Vorab: Ich laufe nicht mit Musik. Ich finde das im Wettkampf reichlich beknackt, und einige (nicht alle) die mir bei Trainingsläufen verstöpselt entgegen kommen, wirken autistisch, reagieren nicht.
Aber: Man sollte auch die Kirche im Dorf lassen:
runningdodo hat geschrieben: er ist abschließend und verbindlich geklärt eben durch die Wettkampfregularien.
Die Internationalen Wettkampfregeln sind ein Werk von 325 Seiten. Da steht viel drin, u. a.:
(Regel 240) Außerhalb der Verpflegungsstationen darf keine Verpflegung aufgenommen werden, wörtlich:
Ein Läufer, der Verpflegung an einer anderen als der dafür bestimmten Station annimmt, trägt selbst die Schuld dafür, dass er durch den Schiedsrichter disqualifiziert wird.
Wenn also Sohnemann dem Papi im Marathon irgendwo eine Cola oder einen Riegel reicht: Disqualifikation!
(Regel 143) Die Wettkämpfer müssen saubere Kleidung tragen.
Ich stelle mir vor, wie bei einem 20.000-Teilnehmermarathon eine ganze Bundeswehrbrigade als Helfer eingesetzt wird, die vor Start den Kleiderappell durchführt.
(Regel 143) Die Modelle der Wettkampfschuhe müssen von der IAAF genehmigt sein.
Also fragt beim nächsten Schuhkauf gefälligst danach ("Ist dieser Schuh auch IAAF-genehmigt?")
(Regel 143) Jeder Wettkämpfer ist mit 2 Startnummern auszustatten (für Brust und Rücken).
Oho, da werd ich mich das nächste Mal aber beschweren, wenn ich nur eine erhalte.
Dass das nicht so ganz ernst gemeint ist, sieht man an der nationalen Ergänzung "Ist bei Laufwettbewerben nur eine Startnummer ausgegeben,..." Na, was nun? Müssen 2? Oder irgendwie doch nicht?
Und ganz besonders wichtig: Bis letztes Jahr (Oktober?) waren GPS-Uhren nicht zulässig. Ich kann mich an keine Diskussion erinnern, in der sich Foris vehement für die Einhaltung dieser Regel eingesetzt hätten. Ganz im Gegenteil.
Die IWR sind für richtig "offizielle" Wettkämpfe konzipiert worden, wahrscheinlich hat jede einzelne Regel auch ihre Berechtigung. Der DLV hat es sich dann ziemlich einfach gemacht (typisches Juristenvorgehen), indem er fordert, dass alle Veranstaltungen nach diesen Regeln durchzuführen sind. Da ist weder der Veranstalter noch der einzelne Teilnehmer gleich ein Anarchist, wenn er die eine oder andere Regel etwas locker interpretiert und keinen mordsmäßigen Aufwand investiert, um die Einhaltung aller Regeln zu überwachen.
Nochmal: Ich halt Verstöpselung für reichlich idiotisch und selbstverständlich ist das totaler Murks, wenn dadurch andere behindert werden, aber: Beim 100 Teilnehmer-Volkslauf über eine Runde passiert nullkommanichts, wenn die Platzierungen 86, 93 und 97 sich zudröhnen.
Neulich habe ich an einem 5 km-Volkslauf über 4 Runden teilgenommen, Gesamtteilnehmerzahl 39, breite Straßen. Ob da nun jemand so einen Köpfhörer aufhat oder nicht, ist mir genauso schnurzegal wie die Frage, ob er sein beim Einlaufen verschmutztes T-Shirt anbehält oder ob er sich zwischendurch ein Eis kauft.
Bernd
Das
Remake
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www.sgnh.de