Hallo Bernann.
Ich habe da etwas gefunden:
Internationale Wettkampfbestimmungen Teil4:
Regel 144 Unterstützung der Wettkämpfer
Angabe von Zwischenzeiten
1. Zwischenzeiten und vorläufige Siegerzeiten dürfen offiziell angesagt und/oder angezeigt werden. Ansonsten dürfen den Wettkämpfern ohne vorherige Erlaubnis des zuständigen Schiedsrichters von Personen im Wettkampfbereich keine Zeiten mitgeteilt werden.
Unterstützung
2. Folgendes ist n i c h t als Unterstützung anzusehen
a die Kommunikation zwischen den Wettkämpfern und ihren nicht im Wettkampfbereich befindlichen Trainern. Um dies zu erleichtern und den laufenden Wettkampf nicht zu stören, sollte für die Trainer in unmittelbarer Nähe der technischen Wettbewerbe ein Platz auf den Tribünen reserviert sein, Erläuterung: Als Wettkampfbereich ist der Innenraum einer Leichtathletikanlage anzusehen, der von der Zuschauerbarriere begrenzt wird.
b eine einmalige im Wettkampfbereich notwendige physiotherapeutische und/oder medizinische Untersuchung/Behandlung durch vom Medizinischen oder Technischen Delegierten speziell dazu bestimmtes Personal, um einem Wettkämpfer die Teilnahme oder die weitere Teilnahme zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der Wettkampf oder der in der Reihenfolge vorgesehene Versuch eines Wettkämpfers dadurch nicht verzögert wird. Eine solche Begleitung oder Hilfe nach Verlassen des Callrooms durch irgendeine andere Person, ob während des Wettkampfes oder unmittelbar davor, gilt dagegen als Unterstützung.
Als unerlaubte Unterstützung im Sinne dieser Regel sind anzusehen:
c das Schrittmachen durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende Läufer oder Geher oder durch technische Hilfe jeder Art,
d das Benutzen von Video- oder Kassettenrecordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich.
Jeder Wettkämpfer, der während eines Wettkampfes aus dem Wettkampfbereich heraus Unterstützung leistet oder empfängt, ist vom Schiedsrichter zu verwarnen und darauf hinzuweisen, dass er im Wiederholungsfall von diesem Wettbewerb disqualifiziert wird.
Windanzeige
3. Bei allen Sprung-, Diskus- und Speerwurfwettbewerben sollte in der Nähe der Absprung-/ Abwurfstelle ein Windsack hingestellt werden, um den Wettkämpfern die ungefähre Windrichtung und -stärke anzuzeigen.
Erfrischungen
4. Bei Wettbewerben auf der Laufbahn von 5000 m und länger kann das Organisationskomitee (Veranstalter) bei entsprechenden Wetterbedingungen Wasser und Schwämme für die Wettkämpfer bereitstellen.
Lief Paula Radcliffe in New York nicht auch mit MP3-Stick ....

... der Moderator erwähnte da etwas.