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Haftung bei privat organisierten Lauftreff

Haftung bei privat organisierten Lauftreff

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Hallo,
ich hätte mal ne kleine Frage.
Aus ner Blödelei entstand nun ein Lauftreff.
Wir wollen mit einigen Leuten am 16.12 laufen. Danach soll es Kakao und Spekulatiuskekse geben, sowie eine Urkunde.
Ein Bekannter von mir und ich sind derzeit am Planen und treten quasi als Veranstalter auf. Auf Urkunde steht sowas wie erfolgreich am 1sten Spekulatiuslauf teilgenommen, es gratulieren mit Kakao und Keks Schirmherrin und Racemanager (mit jeweiligen Namen und Unterschrift)

Meine Frage, wie ist da nun die Haftung.
Möchte nun nicht unbedingt ne Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Müsste wissen ob die Läufter mit für etwas haftbar machen können oder ggf. 3te wie Zuschauer.
Wir sind lediglich 20, aber frage lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Vielen Dank schon mal

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:gruebel:
ist doch ein privater Treff und seine Ausgestaltung privates Vergnügen, oder muss jetzt jemand der Freunde/Bekannte in den Biergarten einlädt ein erhöhtes Haftungsriskio tragen :nein:

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Eigentlich wäre ich noch nicht mal bei einem kommerziellen Grossanlass auf die Idee gekommen dass der Veranstalter irgendwelche Versicherungen für mich abschliesst oder für irgendwas haftet.
Allerdings kann es natürlich immer dumme Situationen und fiese Anwälte geben an die ich jetzt grad nicht denke :confused:

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Ich halte eine Schadensersatzpflicht für nicht vorsätzliche und nicht grob fahrlässige Handlungen auch für nahezu ausgeschlossen, da es sich m.E. wohl eindeutig um ein Gefälligkeitsverhältnis handelt (Gefälligkeit), vorausgesetzt du verlangst kein Geld dafür!!!!

Mit letzter Sicherheit kann man das aber nicht sagen. Was befürchtest du denn, dass dich jemand verklagt, weil nicht genügend Urkunden vorrätig sind? Wenn jemand umknickt etc. ist das doch sowieso immer eigene Blödheit.

Finde deine Idee super, viel Spaß dabei!!!

Gruß, Bomobo

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Wenn es eine private Veranstaltung ist (geladener Personenkreis, keine Veranstaltungsgebühr), dann kommt wohl Deine Privathaftpflich für Schäden auf, die bei der (Nach)feier entstehen können (evtl. am Gebäude in dem gefeiert wird und der Einrichtung - ähnlich wie bei einem Geburtstag, Hochzeit).
Beim Lauf selbst: Wenn A den B schubst, B fällt und verletzt sich, dann haftet A.
Wenn A fällt wg. z.B. Glatteis etc., hmm, da kann man mal drüber nachdenken. Könnte ich jetzt nicht mit Sicherheit beantworten. Evtl. übernimmt das auch die private Haftpflicht, gehört ja schließlich mit zur 'privaten Feier'. Kannst ja mal beim Versicherungsvertreter anklopfen. Mit nem Haftungsauschluß, den die Teilnehmer unterschreiben, bekommst Du die Haftung auch weg.

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Wenn Du weißt, wer auf den Renoir gekotzt hat, dann ist das klar. Wenn nicht, wird wohl der Eigentümer den 'Veranstalter' in die Pflicht nehmen wollen. Es sind eben die selben Gründe, warum man bei öffentlichen Veranstaltungen auch eine Veranstalterhaftpflicht haben möchte. Im privaten Bereich gibt es die Privathaftpflicht.

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Würde auf alle Fälle mit Haftungsausschluß arbeiten, beste Kumpels können manchmal zu Schweinen werden.
Gruß Wasseronkel
___________________________

Unser Gesundheitswesen kostet zuviel, es schließt zu viele Menschen aus, und es fördert weder Gesundheit noch verhindert es Krankheit. Es ist Zeit sich zu erheben, reinen Tisch zu machen und die Verantwortung für unsere Gesundheit selbst zu übernehmen.


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Ich denke, dass man als Veranstalter eines Laufs (egal ob mit oder ohne Geld) eine Haftung dann von Belang ist, wenn die Strecke z.b. nicht abgesichert ist. Wenn ein Teil z.b. über eine Straße verläuft und ein Autofahrer da jemanden ummäht, hat der Veranstalter seine Verpflichtung der Streckensicherung nicht erfüllt. Wenn der A über den B stolpert und der A sich das Bein bricht, hat der Veranstalter damit aber z.b. nichts zu tun.

Haftung kann ich mir nur bei Streckensicherung und Verpflegung vorstellen.

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faceyourtarget hat geschrieben:Ich denke, dass man als Veranstalter eines Laufs (egal ob mit oder ohne Geld) eine Haftung dann von Belang ist, wenn die Strecke z.b. nicht abgesichert ist. Wenn ein Teil z.b. über eine Straße verläuft und ein Autofahrer da jemanden ummäht, hat der Veranstalter seine Verpflichtung der Streckensicherung nicht erfüllt. Wenn der A über den B stolpert und der A sich das Bein bricht, hat der Veranstalter damit aber z.b. nichts zu tun.

Haftung kann ich mir nur bei Streckensicherung und Verpflegung vorstellen.
Es gibt hier keine "Veranstaltung" und auch keinen "Veranstalter". Also auch keine Haftung für irgendwas.

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In dem Moment wo ich soetwas durchführe bin ich Veranstalter. Solange nichts passiert interessiert es auch niemanden aber wenn etwas passiert dann gibt es scherereien.
Gruß Wasseronkel
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Wasseronkel hat geschrieben:In dem Moment wo ich soetwas durchführe bin ich Veranstalter. Solange nichts passiert interessiert es auch niemanden aber wenn etwas passiert dann gibt es scherereien.
... so ein Schmarrn....
hier liegt niemals eine Veranstaltung vor. Es gibt keine öffentlichen Einladungen/Veranstaltungshinweise, sondern es treffen sich Lauffreunde für eine zwanglose private Runde mit Gaudiurkunde zum Abschluss.

Hättest du Recht, dürfte ich auch keine Freunde mehr zu privaten Festen einladen... es wär in deinen Augen ja eine Veranstaltung auf mein Risiko. :tocktock:

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Habe früher Motorradausfahrten angeführt, unter Freunden, zwangslosen private Runden wie Du es nennst und habe mich mit dem auseinander gesetzt. Mußte mich belehren lassen und dies führt zu meiner heutigen Aussage, mit auch ein Grund das ich heute soetwas nicht mehr unternehmen würde.
Gruß Wasseronkel
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Unser Gesundheitswesen kostet zuviel, es schließt zu viele Menschen aus, und es fördert weder Gesundheit noch verhindert es Krankheit. Es ist Zeit sich zu erheben, reinen Tisch zu machen und die Verantwortung für unsere Gesundheit selbst zu übernehmen.


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Wenn der Lauf nur im privaten Umfeld stattfindet, mag das sein. Wenn ich aber den Leuten sage: "Ihr könnt ruhig noch Arbeitskollegen mitbringen und das ganze weitererzählen", ist man schneller Veranstalter, als man denkt! Wenn der Personenkreis starr ist (nur die Leute des Lauftreffs) trifft die offizielle Definition "Veranstalter" nicht zu. So ganz klar hat sich der TE diesbezüglich aber nicht ausgedrückt.

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Wenn ich eine private Feier (oder ein event) veranstalte, brauche ich keine Veranstalterhaftpflicht. Z.B. eine Hochzeitsfeier auf dem Land....der Sportverein, die freiwillige Feuerwehr, der Trachtenverein.....Gratulanten und Mitfeiernde in dreistelliger Zahl.....wer schließt da eine Veranstalterversicherung ab?

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Geht einfach laufen. In Foren wird oft einfach nur daher geredet. Wenn nur 20 Leute kommen udn ihr Lebkuchen verspeißt passiert garnix. Das ist ja an der Bushaltestelle schon mehr los!!!!

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faceyourtarget hat geschrieben:Wenn der Lauf nur im privaten Umfeld stattfindet, mag das sein. Wenn ich aber den Leuten sage: "Ihr könnt ruhig noch Arbeitskollegen mitbringen und das ganze weitererzählen", ist man schneller Veranstalter, als man denkt! Wenn der Personenkreis starr ist (nur die Leute des Lauftreffs) trifft die offizielle Definition "Veranstalter" nicht zu. So ganz klar hat sich der TE diesbezüglich aber nicht ausgedrückt.
Das hat doch mit dem Umfeld nichts zu tun. Sonst wäre ja jeder Lauftreff eine Veranstaltung. Und so lange nichts schriftlich existiert in Form von Programm, Plakat, Ausschreibung ist das nur eine zwanglose Zusammenkunft und keine Veranstaltung. Ansonsten wär auch noch wesentlich mehr erforderlich als nur eine Versicherung.

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....und schau einfach mal in den Regionalforen nach. Wenn ich so drüber nachdenke, wie oft sich die OG Hannover schon unversichert getroffen hat.......mannomann......welcher Leichtsinn :hihi:

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Erstmal danke.

Bin nur darüber gestoßen wegen folgendem Info gefunden habe:

Grds. ist es so, dass derjenige welcher eine Gefahrenquelle eröffnet Verkehrssicherungsverpflichtungen unteliegt. Also auch bei Verletzung dieser haften müsst.
Besonderheit gelten wiederum bezüglich Sportveranstaltungen. Da diese ja grds. Risikoanfälliger sind und derjenige, welcher er an einer solchen teilnimmt sich über diese Risiken bewusst ist. Folglich muss er auch am Haftungsrisiko teilhaben. Es sei denn diese Risiken sind allein in der Sphäre des der Veranstalters zu suchen (wenn z.B. die Strecke gefahrenträchtig ist).
Im Ergebnis hast du also durchaus ein gewisses Haftungsrisiko. Ein Ausschluss über den Weg "lediglich privater Lauftreff" ist nach erster vorsichtiger Einschätzung wohl nicht vollumfänglich möglich. Da derjenige, welcher sagt er sei nicht Veranstalter, sich aber wie ein solcher Verhält ist letztlich doch wieder in der Haftung. Einfach um das Missbrauchsrisiko zu mindern. Hier kommt es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung des ganzen an.

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skrollan81@gmx.de hat geschrieben:Erstmal danke.

Bin nur darüber gestoßen wegen folgendem Info gefunden habe:

Grds. ist es so, dass derjenige welcher eine Gefahrenquelle eröffnet Verkehrssicherungsverpflichtungen unteliegt. Also auch bei Verletzung dieser haften müsst.
Besonderheit gelten wiederum bezüglich Sportveranstaltungen. Da diese ja grds. Risikoanfälliger sind und derjenige, welcher er an einer solchen teilnimmt sich über diese Risiken bewusst ist. Folglich muss er auch am Haftungsrisiko teilhaben. Es sei denn diese Risiken sind allein in der Sphäre des der Veranstalters zu suchen (wenn z.B. die Strecke gefahrenträchtig ist).
Im Ergebnis hast du also durchaus ein gewisses Haftungsrisiko. Ein Ausschluss über den Weg "lediglich privater Lauftreff" ist nach erster vorsichtiger Einschätzung wohl nicht vollumfänglich möglich. Da derjenige, welcher sagt er sei nicht Veranstalter, sich aber wie ein solcher Verhält ist letztlich doch wieder in der Haftung. Einfach um das Missbrauchsrisiko zu mindern. Hier kommt es wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung des ganzen an.
JA eben, es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Wo ist nun das Problem bei deinem Popeligen Gruppenlauf? Ich hab schonmal beim Wandertag in der Schule Gummibärchen verteilt. Vorher habe ich aber eine Versicherung abgeschlossen, einen Krankenwagen in der Nähe positionieren lassen und die Polizei hat alles abgeriegelt.

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Entscheidend ist, ob der Personenkreis von Anfang an auf die Lauftreffteilnehmer beschränkt ist oder ob man prinzipiell auch anderen Leuten die Möglichkeit gibt, an diesem Lauf teilzunehmen. Die meisten, die hier mit breitgeschwellter Brust das Ganze als Unsinn abtun, sind sicher gerne bereit dir das Haftungsrisiko vertraglich abzunehmen.

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bomobo hat geschrieben:JA eben, es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Wo ist nun das Problem bei deinem Popeligen Gruppenlauf? Ich hab schonmal beim Wandertag in der Schule Gummibärchen verteilt. Vorher habe ich aber eine Versicherung abgeschlossen, einen Krankenwagen in der Nähe positionieren lassen und die Polizei hat alles abgeriegelt.
Der TE hat erstmal nur gefragt, ob er da in Haftung genommen werden kann. Dass bei einem 20 Mann Lauf, bei dem sich alle kennen, was passiert und die 2 ehrenamtlichen Organisatoren in Haftung genommen werden, mag unrealistisch sein, aber sich zu erkundigen ist sicher nicht der falsche Weg. Und viele Leute, die man nicht so gut kennt, lernt man erst richtig kennen, wenns Probleme gibt ;)

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bomobo hat geschrieben:Die Haftung kann man nicht vertraglich verschieben, sonst würden bei Großveranstaltungen immer nur irgendwelche insolventen Omis haften :klatsch:
Die Haftung nicht, aber man kann sich vertraglich verpflichtigen den Schaden zu übernehmen, wenn er entsteht ;) Oder was glaubst du, was Versicherungen, die Veranstalterhaftpflicht anbieten, tun? (wobei ich zugeben muss, dass ich mich unklar ausgedrückt habe)

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Dann sollte man auch eine Veranstaltungsausfallversicherung abschließen.......falls einer der guten Kumpels den Veranstalter in dem Fall verklagen würde.

Übrigens arbeite ich bei einer Versicherung :zwinker5:

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faceyourtarget hat geschrieben:Die Haftung nicht, aber man kann sich vertraglich verpflichtigen den Schaden zu übernehmen, wenn er entsteht ;) Oder was glaubst du, was Versicherungen, die Veranstalterhaftpflicht anbieten, tun? (wobei ich zugeben muss, dass ich mich unklar ausgedrückt habe)
:D Ja das ist klar, entschuldige, dass ich dich bezichtigt habe, falsche Vorstellungen zu besitzen.

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arbeite ebenfalls bei ner Versicherung, aber mehr Sparte LV.

Schade das Einige das wohl als affig abtun.

Fakt: ich kenne nicht alle, hat sich aus der SWB-Laufgruppe um den Halbmarathon/Marathon HB entwickelt.
Fakt: es sind weitere angedacht und ggf. dann auch größer

Somit hätte ich es gerne nur gewusst. Klar einerseits denke ich mir hey just for fun aber andererseits man lernt Leute immer erst dann kennen, wenn es um Kohle geht.

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skrollan81@gmx.de hat geschrieben:arbeite ebenfalls bei ner Versicherung, aber mehr Sparte LV.

Schade das Einige das wohl als affig abtun.

Fakt: ich kenne nicht alle, hat sich aus der SWB-Laufgruppe um den Halbmarathon/Marathon HB entwickelt.
Fakt: es sind weitere angedacht und ggf. dann auch größer

Somit hätte ich es gerne nur gewusst. Klar einerseits denke ich mir hey just for fun aber andererseits man lernt Leute immer erst dann kennen, wenn es um Kohle geht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man beim Lauftreff-internen Lauf in Haftung genommen wird, ist sicherlich verschwindend gering, aber man soll niemals nie sagen. Spätestens wenn der Lauf "größer" werden soll (sprich: es wird Gott und der Welt erlaubt teilzunehmen) ist eine Veranstalterhaftpflicht unumgänglich.

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faceyourtarget hat geschrieben:Die Haftung nicht, aber man kann sich vertraglich verpflichtigen den Schaden zu übernehmen, wenn er entsteht ;) Oder was glaubst du, was Versicherungen, die Veranstalterhaftpflicht anbieten, tun? (wobei ich zugeben muss, dass ich mich unklar ausgedrückt habe)
Das sagt schon das Wort "VERANSTALTERhaftpflicht". Und eine Veranstaltung beginnt erst schon mal mit einer Ausschreibung, dann folgen Genehmigungen bei allen möglichen Behörden und dann auch eine Veranstalterhaftpflicht. Wenn es nichts Offizielles ist, dann ist es nur ein Gruppenlauf und jeder ist für sich selbst und gegenüber Dritten verantwortlich - egal wer da dran teil nimmt. Bei einem Lauftreff nimmt auch Gott und die Welt teil.

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Nach dieser Analogie liegt also keine Veranstaltung vor, wenn ich meine "Veranstaltung" nicht anmelde? Interessanter Ansatz ;)

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faceyourtarget hat geschrieben:Nach dieser Analogie liegt also keine Veranstaltung vor, wenn ich meine "Veranstaltung" nicht anmelde? Interessanter Ansatz ;)
Wenn sich 20 Leute irgendwo zwanglos verabreden dann ist das keine Veranstaltung.

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Ich würde es nicht ohne Veranstalterhaftpflicht machen. Wenn sich einer der Mitläufer nen Herzkasper einfängt und noch nen guten Anwalt hat, wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh. Die 3 € pro Teilnehmer sollten vielleicht noch drin sein.
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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skrollan81@gmx.de hat geschrieben:arbeite ebenfalls bei ner Versicherung
Damit hätte ich nun nicht gerechnet. Ist dort niemand, der .............................?

Knippi
Die Stones sind wir selber.

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so-fan hat geschrieben:Ich würde es nicht ohne Veranstalterhaftpflicht machen. Wenn sich einer der Mitläufer nen Herzkasper einfängt und noch nen guten Anwalt hat, wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh. Die 3 € pro Teilnehmer sollten vielleicht noch drin sein.
Au Backe, ja.......ich würde von allen Teilnehmern zumindest eine ärztliche Bescheinigung über einen einwandfreien Gesundheitszustand verlangen. Zusätzlich auf jeden Fall eine Enthaftungserklärung, die sie Dir gegenüber abgeben müssen. Nicht vergessen, alles notariell beglaubigen lassen!

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CarstenS hat geschrieben:Frag Juristen, nicht Läufer!
Die einzig richtige Aussage!

Die anderen Antworten sind doch alle nur mehr oder weniger fundierte Meinungen. Da stammelt sich jeder irgendeine Begründung pro oder contra zusammen und glaubt dann, dass hier als die absolute Weisheit verkaufen zu müssen.

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Siegfried hat geschrieben: Sonst wäre ja jeder Lauftreff eine Veranstaltung.
Das ist genau der Punkt, der mir nicht klar ist. Was unterscheidet denn diesen Lauf haftungstechnisch genau von jedem anderen Treffen des Lauftreffs außer, dass es hinterher was zu essen gibt?

Damit ist die Ausgangsfrage natürlich nicht beantwortet, aber angesichts der Diskussion würde ich mich tatsächlich mal grundsätzlich bei einem Juristen schlau machen, was mir als Lauftreffchef alles passieren kann....

tina

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rono hat geschrieben:Au Backe, ja.......ich würde von allen Teilnehmern zumindest eine ärztliche Bescheinigung über einen einwandfreien Gesundheitszustand verlangen....
Du quasselst hier völlig unbeleckt von jeglicher Sachkenntnis daher. Es ist das vielleicht vorhandene Häuschen des TE, das möglicherweise draufgeht, nicht Deines. Und Du bist ja fein raus, hast ja nur Deine unbedarfte Meinung hier geäußert.
CarstenS hat geschrieben:Frag Juristen, nicht Läufer!
Das ist ja wohl eine Kostenfrage. Wenn er einen Juristen hat, der ihm das für ein paar € nachprüfbar macht, dann ja. Andernfalls dürfte eine Veranstalterhaftpflicht die preiswertere Lösung sein.
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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CarstenS hat geschrieben:Frag Juristen, nicht Läufer!
Dann geb' ich hierzu doch auch mal meinen Senf dazu: Im Vorfeld einfach darauf hinweisen, dass es sich "um einen Lauf unter Freunden handelt, jeder für sich selbst verantwortlich ist, keinerlei Haftung übernommen wird - und dieses mit Teilnahme auch akzeptiert wird."

Ein diesbezüglicher Haftungsausschluss dürfte ausreichend sein.
:geil: Helden werden bei Sturm am Strand gemacht! :geil:


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Ich würde einfach mal beim Versicherungsmakler des geringsten Mißtrauens nachfragen und mir erklären lassen wann eine Versicherung zwingend erforderlich ist und zu welchen Bedingungen.

Ich finds aber vielmehr erschreckend, dass man sich nicht mal einfach so mit ein paar Kumpels, zu nem Lauf, Wanderung, Radtour ... usw. verabreden kann, ohne Angst haben zu müssen von irgendjemand verklagt / haftbar gemacht zu werden.

Bei uns im Dorf verabreden wir uns am Stammtsich öfter mal zu einer Radtour oder Wanderung - und einer (meistens ich) organisiert das ganze dann. D. h. Gasthaus reservieren, Termin fix machen, Route raussuchen, allen Bescheid sagen usw. Bin ich dann schon Veranstalter.
Was wäre, wenn bei einer Radtour ein Teilnehmer von einem Auto angefahren wird. Bin ich dann der Ar.....
27.09.2009 10 km von Röthenbach (10 km) - 38:58
05.04.2010 Osterlauf Scheßlitz (HM) - 1:26:09
11.10.2009 München Marathon (M) - 3:21:47

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Dies hier hab ich finden können in der Ausschreibung
Quelle: Planet_marathon.de
27.12.2012 =2061&cHash=2794098773]100 MC Berlin "Speck-weg" Marathon-Serie (27.-30.12.2012) 12435 Berlin
hier bitte auf Ausschreibung klicken:
unter sonstiges:
"Sonstiges: Keine DLV Veranstaltung; Versicherung ist Sache der Teilnehmer; einreiner Naturlauf ohne Duschen und Unterstellmöglichkeiten (Regen);Parkplätze an der Straße vorhanden.Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeder Art.Spaß und Freude beim Bezwingen der Strecke"


Sicherlich lädst du doch schriftlich deine Lauffreunde ein. Schreib in der Art o.g. Teil mit hinein und m.E. bist du dann auf der sicheren Seite. Scheint ja in diesem Falle hier zu funtkionieren.
Highlights bisher:
16.+17. Juni 2018 - 24 h Burginsellauf = 121,74 km
03.10.2021 SIX STAR Finisher
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Soeben gefunden in den "Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung" eines großen deutschen Versicherers:

"Nicht versichert ist die Haftpflicht............. anlässlich der Veranstaltung von Lehrfahrten,
Ausflügen usw. in privater Eigenschaft".

Punkt.
Det_isse hat geschrieben:Dies hier hab ich finden können in der Ausschreibung
Quelle: Planet_marathon.de
"Sonstiges: Keine DLV Veranstaltung; Versicherung ist Sache der Teilnehmer; einreiner Naturlauf ohne Duschen und Unterstellmöglichkeiten (Regen);Parkplätze an der Straße vorhanden.Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeder Art.Spaß und Freude beim Bezwingen der Strecke"

[/align]
Sorry, Der Haftungsausschluß geht ins Leere, wenn ein Nicht-Teilnehmer zu Schaden kommt.
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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Das ist mal wieder einer von den Fäden, die ich liebe! Mit Ausnahme von Olli (Jurist) hat keiner Ahnung. Trotzdem treten selbst berufene Ratgeber auf den Plan, die vermeintlich relevante Infos wild im Internet zusammengegoogelt, ohne deren Relevanz und Qualität auch nur ansatzweise beurteilen zu können. :hihi:

Mit anderen Worten: Ich plädiere dringend dafür, entweder Ollis Rat zu folgen oder sich Carstens Rat anzuschließen und einen weiteren Juristen zu befragen, wenn man sich zusätzlich absichern will!

VG,
kobold

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kobold hat geschrieben:,,,,treten selbst berufene Ratgeber auf den Plan, die vermeintlich relevante Infos wild im Internet zusammengegoogelt, ohne deren Relevanz und Qualität auch nur ansatzweise beurteilen zu können.G,
kobold
Falls du mich meinst- ich weiß, wovon ich rede! Ist schließlich mein tägliches Brot und das nicht erst seit ein paar Tagen.
Grüße aus Baden

"Laufen tut weh. Aber ab einem gewissen Punkt wird es nicht mehr schlimmer.” (Ann Trason)

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Siegfried hat geschrieben:Es gibt hier keine "Veranstaltung" und auch keinen "Veranstalter". Also auch keine Haftung für irgendwas.
Dann nenne den Veranstalter einfach Gastgeber. Auch als solcher hast Du gewisse Pflichten und kannst für Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Ist z.B. ein Loch in Deiner Wohnzimmerdecke und Dein Gast stolpert dort hinein, dann wirst Du Dich nicht damit herausreden können, daß der Gast einfach nur seine Augen hätte aufmachen sollen. Oder das Treppengeländer hängt nur noch an einer halben Schraube. Was denkst Du wer dort in die Haftung gezogen wird. Gewisse Sicherungspflichten hast Du nun mal sogar in Deinen eigenen vier Wänden.
Wenn Du zu einem privaten Lauf einlädst, dann gilt das ebenfalls. Auch hier bist Du Veranstalter/ Gastgeber. Deine Haftung wird sicherlich nicht so weit gehen wie bei einem öffentlichen Lauf.
bomobo hat geschrieben:Die Haftung kann man nicht vertraglich verschieben, sonst würden bei Großveranstaltungen immer nur irgendwelche insolventen Omis haften :klatsch:
Natürlich kann man das. Wahrscheinlich hast Du das selbst auch schon getan bei z.B. nem Privatverkauf ( Ausschluß der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung und dementsprechend auch Ausschluß für die Folgeschäden des Mangels). Wenn Du z.B. einen Anhalter mitnimmst, dann solltest Du das sogar machen. Da kein Vertragsverhältnis vorliegt und es auch kein Gefälligkeitsverhältnis ist, bist Du in der deliktischen Haftung und die ist umfassender als die vertragliche.
Anders sieht das natürlich im gewerblichen Bereich aus. Da kannst Du die Haftung nur einschränken (vgl. z.B. AGB und das von Dir gewählte Beispiel).

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Nouser hat geschrieben:Dann nenne den Veranstalter einfach Gastgeber. Auch als solcher hast Du gewisse Pflichten und kannst für Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Ist z.B. ein Loch in Deiner Wohnzimmerdecke und Dein Gast stolpert dort hinein, dann wirst Du Dich nicht damit herausreden können, daß der Gast einfach nur seine Augen hätte aufmachen sollen. Oder das Treppengeländer hängt nur noch an einer halben Schraube. Was denkst Du wer dort in die Haftung gezogen wird. Gewisse Sicherungspflichten hast Du nun mal sogar in Deinen eigenen vier Wänden.
Wenn Du zu einem privaten Lauf einlädst, dann gilt das ebenfalls. Auch hier bist Du Veranstalter/ Gastgeber. Deine Haftung wird sicherlich nicht so weit gehen wie bei einem öffentlichen Lauf.



Natürlich kann man das. Wahrscheinlich hast Du das selbst auch schon getan bei z.B. nem Privatverkauf ( Ausschluß der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung und dementsprechend auch Ausschluß für die Folgeschäden des Mangels). Wenn Du z.B. einen Anhalter mitnimmst, dann solltest Du das sogar machen. Da kein Vertragsverhältnis vorliegt und es auch kein Gefälligkeitsverhältnis ist, bist Du in der deliktischen Haftung und die ist umfassender als die vertragliche.
Anders sieht das natürlich im gewerblichen Bereich aus. Da kannst Du die Haftung nur einschränken (vgl. z.B. AGB und das von Dir gewählte Beispiel).
Erklär mal genau, wie man die Haftung bzgl. eines unbeteiligten Dritten auf den Vertragspartner verschiebt. Ich habe ausdrücklich von Haftung, nicht von dem finanziellen Risiko gesprochen!

Wir hatten das oben bereits besprochen:
Die Haftung nicht, aber man kann sich vertraglich verpflichtigen den Schaden zu übernehmen, wenn er entsteht
Es ging alle um die Haftung gegenüber Dritten. Dass das untereinander möglich und auch richtig ist, steht hier gar nicht mehr zur Debatte. Du hast mich wohl falsch verstanden was ich gesagt habe.

Außerdem ist es nicht möglich, die Haftung bzgl. grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auszuschließen.

Die ganze Diskussion ist auch ziemlich müßig, da in einem Forum immer viel erzählt wird und der TE nicht unterscheiden kann, wer einfach nur irgendwas sagt und wer Ahnung hat.

LG, Bomobo

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Der nachfolgend kopierte Auszug stammt von der Seite Veranstalterhaftpflicht

"..Da Sie als Veranstalter eines Events – ob nun einer Sportveranstaltung, eines Konzerts oder einer privaten Hochzeitsfeier – im Schadensfall mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar sind, ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu empfehlen, teilweise sogar zwingend erforderlich..."

Ich weiß, das stammt von einer Seite, die was verkaufen will und ob das juristisch unanfechtbar ist, kann ich nicht sagen. Aber die Tatsache, dass bei den Beispielen u. a. auch die private Hochzeitsfeier aufgeführt ist, sollte einigen vielleicht zu denken geben?!

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so-fan hat geschrieben:Falls du mich meinst- ich weiß, wovon ich rede! Ist schließlich mein tägliches Brot und das nicht erst seit ein paar Tagen.
Ich meinte das ganz allgemein auf den Faden bezogen.

"Dein täglich Brot"? Bist du Jurist wie Olli?

Da ich schon viel über überflüssige Versicherungen gelesen und gehört habe, sind Auszüge aus WWW-Seiten von Versicherern für mich nur sehr begrenzt glaubwürdig. Ohne die Bewertung eines (wirtschaftlich von Versicherungen unabhängigen) Juristen würde ich keine derartige Versicherung abschließen.
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