Zak_McKracken hat geschrieben:Zu 1) es kommt aber eben darauf an, was "konkret" ist, dieses Wort findet sich in der Legaldefinition der Rechtsdienstleistung. In Legaldefinitionen ist jedes Wort wichtig.
Zu 2) wenn Du das Rechtsdienstleistungsgesetz anführst, ist es nicht entscheidend, ob es anwendbar ist oder nicht?
Zu 3) ein guter Ansatz wäre eine Randnummer aus einem RDG-Kommentar zu Paragraph 2 RDG. Richter lesen so etwas übrigens gern. Und entgegen landläufiger Vorstellung wird ein Richter Paragraphen nicht nach Gutdünken auslegen, sondern sich die Gesetzesbegründung und höchstrichterliche Urteile angucken (oder eben den Kommentar lesen, der das schon für ihn erledigt hat).
Zu 4) also kennst Du den Forenbetreiber nicht, sondern hast nur schon mal irgendwo ein Gerücht aufgeschnappt. Ansonsten könntest Du ja den konkreten Fall ausreichend abstrakt wiedergeben.
Zu 5) für dem Fall fehlen zu viele Fakten, richtig. Und deshalb ist er nicht konkret, weshalb hier auch keine Rechtsdienstleistung erbracht wird. q.e.d.
zu 1) Ich verstehe nicht was du damit sagen willst. Natürlich ist "konkret" wichtig... es ist sogar eine hinreichende Bedingung, für die Bewertung ob eine RDL vorliegt. Nur ist es nicht entscheident, ob ich (!) den Fall für konkret erachte, sondern wenn, dann die involvierten juristischen Organe.
zu 2) Es ist nicht entscheidend, ob ich beurteilen kann, ob eine Rechtsdienstleistung vorliegt oder nicht... sondern es ist entscheidend wie das im Klagefall der Richter sieht.
zu 3) Eine formaljuristische Diskussion würde hier doch den Rahmen sprengen, oder? Wollen wir jetzt wirklich Beck und Konsorten konsultieren?
zu 4) Persönlich kenne ich den Forenbetreiber nicht persönlich nur online im Rahmen einer längeren Mitgliedschaft in einem Forum und habe miterlebt, wie er die Moderation innerhalb des Forums bzgl. Rechtsthemen entsprechend verschärft hat, weil er aufgrund eines Verstoßes (nicht durch ihn selbst, sondern aufgrund Rechtsberatung innerhalb seines Forums) gegen das RDG innerhalb des Forum bestraft wurde. Der Fall ist aber auch schon einige Zeit her und ich weiß nicht, wieweit die Rechtssprechung hier mittlerweile andere Maßstäbe anlegt.
Unhabhängig davor werde ich aber auch keine weitere Abstraktion der Angelegenheit geben, weil ich das auch nicht wollte, würde es mich betreffen.
zu 5) War in dem mir bekannten Fall aber anfangs auch so und hat sich über kurze Zeit entwickelt. Das Fehlen von einzelnen Fakten bedeutet außerdem nicht zwingend, dass ein Fall nicht konkret sein kann. Entscheidend ist, ob die vorliegenden Fakten ausreichend sind um die Voraussetzungen eines konkreten Falles vorhanden sind.
Nimm's mir nicht krumm, aber bei mir erweckt sich gerade der Eindruck, dass du versuchst mir hier eine Aussage in den Mund zu legen, die ich in keinster Weise getätigt habe.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es bei einem Verstoß u.U. auch der Betreiber haftbar gemacht werden kann... nicht muss... nicht wird... nicht, dass hier eine Rechtsberatung stattfindet... usw.
Das ist wie wenn ich sage, dass wenn man jemand anderen sein Auto überlässt, man als Halter auch für dessen Vergehen haftbar gemacht werden kann.