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ACHTUNG - hier droht euch Gefahr!

ACHTUNG - hier droht euch Gefahr!

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Hallo!

Ich bin ja nicht so der große Offtopicer, trotzdem möchte ich hier jetzt auch mal einen Link posten. In einem anderen Forum habe ich nämlich eine, wie ich meine wichtige, Warnung gefunden, die ich euch nicht vorenthalten möchte: Link.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker
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Moin Volker,
ich finde den Hinweiß schon interessant.
Denke da z.B. hier mal an KLR wo wir ja auch einen Link/ Karte gesetzt haben.

Wahrscheinlich sollte man mal jemanden Fragen, der sich genauer damit auskennt.

:hallo:
Frank, der mal seine Rechtsabteilung bemühen muss


Die Zeit geht nicht schneller vorüber, sondern wir laufen nur schneller daran vorbei.

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Original von der-kieler1:
Wahrscheinlich sollte man mal jemanden Fragen, der sich genauer damit auskennt.
Da muss man (leider) nicht viel fragen, die Sachlage ist juristisch(*) klar:
1. Karte(nausschnitt) ins Netz stellen
2. warten, bis man abgemahnt wird (paar Wochen bis paar Jahre)
3. gut EUR 1000,- zahlen

Viel Spass beim Warten :-(


(*) moralisch ist das natuerlich anders, aber das interessiert den Gesetzgeber nicht wirklich ...

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Hallo Volker,

danke für die Warnung. Ich hatte ja auch mit Stadtplanauszügen und Luftbildaufnahmen aus dem Web die Laufstrecke des Ruhrauenlaufs beschrieben.
Habe das jetzt erst einmal von meiner Homepage runtergenommen.
Diese Schei... Abmahn-Geldmache geht mir ja dermaßen auf den Senkel... :nene: :stupid: :angry:

Gruß
Klaus

Fories in Bertlich

www.klausengels.de

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Danke für den Hinweis, Olzo. Ich hatte vor dem Start der Deutschlandstaffel schon einmal auf dieses Problem hingewiesen, nur hat mir damals niemand geglaubt :hmm:

Einige Maxen und Häutplinge haben sich auch nicht daran gehalten und fleißig Kartenmaterial mit ungeklärtem Copyright auf den Server geladen. Ich habe vorsichtshalber erst mal alle Bilder gelöscht. Das Logbuch steht derzeit also nicht zur Verfügung, ebenso wie das Forum.

Gruß...René
____________________________________________
Projekt Deutschlandstaffel

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Na, Gott sei Dank gibt es doch noch Ausnahmen von solchen Auswüchsen.

Man mag es kaum glauben, aber der bayerische Geodatenserver erlaubt die Nutzung und Vervielfältigung seiner Karten für private Zwecke.

Ich zitiere die Nutzungsbedingungen:
Nutzungsbedingungen

Das Bayerische Landesvermessungsamt (BLVA) besitzt alle Rechte an den Luftbildern und den
topographischen Karten nach dem Urheberrechtsgesetz und nach dem Vermessungs- und
Katastergesetz.

Der BayernViewer steht jedermann zum privaten Gebrauch offen.

Die Vervielfältigungen der Daten in digitaler Form (z.B. Speichern auf Festplatte, Diskette) oder
in analoger Form (Ausdruck sind Ihnen zum privaten Gebrauch gestattet.

Jede andere Vervielfältigung sowie die Verbreitung oder Veröffentlichung (Internet) bedarf einer
besonderen Erlaubnis durch das BLVA.

Die Veröffentlichung der Daten des BayernViewers im Internet (z.B. für Anfahrtsskizzen) ist
genehmigungsfrei, wenn
- die Daten mit einer thematischen Information des Nutzers verknüpft sind
- der Umfang der Daten je Webseite 1024x768 Pixel nicht überschreitet
- der Zugang zur Webseite unentgeltlich möglich ist.
Quelle: Geodatenserver Bayern


Sollten ausgerechnet die Bayern sozialer als alle anderen eingestellt sein? :) )

Grüße
Uschi

----------------------
Klick --->Meine Laufseite


[ Dieser Beitrag wurde von Uschi am 06.11.2004 editiert. ]

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Original von rennic:
Danke für den Hinweis, Olzo. Ich hatte vor dem Start der Deutschlandstaffel schon einmal auf dieses Problem hingewiesen, nur hat mir damals niemand geglaubt :hmm:

Einige Maxen und Häutplinge haben sich auch nicht daran gehalten und fleißig Kartenmaterial mit ungeklärtem Copyright auf den Server geladen. Ich habe vorsichtshalber erst mal alle Bilder gelöscht. Das Logbuch steht derzeit also nicht zur Verfügung, ebenso wie das Forum.

Gruß...René
____________________________________________
Projekt Deutschlandstaffel



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hi rennic, komm grad nach hause und find`s schön dass du dich meldest
:hallo: :hallo: :hallo:

Sigi - der den Panda reitet


Mein
erster Marathon - Frankfurt Eurocity Marathon 2004

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Hmm, ein heißes Thema! Ich habe auf meiner Webseite auch einige Streckenbeschreibungen mit Karten vom Landesvermessungsamt NRW. Ich habe vor dem Start der Webseite das Landesvermessungsamt angeschrieben und nachgefragt, ob ich die Karten nutzen darf.

Für die TOP50-Karten gelten folgende Regelungen:

Die kartographische Präsentation von Datenmaterial aus der Top50 NRW der Landesvermessung NRW im Internet ist ohne besondere Genehmigung zulässig und kostenfrei, wenn

1. Der Nutzer im rechtmäßigen Besitz der Daten ist;
2. der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist;
3. die Daten je Internetadresse insgesamt den Umfang von 1024 x 768 Pixel (Bildschirmauflösung) nicht überschreiten. Web-Mapping-Produkte, die die Möglichkeit bieten, durch größere Gebiete zu scrollen, fallen nicht unter diese Regelung;
4. die Präsentation mit dem folgenden Copyright-Vermerk versehen wird:
© Landesvermessung NRW, 2003;
5. der Schriftzug "Landesvermessung NRW" als Link aktiviert wird und auf die Homepage des Landesvermessungsamt http://www.lverma.nrw.de verweist.


Daran habe ich mich gehalten und sollte somit auch keine Probleme bekommen.

Weiß jemand, wie die Sachlage bei Ausschnitten mit MagicMaps ist?

Andreas



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Laufen im Siegerland

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@brickmaster: Genauso sieht es aus > 1024x1024 Pixel für die gesamte Website. Wenn man also nur für die 8 großen Strecken der Deutschlandstaffel eine Karte veröffentlichen will, dann sind dies 128x128px für jede Karte. Ganz schön riesig, ganz schön dämlich. Für die DS2006 müssen wir uns etwas einfallen lassen. Vielleicht haben dann alle Bundesländer einen Geodatenserver.

Gruß...René
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Projekt Deutschlandstaffel

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Original von klaengel:
Na da machen mich die Beiträge von Uschi und Uwe wieder etwas optimistischer. Da ich ja in der Regel die Kartenausschnitte vom Geodatenserver des KVR nehme, muss ich mir noch einmal die genauen Bedingungen durchlesen, im Zweifelsfall auch einfach mal dort nachfragen.
Danke für die Hinweise.

Gruß
Klaus

Fories in Bertlich

www.klausengels.de

Im "Kleingedruckten" des KVR findet man folgendes:

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

3.1. Begriffsbestimmungen und rechtliche Hinweise

Der Regionalverband Ruhrgebiet ist, soweit nicht anders gekennzeichnet, Urheber bzw. Eigentümer der mit dem Geodatenserver Ruhrgebiet präsentierten Geodaten, Karten und Luftbilder. Analoge und digitale Geodaten sind urheberrechtlich geschützt (Urhebergesetz vom 09.09.1965 in der zur Zeit gültigen Fassung, Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der zur Zeit gültigen Fassung). Geodaten dürfen nur mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Nutzungsrechts vervielfältigt, umgearbeitet oder veröffentlicht werden. Bestimmungen des Urheberrechts über einzelne Vervielfältigungen und/oder Umarbeitungen zum persönlichen oder sonstigen Gebrauch bleiben unberührt. Jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark (oder Gegenwert in Euro) geahndet werden, daneben können ordnungswidrig hergestellte Erzeugnisse eingezogen werden. Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Verstöße bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Geodaten werden aufgrund der Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (BGBI. I 1965 S. 1273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 1995 (BGBI. I S. 842), verfolgt. Der Regionalverband Ruhrgebiet gewährt den Nutzern des Geodatenservers Ruhrgebiet das Recht (Nutzungsrecht) Geodaten auf die im folgenden näher beschriebene Art zu nutzen: Ausschnitte aus den Geodaten, Karten oder Luftbildern des Geodatenservers Ruhrgebiet dürfen für nicht gewerbliche und kommerzielle Zwecke z.B. in einem privaten Internetauftritt für Einladungen unter den folgenden Bedingungen verwendet werden.
1. Die Ausschnitte müssen als Screenshot oder mit der Downloadfunktion des Geo-Servers "Java" heruntergeladen worden sein.

2. Das Montieren von mehreren Ausschnitten zu einem großen Bild ist nicht erlaubt.

3. Der Copyright-Vermerk im Bild muss erhalten bleiben.

4. Unterhalb des Bildes muss folgender Vermerk separat und lesbar angebracht sein: "© Regionalverband Ruhr"

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes des Geodatenservers Ruhrgebiet zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.



Sieht also so aus als ob die Nutzung erlaubt ist. Eine Einschränkung der Anzahl der Karten bzw. Gesamtpixelfläche kann ich hieraus nicht erkennen.

Andreas
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Laufen im Siegerland

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Also in Bayern gelten folgende Bedingungen:
Jede andere Vervielfältigung sowie die Verbreitung oder Veröffentlichung (Internet) bedarf einer besonderen Erlaubnis durch das BLVA.

Die Veröffentlichung der Daten des BayernViewers im Internet (z.B. für Anfahrtsskizzen) ist
genehmigungsfrei, wenn
- die Daten mit einer thematischen Information des Nutzers verknüpft sind
- der Umfang der Daten je Webseite 1024x768 Pixel nicht überschreitet
- der Zugang zur Webseite unentgeltlich möglich ist.
Gruß...René
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Original von rennic:
Also in Bayern gelten folgende Bedingungen:
Jede andere Vervielfältigung sowie die Verbreitung oder Veröffentlichung (Internet) bedarf einer besonderen Erlaubnis durch das BLVA.

Die Veröffentlichung der Daten des BayernViewers im Internet (z.B. für Anfahrtsskizzen) ist
genehmigungsfrei, wenn
- die Daten mit einer thematischen Information des Nutzers verknüpft sind
- der Umfang der Daten je Webseite 1024x768 Pixel nicht überschreitet
- der Zugang zur Webseite unentgeltlich möglich ist.
Gruß...René
____________________________________________
Projekt Deutschlandstaffel



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Das scheinen überall dieselben Bedingungen zu sein, d.h. die Landesvermessungsämter, von denen die Quelldaten stammen, haben sich da untereinander abgestimmt.

Die Frage ist nur, was eine "Webseite" ist. Das könnte z.B. eine einzelne Seite unter einer Domain sein, d.h. dann dürfte man beliebig viele Karten auf verschiedenen Seiten darstellen. Wenn aber mit "Webseite" die ganze Domain gemeint ist, dann wäre das eine starke Einschränkung.
In den NRW-Bedingungen steht statt Webseite der Begriff "Internetadresse", was aber auch nicht eindeutig ist. Darunter würde ich eine einzelne Seite verstehen, aber wahrscheinlich ist doch die ganze Domain gemeint, oder?

Andreas



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Laufen im Siegerland

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So habe gerade mal die Links zu den Anfahrtskizzen nach Henstedt - Ulzburg gelöscht. Da die Dateien aber noch physikalisch das sind, habe ich den Namen "karte_b" einfach mal in Google in der Bildersuche eingegeben und nichts gefunden. Ich denke, gefährlich wird es erst dann wenn google die Files finden kann. Hinter einer Firewall ist dies offenbar nicht möglich!

Übrigens gibt auch nen kostenlosen Geodatenserver für Niedersachsen, was insbesondere die Südhamburger und Hannovies ineteressieren könnte. Den Links reiche ich gern nach, wenn Bedarf besteht! Fragt mich dann noch mal per PM!

Der Steif®© ohne Knopf im Ohr!
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StartNR. OberelbeMarathon 4030

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Original von brickmaster:
.......

Weiß jemand, wie die Sachlage bei Ausschnitten mit MagicMaps ist?

Andreas



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Laufen im Siegerland

Ich habe mal eine Mail an MagicMaps geschrieben und auch prompt innerhalb sehr kurzer Zeit folgende Antwort bekommen :


Eine kostenlose Datenveröffentlichung ist möglich, wenn Sie folgende 6 Punkte berücksichtigen:
1. Das MagicMaps-Produkt muss in Ihrem rechtmäßigen Besitz sein.
2. Der Zugang zu Ihrer Internetdomain muss unentgeltlich sein.
3. Die Karten / Abbildungen müssen mit thematischen Informationen verknüpft werden.
4. Die Daten Ihrer Internetdomain dürfen den Umfang von 1024 x 768 Pixel nicht überschreiten (d.h. eine Abbildung mit max. 1024 x 768 Pixel oder mehrere kleine Abbildungen mit einer insgesamten Größe von max. 1024 x 768 Pixel).
5. Es muss ein Copyright-Vermerk mit Link für das Kartenmaterial angebracht werden (z.B. © Landesvermessungsamt Bayern, TK 1:25.000. Link auf www.geodaten.bayern.de). 6. Es muss ein Copyright-Vermerk mit Link für die Software angebracht werden (z.B. © MagicMaps GmbH, Bayern 3D. Das interaktive Kartenwerk. Link auf www.magicmaps.de).

Die Veröffentlichung via Printmedien muss mit dem jeweiligen Landesvermessungsamt des betreffenden Bundeslandes abgeklärt werden.


Also im Prinzip die gleiche Sachlage wie bei den Top50 karten.

da die Daten aber einen Umfang von 1024 x 768 für die gesamte Internetdomain nicht übersteigen darf, kann ich mein Vorhaben wohl begraben ein paar meiner Laufstrecken zu dokumentieren :angry:

Gruß
Dirk
Gesperrt

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