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Haftung bei privat organisierten Lauftreff

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Wer von den ängstlichen Veranstalterhaftpflichtbefürwortern hat denn selbst schon einmal so eine Versicherung abgeschlossen? Erkundigt ihr euch vor dem Besuch privater oder öffentlicher Veranstaltungen beim Ausrichter/Organisator/Einlader, ob eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht? Wenn nein, geht ihr trotzdem hin?

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rono hat geschrieben:Wer von den ängstlichen Veranstalterhaftpflichtbefürwortern hat denn selbst schon einmal so eine Versicherung abgeschlossen? Erkundigt ihr euch vor dem Besuch privater oder öffentlicher Veranstaltungen beim Ausrichter/Organisator/Einlader, ob eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht? Wenn nein, geht ihr trotzdem hin?
Die Frage des TE lautete nicht, ob er eine abschliessen soll, sondern er wollte generell wissen, wie es mit dem Thema Haftung aussieht, deshalb hat er auch Müsste wissen ob die Läufter mit für etwas haftbar machen können oder ggf. 3te wie Zuschauer. gefragt. Ich habe auch an keiner Stelle erwähnt, dass man eine Versicherung abschliessen muss, ich möchte dem TE aber nicht sagen: "Da brauchste keine Angst zu haben, weil du nicht haften wirst!" sondern "beim kleinen Lauf mit 20 Bekannten unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschliessen und je größer die Veranstaltung, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass a) Haftung in Frage kommt und b) eine Versicherung Sinn macht!" Alles andere wurde hinzugedichtet, verdreht oder überlesen. Als Co-Moderator sollte man sich schon die Mühe machen Beiträge zu lesen.

Die Tatsache, ob ein Veranstalter eine Versicherung hat, ist in aller Regel völlig bedeutungslos, weil es keine Rolle spielt, wer den Schaden nun bezahlt (Veranstalter oder Versicherung).

Eigentlich ist es mir ja zu blöd unbelehrbare Rechtslaien immer wieder zu kritisieren, aber gerade im Hinblick darauf, dass der TE größere Läufe plant mit Aussenstehenden, will ich die "Mach dir keine Gedanken"-Mentalität hier nicht unkommentiert so stehen lassen.
Im übrigen hat das auch nichts mit ängstlich zu tun, sondern mit dem verantwortungsbewussten Umgang einer Organisation, zu der auch gehört, dass man sich über etwaige Risiken informiert (und deren Wahrscheinlichkeit). An anderer Stelle habe ich bereits erwähnt, dass sowohl die "Öffentlichkeit" des Laufs mit 20 Bekannten, als auch eine etwaige Haftung nicht sehr wahrscheinlich ist. Was der TE damit macht, ist seine Sache. Ich habe auch niemandem geraten, eine Versicherung abzuschliessen, aber man sollte schon wissen, was auf einen zukommt und kann dann selbst abwägen, was man tut.

Ich glaube viele können hier auch nicht zwischen sachlicher Inhaltsdiskussion und persönlichen Anfeindungen unterscheiden bzw. zwischen praktischer Relevanz und rechtlichem Standpunkt. Aber für mich wars das in diesem Thread dann auch. ;)

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rono hat geschrieben:Wer von den ängstlichen Veranstalterhaftpflichtbefürwortern hat denn selbst schon einmal so eine Versicherung abgeschlossen?
Ich - und ich war sehr froh darum....
rono hat geschrieben: Erkundigt ihr euch vor dem Besuch privater oder öffentlicher Veranstaltungen beim Ausrichter/Organisator/Einlader, ob eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht?
Nein, warum denn. Kann mir doch egal sein, ob die Versicherung meinen Schaden bezahlt oder der Veranstalter.
faceyourtarget hat geschrieben: Im übrigen hat das auch nichts mit ängstlich zu tun, sondern mit dem verantwortungsbewussten Umgang einer Organisation, zu der auch gehört, dass man sich über etwaige Risiken informiert (und deren Wahrscheinlichkeit).
Der wichtigste Punkt kam ja noch gar nicht zur Sprache: Es wird kaum der Teilnehmer sein, der Schadensansprüche stellt. Vielmehr tut es seine Krankenversicherung, die ihre Behandlungskosten zurück haben will. Und da habe ich als Organisator so eines Laufes verdammt schlechte Karten!

Und das war es auch von meiner Seite. Habe fertig.
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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faceyourtarget hat geschrieben:Die Frage des TE lautete nicht, ob er eine abschliessen soll, sondern er wollte generell wissen, wie es mit dem Thema Haftung aussieht, deshalb hat er auch Müsste wissen ob die Läufter mit für etwas haftbar machen können oder ggf. 3te wie Zuschauer. gefragt. Ich habe auch an keiner Stelle erwähnt, dass man eine Versicherung abschliessen muss, ich möchte dem TE aber nicht sagen: "Da brauchste keine Angst zu haben, weil du nicht haften wirst!" sondern "beim kleinen Lauf mit 20 Bekannten unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschliessen und je größer die Veranstaltung, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass a) Haftung in Frage kommt und b) eine Versicherung Sinn macht!"
Auch wenn ich die Art, wie die Diskussion geführt wird, nicht so gut finde, inhaltlich stimme ich dir zu.

Kurz gesagt, es ist wie bei allem im Leben nie ganz auszuschließen, dass du von irgendwem für irgendwas haftbar gemacht wirst und ein Richter dem Recht gibt.
Das Risiko für den Initiator ist um so geringer, je eindeutiger es nicht nur behauptet sondern tatsächlich eine private Veranstaltung ist.
Neue Laufabenteuer im Blog

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Also, aus eigener Erfahrung innerhalb der Familie kann ich sagen, dass die Krankenkasse des Verunfallten da ziemlich hartnäckig sein kann. Das geht sogar soweit, dass man dann eines Tages ein Schreiben eines Rechtsanwaltes in der Post hat, weil man bisher der anderen Krankenkasse seine Haftpflichtversicherung nicht mitgeteilt hat. Und der Krankenkasse des Verunfallten ist es auch völlig egal, ob man tatsächlich der Unfallverursacher ist oder nicht.Hauptsache die haben erst mal einen gefunden, bei dem sie versuchen können ihr Geld zu bekommen.

Und aus einem zweiten Fall weiß ich, dass die Krankenkasse des Verunfallten auch schon mal Monate braucht, bis sie den Fall bearbeitet und Fragen stellt.

Daher finde ich die Ausgangsfrage sehr berechtigt und die teilweise ironischen Beiträge hier nicht wirklich produktiv. Ich möchte diese Leute hören, wenn sie denn mal selber als Unfallverursacher in die Pflicht genommen werden.

Und davon abgesehen würde mich auch interessieren, wie den die Haftung bei einem normalen wöchentlichen privaten Lauftreff aussieht. Aber da weiß hier ja leider keiner Bescheid und im Internet habe ich dazu auch nichts gescheites gefunden.

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so-fan hat geschrieben:Ich - und ich war sehr froh darum....



Nein, warum denn. Kann mir doch egal sein, ob die Versicherung meinen Schaden bezahlt oder der Veranstalter.



Warum warst Du froh?

Warum ist Dir das egal? Kennst Du immer die Vermögensverhältnisse des Veranstalters/Organisators/Einladers?

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rono hat geschrieben:Wer von den ängstlichen Veranstalterhaftpflichtbefürwortern hat denn selbst schon einmal so eine Versicherung abgeschlossen? Erkundigt ihr euch vor dem Besuch privater oder öffentlicher Veranstaltungen beim Ausrichter/Organisator/Einlader, ob eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht? Wenn nein, geht ihr trotzdem hin?
Unser Verein hat für seine Mitglieder eine Versicherung abgeschlossen, die einspringt, wenn mal etwas passiert. Bedingung ist natürlich, das man für den Verein tätig bzw. unterwegs ist. Beim Aufräumen des Vereinshauses und beim Training in der Vereinshalle ist das ziemlich eindeutig. Bei Wettkämpfen muß man natürlich unter dem Vereinsnamen starten.

Viele Unfälle passieren doch auf der Fahrt zu oder von den Wettkämpfen. Und wenn man mit drei oder vier Vereinsmitgliedern im Auto auf der Fahrt zum Wettkampf einen Unfall baut, zahlt die Versicherung des Ausrichters/Organisators/Einladers mit Sicherheit nicht. (wenn er denn eine hat)

Wenn im Wettkampf etwas passiert (Zusammenprall, Sturz etc.) ist man erst einmal versichert. Ob und wie die Vereinsversicherung sich dann das Geld von anderen (Verursacher, Veranstalter) wiederholt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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Santander hat geschrieben:Unser Verein hat für seine Mitglieder eine Versicherung abgeschlossen, die einspringt, wenn mal etwas passiert. Bedingung ist natürlich, das man für den Verein tätig bzw. unterwegs ist.
Genau das ist hier doch das Problem, die Frage geht doch darum, welche Haftung bei einem privat organisierten Lauf bzw. privaten Lauftreff auf einen zukommen kann.
Vereinsmitglieder sind übrigens über die Mitgliedschaft des Vereins im entsprechenden Sportverband abgesichert. Die von dir angesprochene Versicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die ein Verein abschließen kann und die auch nicht ganz billig ist.

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Es wird in dieser Jahreszeit zigtausende von Veranstaltungen geben, wo sich Leute aus Vereinen, Lauftreffs, Betrieben, Verwandschaft etc zu einem netten Beisammensein -mit und ohne sportliche Betätigung (z.B. kegeln, eislaufen, joggen)- treffen, um ein paar nette Stunden bei Kakao, Glühwein etc. zu verbringen. Es ist Alkohol im Spiel, es könnte glatt sein aufgrund der jahreszeitlichen Witterung - das Leben ist manchmal lebensgefährlich. Wenn ich einige Beiträge in diesem Thread lese, stehen alle Organisatoren -wie z.B. der TE- mit einem Bein in der Insolvenz und dem anderen im Gefängnis.

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rono hat geschrieben: Wenn ich einige Beiträge in diesem Thread lese, stehen alle Organisatoren -wie z.B. der TE- mit einem Bein in der Insolvenz und dem anderen im Gefängnis.
Das ist gar nicht falsch - das liegt aber nicht an den normalen Leuten, sondern an der "anderen Seite", die auf ein mal eine schnelle mark wittert und da sollte man sich schon Gedanken machen...


Gestern hatte ich für 17 Teilnehmer des Rückenfitnesskurses im örtlichen Cafe ein Frühstück (jeder zahlt selber :teufel: ) "organisiert".

Nach Kenntnis dieses Threads vorab, konnte ich kaum was essen, weil ich dauernd panikartig mich umsah, ob jemand evtl. an einer Gräte in seinem Brötchen ersticken würde oder sich mit heißem Kaffee die Orangenhaut dunkel färben würde oder am Mehrkornbrötchen den frisch gestylten "nail" verunstaltete :uah:

Bis jetzt gabs noch keine Ansprüche - jetzt warte ich mal so 4 Jahre ab - oder verjährt das auch erst nach 30`?


gruss hennes

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Wer eine Sportveranstaltung durchführt, muss die dabei entstehenden Gefahren für Sportler und Zuschauer möglichst gering halten. Den Veranstalter trifft die sog. Verkehrssicherungspflicht. Demnach sind Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen, die ein sachkundiger, verständiger und umsichtiger Mensch für ausreichend halten darf. Es ist nicht möglich, jede Gefahr vorherzusehen und jegliches Risiko auszuschließen.

Haftung gegenüber Zuschauern

Die Verkehrssicherungspflichten beinhalten, dass alle naheliegenden Gefahren auszuschließen sind. Abhängig wird diese Anforderung immer davon gemacht, für wen die Sportveranstaltung geplant wurde.
Selbstverständlich ist für die Sicherheit der Sportanlage selbst zu sorgen. Zuschauerränge sind beispielsweise in einem Zustand zu halten, der die baurechtlichen Vorschriften erfüllt. Ausserdem müssen die aus dem Spielbetrieb hervorgehenden Gefahren abgewendet werden. Beim Eishockey sind Schutzvorrichtungen vor dem Puck genauso nötig wie ein Fangnetz beim Hammerwurf.

Auf der anderen Seite müssen Zuschauer auch mit gewissen Gefahren rechnen. Solange ihnen eine realistische Abwehrmöglichkeit bleibt, sind besondere Vorkehrungen nicht unbedingt notwendig. Ein in die Zuschauer geschlagener Vollyball kann z.B. im Normalfall problemlos ohne Verletzungsrisiko abgewehrt werden.

Bei Massenveranstaltungen sind strengere Voraussetzungen zu erfüllen. Es müssen auch mögliche Gefahren, die von Zuschauerreaktionen ausgehen können, bedacht werden. Meist sind zu diesem Zweck von Verbänden wie der UEFA oder dem DFB Sicherheitsvorschriften erlassen worden, die von den veranstaltenden Vereinen einzuhalten sind.
Schließlich muss der Veranstalter auch auf einen Unfall vorbereitet sein. Je nach Ereignis ist ein Notrufsystem, ein anwesender Sanitätsdienst oder Arzt bereitzustellen.

Haftung gegenüber Sportlern

Jeder, der einen Sport ausübt, trägt die darin angelegten Gefahren grundsätzlich selbst. Im Vergleich zu Zuschauern ist der Risikobereich deutlich erhöht. Witterungseinflüsse, die zu einer rutschigen Laufbahn führen, sind beispielsweise vom Sportler grundsätzlich einzukalkulieren.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass von den genutzten Sportanlangen- und geräten keine unzumutbaren Gefahren für den Sportausübenden ausgehen. Ganz besonders hoch ist die Verkehrssicherungspflicht bei Anlagen, die dem allgemeinen Publikum offenstehen, z.B. Skipisten oder Badeanstalten. Gefahrenquellen (wie z.B. Drähte oder Betonsockel auf Skipisten), die nicht oder nur schwer für den Sportler zu erkennen sind, müssen abgesichert werden. In jedem Fall sind Anfänger auf mögliche Gefahren hinzuweisen und kindergerechte Sicherungen vorzunehmen.

Quelle: Haftung der Sportveranstalter Sportrecht 123recht.net

2.1 Träger bzw. Veranstalter
Als Träger bzw. Veranstalter eines DLV-Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-TREFFs kann ein Verein oder eine ähnliche Institution fungieren. In erster Linie geht es hierbei um die Frage der Haftung, denn der Träger bzw. Veranstalter ist für eine ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung haftbar, auch wenn für die Teilnahme kein Entgelt verlangt wird.
Sportvereine sind über ihre Landessportbünde versichert. Alle übrigen Veranstalter sollten ihre Versicherungsvereinbarungen dahingehend überprüfen, ob sie die Veranstaltung eines DLV-Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-TREFFs einschließen.
In der Praxis haben sich für die Trägerschaft verschiedene Modelle bewährt. So besteht z. B. neben dem Verein als Veranstalter die Möglichkeit einer Patenschaft durch einen Verein.
Der DLV-Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-TREFF wird in diesem Verein dann z. B. als "Sport für Alle"- oder als "Breitensport"-Gruppe geführt. Die DLV-Lauf-, Walking- und Nordic-Walking-TREFFs, die sich keinem Sportverein anschließen wollen, können einen eigenen Verein gründen.

Quelle: Organisation der DLV-TREFFs - DLV-TREFFs - Laufen und Walking - leichtathletik.de

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Hennes hat geschrieben:
.....ob jemand evtl. an einer Gräte in seinem Brötchen ersticken......

Gräten.....ganz gefährlich. Stell Dir vor, Du bietest Fischfilet an und jemand findet eine.......;-) Ist wie mit dem Haar in der Suppe.

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Nouser hat geschrieben:Wer eine Sportveranstaltung durchführt......
Wer macht so etwas schon? Der TE will mit seinen unorganisierten Laufkumpels in der Vorweihnachtszeit joggen gehen mit anschließendem gemütlichen Beisammensein

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Lies doch die paar Zeilen erst mal durch, bevor Du unwissend ob des Inhalts unpassende Äußerungen von Dir gibst. Nach dem Lesen könntest Du das Gelesene auch noch mal versuchen halbwegs unvoreingenommen zu reflektieren.

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Zitat:

Die Grundprinzipien des staatlichen Haftungsrechts gelten auch beim Sport: Es haftet derjenige, der eine ihm obliegende Pflicht gegenüber einem anderen verletzt, dabei schuldhaft handelt und dadurch einen Schaden verursacht. Entscheidend ist demzufolge, auf welche Pflichten Sportler untereinander zu achten haben und welche Pflichten Sportveranstalter erfüllen müssen. Diese Pflichten ergeben sich oft aus den von Sportverbänden aufgestellten Regularien.
Als Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz kommen meist die Regelungen des Deliktsrechts (§§ 823ff. BGB) in Frage. An Ansprüche aus einem Vertrag ist regelmäßig bei der Haftung von Sportveranstaltern zu denken.
Das Prinzip ist einfach: wer sich bei der Ausübung eines Sports verletzt, hat den Schaden selbst zu tragen . Natürlich ist die Abwälzung auf einen Versicherer möglich, falls eine Versicherung vom Sportler, Verein oder Veranstalter abgeschlossen wurde.
Schadensersatz kann von einem anderen Sportler nur dann gefordert werden, wenn dieser die Verletzung verschuldet hat. Die Voraussetzungen, ob ein Verschulden vorliegt, ist bei einer Individualsportart anders zu beurteilen als bei einer Sportart, die gegeneinander ausgeübt wird.

Individualsport
Erfasst werden von dieser Bezeichnung Sportarten, die nebeneinander und im Normalfall ohne körperlichen Kontakt zu anderen Sportausübenden betrieben werden, z.B. Skilaufen, Leichtathletik, Reiten, Turnen, Schwimmen.
Jeder Sportler hat bei Individualsportarten grundsätzlich die Pflicht, sich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet oder schädigt. Wann die Grenzen zu einer Gefährdung überschritten sind und damit eine Pflichtverletzung vorliegt, ist schwer zu beurteilen. Von den Gerichten werden deshalb meist die von Sportverbänden aufgestellten Regularien als Maßstab genommen.

Quelle :Haftung bei Sportverletzungen Sportrecht 123recht.net


In diesem Zusammenhang würde mich mal Interessieren was genau den während dem Laufen (oder danach) passieren soll das einen Haftungsanspruch gegen den TE auslösen soll ?

Und das ganze ist bestimmt keine "Sportveranstaltung" , eine solche müsste nämlich noch bei der Stadt/Gemeinde und wenn sie im Wald stattfindet beim zuständigen Forstamt angemeldet werden.

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upperhigh hat geschrieben: .



Und das ganze ist bestimmt keine "Sportveranstaltung" .....
Darauf will ich hinaus......ich war mit Arbeitskollegen oder Sportfreunden in der Vorweihnachtszeit schon beim Kegeln, Bowling, Dart und Billard......es ging dabei auch um Sieg und Platz. Waren das jetzt Sportveranstaltungen? Für was haftet der Organisator?

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Nouser hat geschrieben:Wer eine Sportveranstaltung durchführt, muss die dabei entstehenden Gefahren für Sportler und Zuschauer möglichst gering halten.

das ist hier ja nicht der Fall

...
Haftung gegenüber Sportlern

Jeder, der einen Sport ausübt, trägt die darin angelegten Gefahren grundsätzlich selbst.


na also, das isses doch....

und tschüss...... :nene:

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Nouser hat geschrieben:Lies doch die paar Zeilen erst mal durch, bevor Du unwissend ob des Inhalts unpassende Äußerungen von Dir gibst. Nach dem Lesen könntest Du das Gelesene auch noch mal versuchen halbwegs unvoreingenommen zu reflektieren.
Mich interessiert die Praxis, die Lebenswirklichkeit. Organisierst/veranstaltest Du für Freunde, Bekannte und Kollegen etwas? Wie verhälst Du Dich dann mit diesem ganzen theoretischen Wissen? Enthaftungserklärungen? Abschluß einer speziellen Versicherung?

Jetzt bitte nicht wieder seitenlange Zitate , sondern Butter bei die Fische.

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OK, oben habe ich ja recht lange etwas zitiert. Etwas zur Haftung... das ja kategorisch von Euch ausgeschlossen wird, da Ihr einen Lauftreff nicht als 'Sportveranstaltung' seht. Aber das ist ja auch egal, sobald ihr eine Gefahrenquelle schafft, mußt ihr dafür einstehen.
Mir ist es aber auch zu müßig schon wieder den ganzen Käse von vorne wiederholen zu müßen.

Da Du nach einer praxisnahen Lösung gefragt hast... siehe oben zu den DLV Lauf-TREFFs. Da schreiben die, daß diese Treffs aus Haftungsgründen von Vereinen oder Ähnlichem organisiert werden sollen. Denn Sportvereine sind über ihre Landessportverbände versichert. Bist Du kein Verein, wird nahegelegt, Deine Versicherungsvereinbarungen zu überprüfen, og sie einen DLV Lauf-TREFF einschließen. Ist dies nicht der Fall, kann angedacht werden, einen Verein zu gründer, oder, was wohl einfacher ist, einen Verein eine Patenschaft für die Laufgruppe übernehmen zu lassen.

Im Übrigen ist mir das hier endgültig zu nervig und ich kapituliere vor dem bornierten Diskussionsstil.

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Nouser hat geschrieben:Lies doch die paar Zeilen erst mal durch, bevor Du unwissend ob des Inhalts unpassende Äußerungen von Dir gibst. Nach dem Lesen könntest Du das Gelesene auch noch mal versuchen halbwegs unvoreingenommen zu reflektieren.
:daumen:
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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Wenn ich mich regelmäßig mit z.B. 10 Leuten zum Laufen treffe und das Lauftreff nenne, wo schaffe ich denn da eine Gefahrenquelle ?
Es geht hier nicht um einen generellen Haftungsausschluß.
Wenn ich während des Laufes einen meiner Mitläufer (unabsichtlich) zu Fall bringe und diesem Schaden zufüge (Verletzung/Zerstörung von Equipment) bin ich natürlich haftbar. Dafür brauche ich aber keine Veranstalterhaftpflicht, da sollte eine Privathaftpflicht reichen (es sei denn ich mache das mit Vorsatz).
Aber warum soll ich sonst haften wenn etwas passiert ? Nur weil ich den "Lauftreff" eventuell ins Leben gerufen habe ? Bin ich etwa für die Beschaffenheit des Weges verantwortlich ? Oder dafür das einer meiner Mitläufer unterwegs einen Passanten in irgendeiner Weise Schaden zufügt ?

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rono hat geschrieben:Mich interessiert die Praxis, die Lebenswirklichkeit. Organisierst/veranstaltest Du für Freunde, Bekannte und Kollegen etwas? Wie verhälst Du Dich dann mit diesem ganzen theoretischen Wissen? Enthaftungserklärungen? Abschluß einer speziellen Versicherung?
Das ist eine ganz andere Frage.
Ich weiß z.B., dass Autofahren ein erhebliches Risiko ist und fahre dennoch.

Da ich nicht übermäßig besorgt bin, würde ich auch den Spekulaltiuslauf ohne Bedenken durchführen und davon ausgehen, dass wie in 99 % vergleichbarer Sachen nichts passiert (und würde mich nie der Peinlichkeit hingeben eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben zu lassen.)

Wer eine besonders ängstliche Natur ist, sollte es halt unterlassen. Das ganze Leben ist ein Risiko.
upperhigh hat geschrieben:Wenn ich mich regelmäßig mit z.B. 10 Leuten zum Laufen treffe und das Lauftreff nenne, wo schaffe ich denn da eine Gefahrenquelle ?
...
Aber warum soll ich sonst haften wenn etwas passiert ? Nur weil ich den "Lauftreff" eventuell ins Leben gerufen habe ? Bin ich etwa für die Beschaffenheit des Weges verantwortlich ? Oder dafür das einer meiner Mitläufer unterwegs einen Passanten in irgendeiner Weise Schaden zufügt ?
Ich denke auch, das Risiko ist gering. Manchmal kann man aber gar nicht so doof denken und wenn die Versicherung des zu Schaden Gekommenen viel zahlen müßte, wird sie krampfhaft etwas suchen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Das ganze Leben ist ein Risiko.
Neue Laufabenteuer im Blog

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Nouser hat geschrieben:
Da Du nach einer praxisnahen Lösung gefragt hast... siehe oben zu den DLV Lauf-TREFFs. Da schreiben die, daß diese Treffs aus Haftungsgründen von Vereinen oder Ähnlichem organisiert werden sollen. Denn Sportvereine sind über ihre Landessportverbände versichert. Bist Du kein Verein, wird nahegelegt, Deine Versicherungsvereinbarungen zu überprüfen, og sie einen DLV Lauf-TREFF einschließen. Ist dies nicht der Fall, kann angedacht werden, einen Verein zu gründer, oder, was wohl einfacher ist, einen Verein eine Patenschaft für die Laufgruppe übernehmen zu lassen.
Bei einem Lauftreff sind vereinsfremde Teilnehmer NIE über die Verbandsversicherung mitversichert. Dazu bedarf es einer weiteren individuellen Versicherung die auch solche Teilnehmer einschliesst.

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Nouser hat geschrieben:OK, oben habe ich ja recht lange etwas zitiert. Etwas zur Haftung... das ja kategorisch von Euch ausgeschlossen wird, da Ihr einen Lauftreff nicht als 'Sportveranstaltung' seht. Aber das ist ja auch egal, sobald ihr eine Gefahrenquelle schafft, mußt ihr dafür einstehen.
Mir ist es aber auch zu müßig schon wieder den ganzen Käse von vorne wiederholen zu müßen.

Da Du nach einer praxisnahen Lösung gefragt hast... siehe oben zu den DLV Lauf-TREFFs. Da schreiben die, daß diese Treffs aus Haftungsgründen von Vereinen oder Ähnlichem organisiert werden sollen. Denn Sportvereine sind über ihre Landessportverbände versichert. Bist Du kein Verein, wird nahegelegt, Deine Versicherungsvereinbarungen zu überprüfen, og sie einen DLV Lauf-TREFF einschließen. Ist dies nicht der Fall, kann angedacht werden, einen Verein zu gründer, oder, was wohl einfacher ist, einen Verein eine Patenschaft für die Laufgruppe übernehmen zu lassen.

Im Übrigen ist mir das hier endgültig zu nervig und ich kapituliere vor dem bornierten Diskussionsstil.
Ich habe weder etwas ausgeschlossen noch diskutiert. Ich habe Dich -und Deine liker- gefragt, wie ihr praktisch mit dem von euch postulierten Haftungsrisiko bei einer privaten Veranstaltung umgeht. Dazu kommen nur Ausflüchte und allgemeines Geschwafel.

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Wie wird man Co-Moderator, wenn man nicht lesen kann?

Liegt das Problem vielleicht darin, dass man das Gelesene auch verarbeiten können sollte?
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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so-fan hat geschrieben:Wie wird man Co-Moderator, wenn man nicht lesen können will?
möglichst viele Beiträge schreiben, die nur einen unkommentierten Link mit polarisierendem Thema enthalten, dann wird das schon ;)

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so-fan hat geschrieben:Wie wird man Co-Moderator, wenn man nicht lesen kann?

Liegt das Problem vielleicht darin, dass man das Gelesene auch verarbeiten können sollte?
cantullus hat geschrieben:möglichst viele Beiträge schreiben, die nur einen unkommentierten Link mit polarisierendem Thema enthalten, dann wird das schon ;)


Wie armselig......
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