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Eigenverpflegung beim Marathon - absolut zu empfehlen !!!

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@mauki

kommt halt immer drauf an. Ich mags mal so und mal so. Wenn die Ausfahrt über mehrere Stunden geht und ich eventuell auch noch gerade ein besonderes Lieblingsalbum habe, dann hör ich es halt gerne unterwegs. Gerade beim Klettern in den Serpentinen ist es ganz nett. Beim Laufen ist es mir zum Beispiel auch zu lästig mit Player und Stöpseln und dem ganzen Zeug.

Ging ja auch eigentlich darum daß es im Strassenverkehr gefährlich und verboten ist mit Kopfhörern Musik zu hören und ich sie deshalb auch nicht eingeschaltet habe, solange ich im Verkehr unterwegs bin.
Bewegung ist Fortschritt - Stillstand ist Rückschritt

Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!

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sportfan hat geschrieben: Was soll der Kommentar denn
"Kann passieren - muss man halt aufpassen"
bedeuten außer einer persönlichen Provokation ? Wenn Dir von hinten jemand in die Hacken tritt, dann ist es nicht unbedingt an Dir aufzupassen, oder ? Da Du Dich aber so vehement in diese Diskussion eingebracht hast frage ich Dich eben einfach mal welche Rolle Du hierbei spielst.
Bist Du mitgelaufen oder hat Dich die Eigenverpflegung von Panther sonst irgendwie gestört ?

Was soll bitteschön daran eine Provokation sein :klatsch: Selbstverständlich muss ich aufpassen wenn ich einen Verpflegungsstand anlaufe das sich niemand vor mir hinlegt und ich noch drüber falle. Da nutzt es mir letztendlich nichts das ich dann an dem Sturz nicht schuld war. Das klappt schon mit dem rein - und rauswühlen - aber da braucht man halt auch etwas Erfahrung dazu. Zur Not läuft man halt den nächsten Tisch an. Aber das als Provokation aufzufassen finde ich gelinde gesagt lächerlich.

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sportfan hat geschrieben:Ging ja auch eigentlich darum daß es im Strassenverkehr gefährlich und verboten ist mit Kopfhörern Musik zu hören und ich sie deshalb auch nicht eingeschaltet habe, solange ich im Verkehr unterwegs bin.
Gefährlich: Es ist ohne sicherer. Genau wie man mit Eigenverpflegung besser laufen kann. Für wie wesentlich man den Unterschied hält, ist eine andere Frage.

Verboten: Wenn Du dazu Genaueres weißt, würde es mich interessieren. Ansonsten muss ich halt auf einen Bußgeldbescheid warten, um das klären zu können.

Gruß

Carsten

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Es kommt darauf an, wie laut Du die Musik hast. Wenn Polizei hinter Dir her fährt und Dich per Lautsprecher anspricht und Du nicht darauf reagierst, tritt sicherlich
§23.1 STVO in Kraft
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

In allen anderen Fällen stehen die Chancen für einen Widerspruch recht gut. Wenn Du Dir die Super Musikanlage ins Auto einbaust und die Polizei steht an der Ampel neben Dir und kann mitsingen, passiert übrigens das selbe.
Im Auto hat man zumindest noch die Möglichkeit den hinter sich befindenden Verkehr über Spiegel zu beobachten, auf dem Rad kann man das nicht. Außerdem führen Radunfälle im Strassenverkehr sehr häufig zu Verletzungen. Deswegen wird man häufig von der Polizei angehalten und belehrt.

Freisprecheinrichtungen haben i.d.R. deswegen auch nur 1 Knopf und nicht 2.
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Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!

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CarstenS hat geschrieben:Gefährlich: Es ist ohne sicherer. Genau wie man mit Eigenverpflegung besser laufen kann. Für wie wesentlich man den Unterschied hält, ist eine andere Frage.

Verboten: Wenn Du dazu Genaueres weißt, würde es mich interessieren. Ansonsten muss ich halt auf einen Bußgeldbescheid warten, um das klären zu können.

Gruß

Carsten
StVO §23: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Steht direkt im Abs. 1

Probleme bekommst du sicher erst wenn du in einen Unfall verwickelt bist und man dir nachweisen kann das dein Gehör durch die Kophörer beeinträchtigt war.
Um den Kreis zum topic mal zu schliessen, würd ich sagen es ist wie mit der Verpflegung die von Freunden gereicht wird. Ist verboten aber keinen interessierts.

:hallo: Detlef
"The good Lord gave you a body that can stand most anything. It's your mind you have to convince."
"Once you learn to quit, it becomes a habit."

Vince Lombardi

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Panther75 hat geschrieben:StVO §23: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Steht direkt im Abs. 1

Probleme bekommst du sicher erst wenn du in einen Unfall verwickelt bist und man dir nachweisen kann das dein Gehör durch die Kophörer beeinträchtigt war.
Um den Kreis zum topic mal zu schliessen, würd ich sagen es ist wie mit der Verpflegung die von Freunden gereicht wird. Ist verboten aber keinen interessierts.

:hallo: Detlef
Könnte es ein besseres Ende geben?? :)

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Den hatte ich auch schon gefunden. Aber da ja auch Autofahrer, wie ich oben schon bemerkt habe, oft mit geschlossenen Fenstern fahren, denke ich nicht, dass sich daraus generell ableiten lässt, dass Kopfhörer verboten wären.

Gruß

Carsten

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@Carsten

Da hast Du sicherlich Recht. Ein generelles Verbot läßt sich daraus nicht unbedingt herauslesen. Allerdings kann ich auch nicht erkennen was die Handybenutzung im Auto z.B. im Vergleich zum Essen oder Trinken grundsätzlich so viel schlimmer macht, daß man das speziell in die STVO aufgenommen hat.

Ich schätze bei einer Schwerpunktkontrolle, bei der die Polizei speziell die Radfahrer im Auge hat, würde man für Kopfhörer zumindest belehrt.

Ich musste übrigens letztens 20 Euro berappen weil ich auf dem Weg zur Arbeit an einer Dauerbaustelle mit Gebotszeichen "2m Breite" auf der Überholspur mit meinem 1950m breiten T4 unterwegs war. Da dachte ich auch die hätten sich wohl vertan. Nix da. Mit 2 Aussenspiegeln ist die tatsächliche Fahrzeugbreite knapp drüber. Das gilt natürlich auch für die meisten SUVs. Weiß aber keiner und hält sich daran auch niemand.
Meine Frau hat mal angeblich in der Innenstadt der Polizei die Vorfahrt genommen als diese im Schritttempo von rechts auf die Kreuzung zufuhren. Die mussten weder bremsen noch wurden sie sontwie beeinträchtigt. Trotzdem wurde Ihr vorgeworfen die Vorfahrt erzwungen zu haben.
Kostete seinerzeit 50 DM und eine blöde Diskussion vor Ort.

Darauf, daß die STVO buchstabengetreu zu Deinen Gunsten ausgelegt wird kannst Du Dich also nicht unbedingt verlassen.
Bewegung ist Fortschritt - Stillstand ist Rückschritt

Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!

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Hier nochmal was zum Thema aus den Läufer-Informationen für den Hamburg Marathon 2011:
Wir verweisen auf die Unzahl der abgegebenen Eigenverpflegung! Ein Wiederauffinden bei den Verpflegungspunkten ist so gut wie unmöglich!
Schon witzig, dass der Veranstalter es anbietet und gleichzeitig davon abrät.

In Hamburg wird die Eigenverpflegung zu Beginn der Verpflegungsstellen angeboten. Dann kann man wenigstens auf die normale Verpflegung zugreifen, wenn man seine Flasche nicht gefunden hat :D
Bild

PB: HM 1:44:46, 10km 49:37, M 4:19:28 (alle 2011), 24h 84,97 km (2013)

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sportfan hat geschrieben:Da hast Du sicherlich Recht. Ein generelles Verbot läßt sich daraus nicht unbedingt herauslesen. Allerdings kann ich auch nicht erkennen was die Handybenutzung im Auto z.B. im Vergleich zum Essen oder Trinken grundsätzlich so viel schlimmer macht, daß man das speziell in die STVO aufgenommen hat.
Anders herum heißt das, dass wenn man die Handybenutzung speziell aufnehmen musste, nicht klar wäre, dass sie durch die allgemeine Regelung verboten wäre, und dass das dann erst recht nicht für leise Musik auf dem Fahrrad klar ist.

Mir hat ein Polizist in Berlin übrigens erklärt, Musik auf einem Ohr wäre in Analogie zu einem Headset zum Telefonieren erlaubt, nur Musik auf beiden Ohren verboten. So lange ich aber nicht auch lese, dass ein Richter dieser Meinung ist, halte ich das für eine interne Auslegung, an die ich mich nicht halte. Ausgenommen natürlich Situationen, in denen mich ein Polizist direkt anweist, die Musik auszumachen. So lange die Anweisung nicht offensichtlich unsinnig oder schikanös ist, habe ich ihr Folge zu leisten, selbst wenn sie nicht rechtmäßig sein sollte.
Ich schätze bei einer Schwerpunktkontrolle, bei der die Polizei speziell die Radfahrer im Auge hat, würde man für Kopfhörer zumindest belehrt.
Ist eine Belehrung eigentlich ein Akt, gegen den man Rechtsmittel einlegen kann? ;)
Darauf, daß die STVO buchstabengetreu zu Deinen Gunsten ausgelegt wird kannst Du Dich also nicht unbedingt verlassen.
Meiner Meinung nach ist die StVO hier auch nicht sonderlich klar. Wie gesagt, eine buchstabengetreue Auslegung würde meiner Meinung nach die Musik sowohl dem Radfahrer als auch dem Autofahrer verbieten.

Gruß

Carsten

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Nur noch einmal zum Spaß Regel 240.8 der IWR im Wortlaut.
IWR hat geschrieben: Getränke-/Schwamm- und Verpflegungsstationen

a Im Start- und Zielbereich aller Straßenläufe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen bereitgestellt sein.

b Bei Straßenläufen bis einschließlich 10 km sind in angemessenen Abständen von etwa 2 bis 3 km Erfrischungsstellen
einzurichten, an denen Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern.

c Bei Straßenläufen länger als 10 km müssen etwa alle 5 km Verpflegungsstationen eingerichtet sein. Zusätzlich, etwa in der Mitte zwischen den Verpflegungsstationen, sind Erfrischungsstellen einzurichten, an denen Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen oder, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern, auch in kürzeren Abständen.

Nationale Bestimmungen: Die Entscheidung zu b und c trifft der Wettkampfleiter.

d Erfrischung/Verpflegung kann entweder vom Organisationskomitee (Veranstalter) oder vom Läufer gestellt werden und ist an den vom Läufer benannten Stationen bereitzustellen. Sie ist so hinzustellen, dass sie von ihm leicht erreichbar ist oder ihm von dazu ermächtigten Personen in die Hand gegeben werden kann. Die vom Läufer gestellte und von ihm oder seinem Vertreter abgegebene Erfrischung/Verpflegung ist von Offiziellen, die das Organisa- tionskomitee (Veranstalter) bestimmt, unter Aufsicht zu halten.

e Ein Läufer, der Erfrischung/Verpflegung an einer anderen als der dafür bestimmten Station annimmt, unterliegt der Disqualifikation.

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IWR hat geschrieben:a Im Start- und Zielbereich aller Straßenläufe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen bereitgestellt sein.
Also im Startbereich von Strassenläufen habe ich ja ehrlich gesagt noch nie gesehen das Wasser gereicht wird.

Ich starte wohl nur bei illegalen Wettkämpfen :D
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I hear her voice and start to run, into the trees, into the trees
( The Cure / A Forest )

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