Meerbuscher hat geschrieben:Hi,
da ... schnüff ... mir ... heul ... keiner geantwortet hat ... schnüff ... frage ich nochmal:
Und ich erweitere gleich noch um eine Frage: Ist es "üblich", dass man auch mal unterwegs eine Pulle angereicht bekommt? Was sagt der Ehrenkodex?
Du solltest Deine Eigenverpflegung entsprechend beschriften, also an welcher Verpflegungsstelle die stehen soll.
Einen Ehrenkodex gibt es imho nicht. Untersagt hat der Veranstalter die Fahrradbegleitung (die ich auch nicht o.k. finde) und ansonsten gilt die Leichtathletikordnung, zu finden hier:
http://www.leichtathletik.de/Dokumente/images_original/15967_orig_LAO.pdf
sowie die Veranstaltungsordnung (echt interessant)
http://www.leichtathletik.de/Dokumente/images_original/16663_orig_VAO.pdf
sowie die Internationalen Wettkampfregelungen (jetzt komme ich zu Deiner Frage zurück, ich habs nämlich gefunden :-)):
http://www.leichtathletik.de/Dokumente/images_original/15614_orig_IWR_2006-2007_technische_Regeln_210106.pdf
Regel 204.9:
"Getränke-/Schwamm- und Verpflegungsstationen
9. a Im Start- und Zielbereich aller Straßenläufe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen
bereitgestellt sein.
b Bei Straßenläufen bis einschließlich 10 km sind in angemessenen Abständen von etwa 2 bis 3 km
Erfrischungsstellen einzurichten, an denen Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen, wenn die
Wetterbedingungen dies erfordern.
c Bei Straßenläufen länger als 10 km müssen etwa alle 5 km Verpflegungsstationen eingerichtet sein.
Zusätzlich, etwa in der Mitte zwischen den Verpflegungsstationen, sind Erfrischungsstellen einzurichten,
an denen Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen oder, wenn die Wetterbedingungen dies
erfordern, auch in kürzeren Abständen.
Nationale Bestimmung
Die Entscheidung zu b und c trifft der Wettkampfleiter.
Erfrischung/Verpflegung kann entweder vom Organisationskomitee (Veranstalter) oder von dem Läufer
gestellt werden und ist an den von dem Läufer benannten Station bereitzustellen. Sie ist so hinzustellen,
dass sie von ihm leicht erreichbar ist oder ihm von dazu ermächtigten Personen in die Hand gegeben
werden können.
Ein Läufer, der Erfrischung/Verpflegung an einem anderen als der dafür bestimmten Station aufnimmt,
setzt sich der Disqualifikation aus.
Die von dem Läufer gestellte und von ihm oder seinem Vertreter abgegebene Erfrischung/Verpflegung ist
vom Organisationskomitee (Veranstalter) bestimmten Offiziellen unter Aufsicht zu halten."
Wer nun beim Straßenlauf kontrollieren will, ob gerade ein Zuschauer ein Getränk gereicht hat, ist mir schleierhaft. IMHO spielt das allenfalls im Bereich der (inter)nationalen Klasse, wenn es um Preisgelder etc geht eine Rolle. Da wir aber im Gegensatz zu den Spitzenläufern keine "dazu ermächtigten Personen haben, die das in die Hand geben können" sind wir ja im Nachteil zu diesen und niemand wird etwas sagen, wenn ein Zuschauer das Getränk reicht.
Wie da jetzt Powergels reinpassen, die man selber mitführt oder gar Trinkflaschengürtel, das dürft ihr nun hier diskutieren :-)
Gruß
Stefan