Hallo,
erstmal zu den Pacemakern, aus den internationalen Wettkampfregeln:
[INDENT]
Regel 144.2c
Die folgenden Umstände sind im Sinne dieser Regel als Unterstützung anzusehen und sind deshalb
nicht erlaubt:
c das Schrittmachen durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu
überrundende Läufer/Geher oder durch technische Hilfe jeder Art.
d Besitz oder Benutzen von Video- oder Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten,
Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich.[/INDENT]
Interessant auch Teil d ... für die Mp3-Player-fetischisten, die das Laufen so wenig mögen, dass sie sich mit Musik über die Zeit retten müssen.
woodstock hat geschrieben: 
So ist das also?
Dann zu den gemischten Wettkämpfen, das ist international gesehen auch ganz klar geregelt, wieder aus den IWR:
[INDENT]
Regel 147 Gemischte Wettkämpfe
Bei allen vollständig innerhalb einer Leichtathletikanlage stattfindenden Wettkämpfen sind gemischte
Wettkämpfe mit männlichen und weiblichen Teilnehmern nicht erlaubt (s. auch Regel 260.18d).
260.18d
d Die von einem Athleten in einem gemischten Wettkampf (männliche und weibliche Teilnehmer)
erzielte Leistung wird nicht als Weltrekord anerkannt.[/INDENT]
Das Betrifft keine Straßenläufe, deswegen der Passus "vollständig innerhalb einer Leichtathletikanlage"!
Dazu noch:[INDENT]
Regel 149 Gültigkeit von Leistungen
Die Leistung eines Wettkämpfers ist nur gültig, wenn sie bei einem offiziellen, gemäß diesen Regeln organisierten und durchgeführten Wettkampf erzielt worden ist.
[/INDENT]
Hierzulande im DLV ist es etwas dehnbarer geregelt:
[INDENT]
VAO § 1.3
Bei den in § 6 Nr. 1.1 bis 1.5, 3.1 und 3.2 LAO genannten Verbands- und Offenen Veranstaltungen können gemischte Wettkämpfe mit männlichen und weiblichen Teilnehmern durchgeführt werden, wenn sich nur wenige Teilnehmer/-innen zu den ausgeschriebenen Wettbewerben gemeldet haben oder ein Wettkampf wegen der geringen Teilnehmerzahl ausfallen
müsste. Organisatorische Gründe, wie Straffung des Zeitplans, können ebenfalls Anlass für die Durchführung von gemischten Wettkämpfen sein (siehe auch § 4 Nr. 6 und 7 sowie § 5 Nr. 3 dieser Ordnung). Unberührt hiervon bleiben jedoch die Bestimmungen in Regel 260.18d IWR, die insoweit für die Anerkennung von Welt- und Europarekorden gelten.
[/INDENT]
Man findet hier also immer eine Ausrede, um Männer und Frauen zusammenzulegen (Straffung des Zeitplans sollte immer durchgehen

), also ist der tolle Lauf von Simret Restle zu recht in der Bestenliste über 5000m, ich glaub, sie hat mind. einen ihrer "Hasen" sogar noch abgezogen am Ende. Ich hab beim auslaufen immer wieder staunend zugesehen, sie hat auch einen sehr schönen Stil und ist für mich eine der wenigen Nachwuchshoffnungen im Lauf.
Gruß
Christof