Obwohl die erste Regierung Hitler ebenfalls keine Mehrheit im Reichstag besaß, wurde sie am 30. Januar 1933 von Hindenburg eingesetzt, teils wegen des Drucks bzw. der Zustimmung von Industrie und Reichswehr, teils wegen der Regierungsbeteiligung der DNVP, die wiederum Unterstützung beim Großgrundbesitz, in Reichswehr und Beamtenschaft fand, teils wegen politischer Fehleinschätzungen. So glaubte man, man habe Hitler sozusagen eingerahmt, weil er in der Regierung nur den Kanzler und zwei Minister stellte. Von Papen meinte gar, man habe Hitler innerhalb von zwei Monaten „in die Ecke gedrückt, dass er quietscht“
"von Hindenburg* eingesetzt".
*Wie es bei dem im Kopf zugange war, kann man nur ahnen, hehe, AK M85.
Unser Bundespräsident lädt ein. Bsw. Schwarz/Grün/Gelb werden sich nicht einig, die SPD und appeliert an deren Verantwortung.
"Prüfungsrecht bei Ernennung des Bundeskanzlers
Nach Art. 63 I GG wird der Bundeskanzler ,,auf Vorschlag des Bundespräsidenten" vom Bundestage ohne
Aussprache gewählt. Der Bundespräsident ist hiernach verpflichtet, einen solchen Vorschlag zu machen. Er
ist in der Auswahl des Kandidaten zwar rechtlich frei; faktisch ist er jedoch gezwungen, die Persönlichkeit
vorzuschlagen,
die Aussicht hat, die Stimmen der Mehrheit des Bundestages auf sich zu vereinigen.
Den mit den Stimmen
der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählten und mit seiner Ernen-
nung einverstandenen Kandidaten muss der Bundespräsident zum Bundeskanzler ernennen.
Er kann die Ernennung nur ablehnen, wenn die Wahl nicht grundgesetzmäßig zustande gekommen ist."
Dann kann ein AfD-Kandidat eben nicht zum Bundeskanzler gewählt werden, solange die Abgeordneten aller anderen Parteien zuammenhalten. Siehe "die Aussicht hat". Da bin ich mir sicher, wenn nicht über 50% der Abgeordneten, dann wären meine Überlegungen für den Abfalleimer.. Bitte jetzt nicht "aber die Linken".
DAS wäre der
finale Schuss in unser
aller Birne.
Knippi
Die Stones sind wir selber.