Porridge hat geschrieben:Wie würdet ihr es denn bewerten, wenn sich der führende Marathonläufer offenbar 'ohne Absprache' an die führende Staffel hängt? Das ist ja nicht verboten, oder?
CarstenS hat geschrieben:Warum soll das nicht verboten sein?Richtig. Aber darf man es für Bezirksrekorde zulassen, wenn man es bei Weltrekorden unterbindet?
Wer sagt denn, dass der Marathonläufer sich an die Staffel gehängt hat (Beispiel Bremerhaven)? Aus dem Ergebnis kann man das nicht ablesen. Was ist, wenn der 4. Staffelläufer auf den führenden Marathoni aufgelaufen ist und der bis ins Ziel gefightet hat? Oder umgekehrt? Der Marathoni hat den Staffelläufer eingeholt? (Die Siegerzeit ist schließlich mittelmäßig!)
Ab wann wäre es eine (vielleicht) unzulässige "Hasenstaffel"? Wie viele km müssen Staffel und Einzelläufer zusammen gelaufen sein? Ab wann fängt "zusammen" an? Abstand 1m, 5m? Was, wenn zwischenzeitlich 50 oder 100 m Abstand sind? Wie will man das überwachen? Und wäre es den Aufwand wert?
Regeln sind gut und schön, aber sie müssen auch einfach und mit vertretbarem Aufwand überprüfbar sein. Das ist im Stadion alles wesentlich leichter zu handhaben, aber bei Straßenläufen? Allein die Ermittlung von Betrügern, die abkürzen, ist oft mit ziemlichem Aufwand verbunden und kostet Zeit. Wie wollte man eine "Hasenstaffelausschließungsregel" überwachen?
Und hier sehe ich schon einen Unterschied, Carsten, ob es ein mit großem medialen Aufwand betriebener Weltrekordversuch ist oder ob es sich um einen kleinen Provinzmarathon handelt. In dem aufgeführen Beispiel bin ich mir sicher, dass KEINER zweifelsfrei nachprüfen könnte, ob tatsächlich die Staffel den Läufer gezogen hat oder ob nicht beide teils gemeinsam, teils getrennt gelaufen sind.
Bernd
Das
Remake
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