Hallo,
bei der Anmeldung zu Läufen z.B. Halbmarathon steht ja häufig folgendes:
"[font=&]Ich erkläre, dass ich für den xxx ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde."
Manchmal mit ärztlicher Bestätigung, manchmal ohne.
Ich denke die ärztliche Bestätigung erhält man über eine entsprechende sportmedizinische Untersuchung.
Aber was genau soll das heißen "körperlich gesund".
Hat man beispielsweise ein " leichtes Zwicken im Knie" oder auch eine leichte Erkältung, einen gebrochenen Finger etc. ist man ja per Definition nicht gesund, kann aber ggf. den Lauf wohl doch durchziehen. Wie eng sieht man das im Sinne dieser Haftungsauschlüsse?
Wie eng handhabt ihr das?
Viele Grüße
Thomas
[/font]
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Sch.-egal.
Es geht nur darum, dass der Veranstalter nicht haftet und im Falle eines Falles nur einer verantwortlich ist: Man selbst.
Es geht nur darum, dass der Veranstalter nicht haftet und im Falle eines Falles nur einer verantwortlich ist: Man selbst.
Runalyze-Profil
Mein Lauftagebuch "Ausgerechnet ich laufe"
PBs: 10k: 44:27 (3/18), HM: 1:34:25 (4/23), M: 3:30:35 (04/19) Ultra: 72,3km in 7:28h (12/19), 110km in 24h (6/19)
Mein Lauftagebuch "Ausgerechnet ich laufe"
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Wenn Du das Attest nicht hast, haftet der Veranstalter nicht.
Wenn Du es hast, ist es genauso.
Auch wenn du einfach nur unterschreibst, ändert sich nichts.
Nur wenn du nichts bestätigst, wird nichts passieren. Du darfst aber auch nicht teilnehmen.
Also, was soll die Frage? Hat schon einmal jemand einen Veranstalter erfolgreich verklagt? (Abgesehen vom Amiland, da kann man bekanntlich für jede eigenen Blödheit einen Schuldigen finden.)
Wenn Du es hast, ist es genauso.
Auch wenn du einfach nur unterschreibst, ändert sich nichts.
Nur wenn du nichts bestätigst, wird nichts passieren. Du darfst aber auch nicht teilnehmen.
Also, was soll die Frage? Hat schon einmal jemand einen Veranstalter erfolgreich verklagt? (Abgesehen vom Amiland, da kann man bekanntlich für jede eigenen Blödheit einen Schuldigen finden.)
Denke nicht über die Lösung nach, sondern über das Problem. :idee2:Die Lösung ergibt sich dann von selbst.
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Der Haftungsausschluß gehört zu den üblichen Bedingungen bei einer Laufveranstaltung. Der Veranstalter wäre blöd, wenn er ihn nicht in der Ausschreibung hat
http://blv-sport.de/fileadmin/service/d ... tungen.pdf
In Deutschland ist mir kein normaler Volks- oder Strassenlauf bekannt, wo ein ärztliches Attest verlangt wird.
http://blv-sport.de/fileadmin/service/d ... tungen.pdf
In Deutschland ist mir kein normaler Volks- oder Strassenlauf bekannt, wo ein ärztliches Attest verlangt wird.
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf