ich habe mich bei einem Bio-Hersteller über die Hefeextraktzugaben in einigen seiner Produkte beschwert und folgende email erhalten:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist richtig, Hefeextrakt wird Lebensmitteln zur Geschmacksabrundung
zugegeben. Hefeextrakt und Hefeflocken dienen schon seit Jahrzehnten
zum Würzen und zur Vitamin B1- und Mineralstoffanreicherung.
Wir setzen in einigen unserer Lebensmittel Hefeextrakt ein. Dabei hat
Hefeextrakt eine geschmacksgebende Wirkung, ist aber nicht mit dem
Geschmacksverstärker Glutamat gleichzusetzen.
Hefeextrakt besteht aus Hefezellen, die wiederum Eiweiß enthalten. Die
Eiweiße bestehen aus Aminosäuren, die für den würzigen Geschmack
verantwortlich sind. Die bekannteste geschmacksgebende Aminosäure ist
die Glutaminsäure. An ihr wird die geschmacksgebende Funktion
festgemacht.
Wir nehmen über viele eiweißhaltige Lebensmittel Glutaminsäure bzw.
ihre Salze, die Glutamate, auf. Zum Bsp. aus Käse oder Tomaten.
Spitzenreiter sind Roquefortkäse mit 1280, Parmesan mit 1200, Sojasoße
mit 1090, Pilze (Dose) mit 240 und Tomaten mit 140 Milligramm pro 100
Gramm. Während des Reifungsprozesses von Lebensmitteln bildet sich noch
mehr freie Glutaminsäure (z.B. reifer Käse, reife Tomaten). Im Durchschnitt
essen wir pro Tag etwa 10 bis 20 Gramm Glutamat/Glutaminsäure aus natürlichen
Lebensmitteln, nur 0,5 bis 1 Gramm stammt aus zugesetztem Glutamat.
Diese Lebensmittel werden deshalb auch häufig beim Kochen eingesetzt, um
Geschmack in das Gericht zu bringen. Sie haben also alle eine geschmacksgebende
Wirkung.
Wir können nicht nachvollziehen, warum Hefeextrakt, nach jahrelanger
Verwendung bei Reform- und Biolebensmitteln, plötzlich mit den Zusatzstoffen
gleichgesetzt wird. Demnach müssten auch andere Lebensmittel, die z.B.
Tomatenmark enthalten, mit „enthält als Zusatzstoff Geschmacksverstärker“
deklariert werden.
Zusatzstoffe sind laut Gesetz Geschmacksverstärker wie z.B.
Natriumglutamat (E621), Natriumgyanylat (E627) und Natriuminosinat
(E631). Hier handelt es sich um isolierte Bestandteile von Lebensmitteln.
Diese müssen als Geschmacksverstärker gekennzeichnet sein.
Das Deutsche Lebensmittelgesetz ist für uns maßgebend und an dieses
Lebensmittelgesetz sind wir gebunden. Wenn nun diese Geschmacksverstärker
nicht eingesetzt werden, ist es zulässig, dies dem Kunden so mitzuteilen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung. "
Also doch alles nicht so schlimm mit dem Hefeextrakt, wem soll man da noch trauen?
