Zugegeben, die Frage kommt mir ein wenig kurios vor. Trotzdem stelle ich sie mal: Inwiefern gelten eigentlich allgemeine Gesetze und Verordnungen bei Volks- und Straßenläufen?
Damit meine ich jetzt nicht, ob es verboten ist, vorauslaufende Läufer mit Waffengewalt zum Stehenbleiben zu zwingen, um sich eine bessere Plazierung zu sichern. Und es geht mir auch weniger ums spontane Pinkeln am Streckenrand (es gibt ja Kommunen, die per Verordnung öffentliches Urinieren als Ordnungswidrigkeit ahnden).
Die Frage kam mir beim Betrachten des Streckenvideos vom letzten Frankfurt-Marathon. Auf der Mainzer Landstraße kommen dem Begleitfahrzeug, aus dem heraus während des Laufs die Strecke gefoílmt wird, hinter km 33 (im Film bei 5:10 und 5:13) direkt hintereinander zwei Straßenbahnen entgegen. Absperrungen zwischen Strecke und Gleisen gibt es nicht. Was für juristische Folgen hätte hier wohl ein Unfall?
Oder ein realistischer Fall, den viele schon erlebt haben: Nehmen wir an, ich will einen anderen Läufer überholen oder überrunden. Gerade als ich vorbeiziehen will, schert er seinerseits aus, so daß ich keine Chance mehr zum Ausweichen habe und ihn über den Haufen renne. Ich kann weiterlaufen. Darf ich das auch, oder muß ich mir erst ein Bild der Lage verschaffen und ggf. erste Hilfe leisten, um mich nicht der Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung schuldig zu machen? Oder fällt dergleichen eher unter "dumm gelaufen" und "jeder ist sich selbst der Nächste"?
Man kann sich bestimmt noch etliche ähnliche Situationen ausdenken bzw. hat sie längst erlebt oder von ihnen gehört. Sind Volks- und Straßenläufe bis zu einem gewissen Grad rechtsfreie Räume, oder gibt es für bestimmte Fälle klare Verhaltensregeln bzw. gelten die allgemeinen Gesetze und Vorschriften?
Allgemeine Gesetze und Vorschriften bei Volks- und Straßenläufen(?)
1Дуа кинум йах иди, ту пуц ца бофт тар ту-хез йатов̌!