Corruptor hat geschrieben:Wie zahlt man bei
www.blokestuff.eu von Deutschland aus???
Wenn ich Pech habe brauch ich auch ein neues Gerät, weil mein Händler mir die Garantie verweigert und sich meine Garmin nur noch mit Glück anschalten lässt. Nach dem Ausschalten kann man sie erstmal ne Weile liegen bis man überhaupt wieder eine Chance hat.
Ach, da poste ich gleich mal den Fall:
Händler:
www.play-deluxe.de - über ebay
Preis: 354 Euro inkl. Versand (Garmin 305 kompl. Set)
Jetzt gab es eben oben genanntes Problem. Ich hatte das Gerät eingeschickt, aber durch Schweiß und Kontakt polieren ist die Seriennummer flöten gegangen. Garantieverweigerung!
Ich habe mich mit Garmin in Verbindung gesetzt. Die meinten der Händler muss den Schaden übernehmen, wenn ein original Kaufbeleg vorliegt! Das habe ich Playdeluxe gemailt und das das Gerät seit Anfang an mit Seriennummer bei Garmin offiziell registriert ist. Reaktion:
Erst geht es um die Seriennummer, dann um die Gewährleistung! Sehr seltsam. Kennt sich jemand hier rechtlich mit sowas aus???
Man beachte auch die Hotlinenummer für knapp 2 Euro pro Mitnute.
Ich würde mich damit noch nicht abspeisen lassen.
Wenn eine Gewährleistung von 2 Jahren gegeben wird, dann wird doch gewährleistet, dass das Gerät bei sachgemäßer Nutzung mindestens innerhalb dieser 2 Jahre die beschriebenen Eigenschaften behält.
Wenn die Gewährleistung auf Mängel verweigert wird, die nach 6 Monaten auftreten, dann wird im Umkehrschluß die Gewährleistung auf 6 Monate verkürzt. Auch eine Umkehr der Beweislast ist m.E. nicht zulässig.
Eine Wandlung (Geldrückgabe, neues Gerät) wird man nicht unbedingt verlangen können (erst nach mehrmaliger erfolgloser Reparatur mit vorheriger Androhung) aber in einen ordnungsgemäßen Zustand innerhalb akzeptabler Zeit muß es verbracht werden.
Du reklamierst den Mangel und der Händler muß dir dann nachweisen, dass du nicht sachgemäß mit dem Ding umgegangen bist.
Ich würde das noch einmal sinnngemäß so dem Laden mitteilen und vielleicht mit einer Meldung an Garmin und/oder der Einschaltung eines Anwaltes drohen.
Ob du allerdings dafür die Zeit und den Nerv - und die Wartezeiten - (ein guter Laden würde für Ersatz sorgen, abere gut scheinen die nicht zu sein) aufbringen möchtest, kannst nur du entscheiden.
Vielleicht Ersatzbeschaffung und trotzdem reklamieren und durchfechten?
Nebenbei bemerkt: Ich habe bei meinem Fachhändler ein großes Plakat mit Ankündigung einer GPS-Uhr von Polar gesehen. Ich meine mich an Oktober erinnern zu können. Vielleicht lohnt es sich zu warten und das Teil mal anzusehen.
Gruß
Gerhard