV-Regeln?
ja:
FAQ Archiv - 13. FREIBURG MARATHON 2016
https://www.leichtathletik.de/ergebniss ... resultate/

Dass der DLV freiwillig einen Sportler aus den Ergebnissen (bzw. vom Start) ausschließt, auch wenn der/diejenige für eine andere Sportart gesperrt ist, war mir neu. Vermutlich auch für AKH...

Nur warum hat das seitens des DLV solange gedauert?
Antworten

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