Einbildung ist auch eine Bildung. Das erste, was die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall tut, ist die Ablehnung jedweder Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Dagegen kann die Besitzerin ja gern klagen, wenn es ihr behagt.
Nach einem Biß würde ich als Geschädigter gegen eine solche ...
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- 10.01.2012, 10:55
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