Toronto21 hat geschrieben:Trotzdem bin ich der Meinung, dass man einen 50jährigen genauso behandeln sollte wie einen 20jährigen. In meiner alten Firma...
La La langsam..ich bin hier für das Vermischen zuständig. Innerhalb eines Betriebes ist das ja wieder was anderes... ein neues Fass...
Ich bin zwar auch jahrelang als "Linker" beschimpft worden, aber als Inhaber eines Wirtschaftsabiturs war es mir noch nie klar, wie ein "Verbot betriebsbedingter Kündigungen" mit den Grundlagen der Betriebswirtschaft vereinbar sein soll...
Ich glaube auch immer noch an das Gute im Menschen, und dass eine Firma einen Mitarbeiter nur dann rausschmeisst wenn er entweder faul(i.w.S) ist oder es keine Aufträge gibt.
banshee hat geschrieben:auszug aus §§ 53 - 55 SGB III (Mobilitätshilfen)
Ja, jeder Arbeitslose sollte auch Anspruch auf faire Rechtsberatung haben, denn die Paragrafen lassen sehr viel Spielraum. Und in der Regel hört man doch eher dass die so ausgelegt werden wie es billiger für das Amt, ach, die Agentur, ist. Das kreide ich übrigens auch Schröder an. Halbherzige Gesetze führen nur zu mehr Chaos und Verunsicherung. Ist das nun eine Beihilfe für den Umzug oder "zwingt" man so einen AL zur Arnnahme eines Jobs in der Fremde...? Je nach Sachbearbeiter, oder?
Und wenn nun schon die Sachbearbeiter drei Kreuze schlagen wenn die den Job los sind, dann wissen wir ja das es den Leuten die bei den Ämt..Agenturen arbeiten (müssen) auch nicht gut geht mit den aktuellen Regelungen. Aber die bekommes es ab wenn eine(r) mal durchdreht...
Irgendwann beisst sich die Katze aber in den Schwanz: Ein Freibetrag soll allein schon deswegen ungerecht sein, weil ihn nicht jeder ausschöpfen kann? Die Logik bleibt da wohl auf der Strecke.
Bei dir bleibt eh mehr auf der Strecke als dir bewusst zu sein scheint...
Wenn ich z.B. 1000 EUR verdiene, dann zahle ich 100 EUR Steuern. Wenn nun der Freibetrag dazu kommt, zahle ich bestenfalls 0 EUR. Bekomme also vom Staat 100 EUR Zuschuss für Tagesmutter oder KiTa.
Verdiene ich 10.000 EUR, zahle ich 4000 Steuern, hole aber über den Freibetrag 300 EUR wieder rein. Bekomme vom Staat also 300 EUR bezahlt.
Andersrum ausgedrückt: Die Wenigverdienenden bekommen auch noch 200 EUR weniger als die Gutverdiener.
Die Kosten für die Unterbringung des Kindes sind aber identisch.
Die Zahlen sind grob geschätzt, ich wollte dir nur das Prinzip verdeutlichen.
Wie viele Dinge gibt es doch, die ich nicht brauche!
Diogenes von Sinope