Bonno hat geschrieben:Ob sich Profisportler bei einer Teilnahme an einer Demo einer reelen Gefahr aussetzen? Immerhin wurde diese Veranstaltung von den Gesundheitsbehörden genehmigt (die bei seiner solchen Genehmigung auch das Gefahrenpotential berücksichtigt, dass sich nicht alle Teilnehmer an die Maskenpflicht halten) und auch nicht von den Gerichten gecancelt (die auch den Gesundheitsaspekt im Auge haben).
Eine Demonstration wird nicht vom Gesundheitsamt genehmigt!
Eine Versammlung muss über die Polizei, bei der Versammlungsbehörde beantragt werden.
Es wird das Vorliegen eines Hygienekonzeptes geprüft und wenn es den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes formal entspricht, muss die Behörde die Demo genehmigen.
Da das Hygienekonzept der Veranstalter nicht eingehalten wurde, wurde die Demo von der Polizei aufgelöst.
Ein Infektionsrisiko besteht immer auch bei einer genehmigten Demo - die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... n-100.html
https://www.berlin.de/polizei/service/v ... #merkblatt
Bonno hat geschrieben:
Jedenfalls dürfte daher das alleinige Argument "Teilnahme an einer Demo" einer arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzklage kaum standhalten.
Falsch!
Die Teilnahme an der Demonstration ist zwar ein außerdienstliches Verhalten,
aber eine Kündigung wegen eines Pflichtverstoßes außerhalb der Arbeitszeit ist denkbar, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht.
So haben schon Arbeitsgerichte in früheren Fällen entschieden.
Nun prüfen wir mal ob ein Bezug, eines Profibasketballers bei Teilnahme an dieser Demo, zu seinem Arbeitgeber einem Basketballverein besteht:
klnonni hat geschrieben:
Wie glaubthaft wirkt ein Hygienekonzept für den zu künftigen Saisonbetrieb unter Zuschauern, wenn die eigenen Sportler öffentlich zivilen Ungehorsam gegenüber öffentlichen Hygieneauflagen propagieren?
Wie werbe wirksam sind Vorbildathleten, die öffentlich eine COVID-19 Infektion ins lächerliche ziehen und gleichzeitig sterbende COVID-19 Patienten an Beatmungsgeräten in den Nachrichten gezeigt werden?
Ich glaube damit ist der Bezug zum Arbeitsverhältnis gegeben.
Der Profisportler untergräbt in seiner Freizeit die Bemühungen seines Arbeitgebers die Arbeit (Spielbetrieb) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder aufzunehmen.
Des weiterem ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Spielers Sponsoren und Investoren eher von einer weiteren Kooperation absehen lässt.
Damit wird dem Arbeitgeber des Sportlers durch dessen Verhalten, sowohl der Einstieg in eine neue Saison unter Zuschauer Beteiligung, als auch das Fortsetzen der Geschäftsbeziehungen mit Sponsoren und Investoren erschwert.
Bonno hat geschrieben:
Wäre interessant, wie ein Arbeitsgericht dies bei einem "normalen Arbeitnehmer" sehen würde, der ohne Maske durch die überfüllte Fussgängerzone läuft (von mir aus auch an der Demo teilnimmt) , mit der Gefahr, sich zu infizieren (und morgen dann auch die gesamte Abteilung) und damit auch massiv gegen die Interessen des Arbeitgebers verstösst.
Steht das Einkaufen oder die Demo mit oder ohne Maske im direktem Bezug zum Arbeitsverhältnis ?
Bei den meisten nicht – aber bestimmte Berufsgruppen könnten zumindest bei Demonstrationen Probleme bekommen.
Das glaube ich schon...