Moin an alle,
kann mir jemand sagen, als was ein Roller bei der Mitnahme in der Bahn zählt?
Mal höre ich, der Roller zählt nicht als Fahrrad und darf somit nicht auf Radwegen genutzt werden, anderseits soll man in der Bahn Fahrradzuschlag zahlen.
Danke
Schöne Grüße
Jens