Exakt.
Ich zitiere mal §188 StGB komplett:
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Zu Deutsch: Das ist kein zusätzlicher Straftatbestand, es ist lediglich eine Verschärfung für den Fall, dass Straftaten dazu eingesetzt werden, Druck auf Politiker auszuüben.
Dass die AfD behauptet, eine Abschaffung stärke die Meinungsfreiheit, lässt tief blicken. Dass gerade Weidel & Co auch extrem klagefreudig gegen jede Form von Kritik sind, ist natürlich ganz was anderes...
Und dass Spahn sich somit gegen den Eindruck "Extrawurst für Poltiker" wehren will, ist genauso absurd. Sein Job wäre zu erklären, warum das gerade keine Extrawurst sondern eine Demonstration dessen, dass sowas nicht geduldet wird ist. Aber die CDU hat ja auch ein Problem mit dem Lübcke-Denkmal vor ihrer Haustür.
Oder macht er sich gerade für die AfD "koalitionstauglich"?