Original von cinquanta-stiletti:Störung der Totenruhe ist gemäss Paragraph 168 des Strafgesetzbuchs strafbar, hat also wohl kaum etwas mit Toleranz zu tun.Original von Der Hiddestorfer:
Stiletti
Wen interessiert das, jetzt muß ich deine Toleranz auch mal geplegt anzweifeln.
Lutz, der alt genug ist seine Meinung auch mit seinem Namen zu unterschreiben
immer noch die Schande der Zunft!
Personen, die bereit sind, strafbare Handlungen zu begehen, werden von mir jedenfalls selten toleriert.
Ich kann die von dir angegebenen Links nicht von hier anklicken, da wir im Unternehmen ein entsprechendes Web-Sense-Programm haben, deswegen werde ich mich erst heute abend dazu äußern.
Letzendlich finde ich trotzdem Hinweise auf das was Member ,ob neu oder nicht, als auch auf ihr Lebenstil oder Lebensalter mehr als daneben,
das ist extern eines Internetforums und hat hier nichts zu suchen.
Und wer noch nichtmal namentlich unterschreiben kann und sich hinter einem Nic versteckt fehlt es m.M. an nötiger Integrität und braucht nicht mit Worten wie "strafbare Handlungen" rumzuwedeln .
Lutz
immer noch die Schande der Zunft!