AlsterRunde hat geschrieben:@neonhelm:
habe die Sportordnung gelesen und schlussfolgere, dass es einem Startpassinhaber überlassen wird, an einem Sprinttriathlon oder an einem am gleichen Tag/Ort stattfindenen Jedermann-/Volksdistanz teilzunehmen. Ist das richtig? Wenn ja, warum macht man dann einen Unterschied?
bin im letzen jahr mal bei ein jedermann triathlon ( 750- 27 - 5,4 ) gestartet wo zeitgleich ein sprinttriathlon ( 750- 27 - 5,4 ) stattfand
da hieß es vorher in der ausschreibung das besitzer mit gültigen startpass die bei den jedermänner volkstriathlon gemeldet sind und starten disqualifiziert werden ,
war gerade mal auf der HP des veranstalter da hießt es nun
Startberechtigung:
Sprintdistanz – Jahrgang 1993 und älter. Gem. Sportordnung der DTU erfolgt eine Unterscheidung in Jedermann- und Sprintwertung nicht mehr. Eine Vereinszugehörigkeit bzw. Tageslizenz ist nicht erforderlich.
muss sich 2009 was geändert haben , für die sprintdistanz wollten die im letzten jahr noch eine tageslizens ,