Kaubacko hat geschrieben: "..... ."
Quelle: Achilles' Verse: Gefasel statt Training - SPIEGEL ONLINE
RennFuchs hat geschrieben:"Du traust dich was", weil Du den kompletten Text hierher copy-pastest
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate § 51 UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
– UrhG § 51 Zitate
Hieraus leitet sich das sogenannte Zitatprivileg ab,[1] das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit verdankt (Art. 4 und Art. 5 GG).
Zitate sind mit Literaturangabe zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle).