FreddyT hat geschrieben:Man sollte in Foren weder über Religion noch Moral streiten, weil es kein Ergebnis geben wird und nur Unfrieden entstehen kann.
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FreddyT hat geschrieben:
Davon zu trennen ist die Frage, ob und welche Strafen man gegen Doping-Sünder verhängen soll. Die „Strafgewalt“ der Sportverbände beschränkt sich auf ihre eigenen Veranstaltungen, und ein allgemeines Gesetz, dass ein Doping-Sünder an sonstigen Laufveranstaltungen nicht teilnehmen dürfe, gibt es nicht. So reduziert sich das auf die rechtspolitische Frage, ob man ein solches Gesetz schaffen soll.
Meine Meinung dazu ist: Nein. Wir haben ohnehin schon zu viele Gesetze, alles und jedes wird reglementiert und, weil jede Regel auch den Regelverstoß verursacht, anschließend kriminalisiert. Auch wenn ein großes öffentliches Interesse besteht, ist Sport dennoch eine Privatsache.
Einspruch! Die Nutzung von Doping ist eine Wettbewerbsverzerrung. Im Berufssport muss dies als Betrug gelten und von daher geregelt werden. Für den zweiten - sauberen - Sportler entsteht durch Doping ein direkter Nachteil. Das wäre so, als wenn Betrug in der übrigen Geschäftswelt nicht geahndet würde. Z.B. hat ein Angestellter oder ein Lieferant einen direkten Nachteil durch eine Insolvenzverschleppung. Analog gilt das für unlauteren Wettbewerb. Oder würdest Du als Unternehmer z.B. den Verlust eines Millionen-Auftrags als Privatsache ansehen, wenn jemand anderes diesen durch Betrug erhält? Meines Wissens dreht sich die Diskussion um gesetzliche Regelungen darum, ob Doping als Betrugsdelikt benannt wird oder nur "hintenrum" geahndet werden kann.
Allerdings ist es schwierig, länderübergreifend Gesetze durchzusetzen. Daher ist eine Regelung auf Ebene der Sportverbände besser als kein Gesetz. Für den Veranstalter sieht das u.U. etwas anders aus. Ein neuer Rekord ist erst einmal ein (Image-)Gewinn. Ein nachgewiesener Dopingfall ist ein Verlust.
Für eine Breitenveranstaltung sieht das wieder anders aus. Hier kann selbst ein des Dopings überführter "Promi-Sportler" ein Gewinn sein, selbst wenn ein paar Leute deshalb nicht kommen. Zumal, wenn es sich um unbekannte Freizeitsportler aus dem Mittelfeld handelt. Nur eine Masse von Absagen, die explizit so begründet werden, kann hier etwas bewirken.
FreddyT hat geschrieben:
Einen Regelungsbedarf des Staates sehe ich nur, wenn der Schutz der Gesundheit der Sportler es notwendig macht. Dazu reicht es, wenn man bestimmte Substanzen verbietet und deren Handel/Besitz unter Strafe stellt. Ein Eingriff ist das Regelwerk der Sportverbände ist dazu nicht notwendig.
Auch hier Einspruch! Solange Du Dich nur selbst schädigst, ist das Deine Sache. Eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor bewusster Selbstschädigung (Doping, Übertraining usw.) ist m.E. nicht nötig. Eine Krankenversicherung hat sehr wohl das Recht, die Folgekosten abzulehnen. Dazu bedarf es aber keiner expliziter gesetzlicher Regelung des Dopings. Das kann im Rahmen der Gesetze durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt werden.