Eisbergsalat hat geschrieben:Nach meiner Ansicht ist ein Sachmangel auf jeden Fall vorhanden...Somit würde ich beim "Passen" auch von einer vereinbarten Beschaffenheit ausgehen.
Wir sind zwar weg vom eigentlichen Thema, aber es wird deshalb wieder interessant.
(Die Juristen möchten mir folgende Ausführungen verzeihen.)
Faktenlage: Holzklotz hat sich in neuen, nach einem Beratungsgespräch gekauften Schuhen bei einem 20km-Wettkampf eine Blase gelaufen und möchte die Schuhe, die seiner Meinung nach zu klein sind, umtauschen und hat vergebens auf Kulanz gehofft.
Fehlt jetzt den den Schuhen eine zugesicherte Eigenschaft "Passen" , so daß ein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe besteht?
Ich hätte mir sicherlich in neuen Schuhen bei 20km auch eine Blase gelaufen. Passform hin oder her. Wieviel Platz vorn im Schuh ist, kann man auch sehr gut selbst feststellen, dazu muss man nicht erst nach einem 20km-Lauf seine Füsse checken. Da wäre wohl auch ein gewisse Mitschuld zu berücksichtigen.
Holzklotz läuft bereits 10 Jahre(?) Da ist er wohl auch kein Anfänger mehr, bei dem die Beratung auch intensiver ausfallen sollte.
Du hast Passen bereits in Anführungszeichen gesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass § 34 BGB soweit greift, dass damit ein nach Beratungsgespräch (wie auch immer das abgelaufen ist, wissen wir nicht) gekaufter Schuh, der eine Blasen verursacht zurückgegeben werden kann.
Ich würde da eher die Grenze an der Stelle sehen, dass der Schuh mit Größenangabe x auch Größe x ist und nicht x+1. Dass andererseits die verschiedenen Laufschuhhersteller da wohl verschiedene Messbänder haben, ist auch kein Geheimnis.
Von einem Käufer, der Beratung sucht und findet, kann man nicht erwarten, dass er Bescheid weiß, was er braucht (inklusive Schuhe in einer Nummer größer als Straßenschuhe).
Wenn er dann die Schuhe zurückbringt und sagt, "Die sind mir aber zu klein.", dann hat er die Erleuchtung gehabt und weiß plötzlich Bescheid? Da passt etwas nicht.
Gerichte sind sehr verbraucherfreundlich. Ich kenne zahlreiche Urteile, bei dem das Gericht, Fachunternehmen gerügt hat, die ihren Beratungsaufgaben nicht nachgekommen sind. Das wird auch Sportscheck wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ein Rechtsstreit wollen.
Ein Richterspruch könnte ich mir auch dahingehend vorstellen, der lautet: "Wenn sie ihre Laufschuhe eine Nummer größer als ihre Straßenschuhe kaufen, dann ist es ja kein Wunder wenn sie sich Blasen laufen. Klage abgewiesen." oder " Geben sie dem Holzklotz endlich Schuhe in seiner Straßenschuhgröße!"
Spass beiseite:
Wie es wirklich ausgehen würde, wäre ziemlich interessant. Sammeln wir für Anwaltskosten? Bei Sieg kriegen wir es ja zurück.
Dann hätten wir allerdings eine Revolution in den Laufschuhgeschäften zu erwarten.
Gruss Thomas
Edit: Alles wegen Günthi!
.
Lothar Matthäus: "Ich hab gleich gemerkt, das ist ein Druckschmerz, wenn man drauf drückt."