Minox hat geschrieben: 01.04.2024, 14:53
Vor einigen Seiten wurde ja bereits thematisiert, dass Wettkampfschuhe nur eine Sohlendicke von max. 40mm haben dürften.
Aber wo gilt diese Regel überall?
Nur für Elite Athleten? Nur für internationale Rennen? Nur für Marathons? Oder für alle Läufe, die nach DLV gewertet werden?
Der Hintergrund ist dass ich mir am Wochenende neue Schuhe zugelegt habe nachdem meine Brooks Launch 8 gts nun doch an ihrem Ende angekommen sind. Ich habe nun die Asics Novablast 4, die eine Dicke von 40,5mm haben. Unabhängig davon, ob das jetzt bei einem kleinen 5k irgendjemanden interessieren würde, frage ich mich nun doch ob ich mit dem Schuh überhaupt an Rennen teilnehmen dürfte.
Wäre ja doch tragisch wenn ich mir direkt das nächste Paar Laufschuhe zulegen müsste.
So wie ich das interpretiere (bin aber kein Anwalt, alles ohne Gewähr
) ist die Frage, auf was für Wettkämpfe das Schuhregelwerk angewendet werden muss recht unscharf geregelt. Und da das beim Volkslauf / bei Hobbyathleten letztlich niemanden wirklich interessiert, wird's da wohl auch keine Präzedenzfälle geben.
Prinzipiell wirst du bei den meisten (größeren) Läufen in Deutschland irgendwo z.b. in den Teilnahmebedingungen eine Bemerkerkung wie "wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) veranstaltet" finden. Also sind dessen Regeln relevant. Das Regelwerk des DLVs sind primär mal die "Internationale Wettkampfregeln" (IWR), die im Großen und Ganzen eine offizielle Übersetzung der "WA Competition Rules" sind. (WA = World Athletics = ex-IAAF = Welt-Leichtathletikverband)
Für die Frage für wen die Regeln nun gelten, ist wohl zunächst mal
IWR Internationale-Wettkampfregeln - TR1 relevant:
Bei stadionfernen Großveranstaltungen sollten diese Regeln normalerweise in
ihrer ganzen Tragweite nur auf solche Athleten angewendet werden, die im Be-
reich der Spitzenathleten oder in anderen bestimmten Bereichen der Veranstal-
tung teilnehmen, wie z.B. Altersgruppen, für die es um Platzierungen für Titel
oder Preise geht. Laufveranstalter sollten in den Ausschreibungsbestimmungen
darlegen, welche anderen Regeln für die Teilnahme aller anderen Athleten gel-
ten, besonders die, die ihre Sicherheit betreffen.
[...]
Kommentar:
[...]
Im Hinblick auf stadionferne Lauf- und Gehgroßveranstaltungen mit großen
Teilnehmerzahlen ist das vollständige Einhalten der Regeln nur für den Teil der
Meisterschaftsteilnehmenden bzw. Preisberechtigten verpflichtend.
Auch der
offizielle FAQ der WA meint u.a., dass die Regeln nur für Profis voll gelten sollten:
World Athletics’ position is that the rules are not intended to cover those club, school, college or masters level
competitions where the level of competition may not be relevant for international statistics purposes and
where, therefore, Rules and Regulations can deviate from those in force at World Athletics
Interessant finde ich aber, dass nach dem FAQ die Regeln für "Selected Road Races" wohl doch gelten, uns somit z.B. der Berlin Marathon als "WA Label Road Race"
rein theoretisch nach strikter Regelauslegung doch betroffen sein könnte.
Eine weitere Punkt wäre, dass – nach meinem Verständnis – für Athleten die tatsächlich unter die Bestimmungen fallen, sowohl der Brooks Launch als auch der Asics Novablast nicht zugelassen wären, komplett unabhängig von der Sohlendicke. Einfach weil diese Modelle nicht für Wettkämpfe gedacht sind und daher vom Hersteller niemals zur Zulassung eingereicht wurden. Daher sind sie auf der
Liste offiziell zertifizierer Schuhe nicht vorhanden. Rein theoretisch könntest du die vermutlich selbst zur Zertifizierung einreichen, aber spätestens dass wäre dann wohl doch etwas übertrieben...