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Renngenehmigung der IAAF fuer auslaendischen Wettkampf? TWO OCEANS MARATHON!

Renngenehmigung der IAAF fuer auslaendischen Wettkampf? TWO OCEANS MARATHON!

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Liebe Runners World Community, ich laufe seit ca. 2 Jahren und bin international noch nicht so "wettkampf-affin". Bisher bin ich nur 2x einen Halbmarathon in Dtl. gelaufen. Nun habe ich mich fuer den TwoOceans Halb-Marathon (Suedafrika) dieses Jahr im April angemeldet - wurde ausgelost und bin total happy. Nun bin ich aber etwas irritiert, da ich in den "condition terms" ein Haekchen setzen musste, dass ich mir eine Genehmigung von der IAAF fuer einen "auslaendischen Wettkampf" hole. Stimmt das? Was bedeutet das? Muss ich mir wirklich eine Genehmigung holen und wie macht man das bzw. werde ich ohne nicht zum Rennen zugelassen? Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Einen Verein habe ich auch nicht, den ich fragen koennte.Vielen Dank :confused: :hallo:

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Das ist, glaube ich, ziemlich egal, es sei denn, Du planst das Rennen zu gewinnen :-) Ich bin in Südafrika ca. 10 Läufe mitgelaufen, darunter auch den Two Oceans (volle Distanz) in 2011 und hab mir nie eine Genehmigung irgendwo geholt. Also, keine Sorge, viel Spaß - ist eine tolle Veranstaltung!

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Genau der gleiche Passus steht beim Comrades auch drin. Da fragt keine Sau danach, ob sowas wirklich gemacht wurde. Dabei hab ich sogar ein Preisgeld in meiner AK bekommen (umgerechnet ca. 300 €), und weder zu Beginn noch bei der Übergabe bzw. Überweisung spielte diese Genehmigung eine Rolle. Das ist reiner Formalismus.

Bernd
Das Remake
Infos zum Laufen und Vereinsgedöns gibt's auf www.sgnh.de

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Ich will niemanden verwirren, aber ich habe mal gegoogelt.

Regel 142.2 der Internationalen Wettkampfregeln lautetet anscheinend mal:

„Einem Athleten darf es nicht erlaubt werden, ohne Bestätigung seiner Teilnahmeberechtigung sowie einer Startgenehmigung seines Nationalen Verbandes an einem Wettkampf im Ausland teilzunehmen. Bei allen internationalen Wettkampfveranstaltungen ist die Teilnahmeberechtigung zu unterstellen, wenn dagegen nicht bei den Technischen Delegierten ein Einwand vorgebracht wird (s. Regel 146.1).“
http://www.leichtathletik.de/Dokumente/ ... regeln.pdf

Das ist unklar. Die anscheinend aktuelle Fassung ist deutlicher:
http://www.deutscher-leichtathletik-ver ... 9519&VID=0

„Die Teilnahmeberechtigung eines Athleten außerhalb seines eigenen Landes ist in Regel 4.2 festgelegt. Eine solche Berechtigung ist zu unter- stellen, es sei denn, es wird ein Einspruch gegen seinen Status bei den Technischen Delegierten eingelegt (siehe auch Regel 146.1).“

Besagte Regel 4.2:
„Mitgliedsverbände können verlangen, dass kein dem Mitgliedsverband angehörender Athlet oder Verein ohne schriftliche Genehmigung des Mit- gliedsverbandes an einer Leichtathletik-Veranstaltung in einem auslän- dischen Staat oder Territorium teilnehmen darf. In einem solchen Fall darf in gastgebender Mitgliedsverband einem ausländischen Athle- ten oder Verein nicht erlauben, an der in Frage kommenden Veran- staltung teilzunehmen, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie teil- nahmeberechtigt sind und ihnen damit erlaubt ist, in dem betreffenden Land oder Territorium an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Mit- gliedsverbände informieren die IAAF über all diese Zulassungserfordernisse. Um die Einhaltung dieser Regel zu erleichtern unterhält die IAAF auf ihrer Webseite eine Liste der Mitgliedsverbände mit solchen Erfordernissen.“

Danach würde ich mal annehmen, dass das für Deutsche irrelevant ist.

(Die Möglichkeit, dass freibeuter02 gar keinen DLV-Startpass hat, habe ich mal ignoriert.)

Gruß

Carsten

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Also ich habe in den letzten 13 Jahren mehr als 40 kleinere und größere Läufe in Europa und den USA gemacht und nie für ein Einziges eine Lizenz gehabt oder gebraucht.
In Frankreich benötigt man aber zwingend ein gültiges ärztliches Attest (certificat medicale). Eine Kopie davon muss man bei jedem Lauf abgeben. Bei einigen Veranstaltungen (z. B. UTMB) gibt es eine Einreich-Deadline vor dem Lauf. Bringt man das Gesundheitszeugnis nicht bei kann man von der Meldeliste gestrichen werden.

Walter
You can only fail if you give up too soon

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Vielen dank für die Antworten und das ganze Feedback!
@CarstenS: Genaue diese Passagen haben mich auch stutzig gemacht, aber ich denke, dass es rein bürokratisch ist und meine bisherige Erfahrung in Südafrika sagt mir, dass es rein formal gefordert wird, aber nicht kontrolliert wird.

Ich werde auf jeden Fall berichten - nach dem Rennen - sofern sie mich laufen lassen

Gruss Ana

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freibeuter02 hat geschrieben:@CarstenS: Genaue diese Passagen haben mich auch stutzig gemacht, aber ich denke, dass es rein bürokratisch ist und meine bisherige Erfahrung in Südafrika sagt mir, dass es rein formal gefordert wird, aber nicht kontrolliert wird.
Ich denke auch, dass sie sich nur absichern und das ohnehin nur für Läufer aus wenigen Ländern relevant ist.
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