Ich muss mich korrigieren: Der Adenauer wurde bei Wind und Wetter draußen abgestellt und Veranstaltungstechnik im Wert von 50.000€ ging nach Angaben der Eigentümer dabei kaputt.ruca hat geschrieben: 19.02.2025, 13:55 Und das Praktische daran:
Juristisch ist allerhöchstens minimaler Schaden entstanden - die Mietkosten für einen Ersatzbus, der ja teilweise im Einsatz war.
Jetzt wird es sehr interessant.
Das darf nämlich nicht passieren - selbst wenn das Ding komplett illegal gewesen sein sollte.
Und ja, so eine Veranstaltungstechnik darf im oder am Fahrzeug sein. Der Begriff dafür ist "Ladung". Man schau sich mal einen handelsüblichen Ü-Wagen der TV-Anstalten oder die LKW an, die mit wenigen Handgriffen zu einer Bühne umgebaut werden können.
Und wenn man das in seiner Obhut hat, hat man auch die Verantwortung.